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Muss eigener vater kind adoptieren?

stern89
stern89
02.02.2012 | 29 Antworten
ein freund erzählte mir das sie jetzt noch ganz schnell heiraten (seine freundin ist schwanger)damit er sein kind nicht adoptieren muss ^^
hääää
ich meinte das ist nicht nötig
bin auch noch nicht verheiratet

ich dachte wenn man unehelich ein kind bekommt vaterschaft anerkannt ist usw das an dann nach dem heiraten der eltern nur einfach dem nachnamen vom kind umschreiben lassen kann (so haben wir es auch vor)

unser sohn ist 2 jahre alt wir haben vor dieses oder nächstes jahr vor zu heiraten vaterschaft ist anerkannt in der geburtsurkunde ist er natürlich als vater eingetragen muss er dann seinen eigenen sohn adoptieren?
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29 Antworten

[ von neu nach alt sortieren ]
1 Antwort
nein!! also ich war auch nicht verheiratet, das ist schon wie du sagst. er braucht nur die vaterschaft anerkennen und bei der hochzeit wird der name umgeschrieben!
VATA
VATA | 02.02.2012
2 Antwort
Wahrscheinlich meinte er die Vaterschaftsanerkennung, wenn die beiden verheiratet sind, brauchen die das nicht mehr unterschreiben. Aber adoptieren, nur weil man nicht verheiratet ist, hab ich noch nicht gehört. LG
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 02.02.2012
3 Antwort
@teeenyMama nene ich habe wirklich 1000 x nachgefragt er meinte wirklich adoptieren ^^
stern89
stern89 | 02.02.2012
4 Antwort
Ich glaub das war früher mal so, aber jetzt nicht mehr.
Marytsch
Marytsch | 02.02.2012
5 Antwort
nee
larajoy666
larajoy666 | 02.02.2012
6 Antwort
wir haben letztes jahr im juli geheiratet da war unsere tochter 10 mon alt. Mein mann hat von anfang an die vaterschaft anerkannt und da mußte er bei der hochzeit auch seine eigene tochter nicht adoptieren sondern sie hat automatisch seinen namen angenommen und gut.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 02.02.2012
7 Antwort
Der Punkt ist nur: wenn man nicht heiratet, hat das alleinige Sorgerecht die Mutter. Ob das dann durch die Hochzeit mit dem leiblichen Vater automatisch auch zur Teilung des Sorgerechts führt, weiß ich nicht. Als leiblicher Vater hast Du primär ein Umgangsrecht, aber die Mutter darf das meiste bestimmen.
BLE09
BLE09 | 02.02.2012
8 Antwort
@peggy2108 automatisch? also mein sohn ist 2 jahre alt und hat jetzt mein namen wenn wir heiraten bekommt er es automatisch? ich dachte ich muss das dann extra alles beantragen beim standesamt?
stern89
stern89 | 02.02.2012
9 Antwort
@BLE09 man kann es aber so machen das beide das geteilte sorgerecht haben auch wenn sie nicht verhairatet sind .
stern89
stern89 | 02.02.2012
10 Antwort
siehe: http://www.babycenter.de/baby/vaeter/sorgerecht_unverheiratete_vaeter/
BLE09
BLE09 | 02.02.2012
11 Antwort
@stern89 wir wurden gefragt wie wior es mit dem nachnamen machen wollen, die gute frau hat es dann so in den rechner eingegeben was der familienname sein soll, wir haben unterschrieben und fertig. Haben nach der hochzeit dann per post noch eine neue geburtsurkunde für unsere kleine bekommen mit dem geänderten familiennamen. Sie hatte auch erst meinen namen.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 02.02.2012
12 Antwort
. also durch Heirat mit dem leiblichen Vater wird in Deutschland das Sorgerecht automatisch geteilt .
BLE09
BLE09 | 02.02.2012
13 Antwort
@BLE09 das ist nicht mehr so das die mutter alleiniges sorgerecht hat. Beim ausstellen der vaterschaftsurkunde wird danach gefragt wie man es gern haben möchte!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 02.02.2012
14 Antwort
@stern89 ja, kann man. Muss man aber zusätzlich zur Vaterschaftsanerkennung extra beantragen. Vergessen wohl viele .
BLE09
BLE09 | 02.02.2012
15 Antwort
@BLE09 ja habe ich auch gerade gelesen :-)
stern89
stern89 | 02.02.2012
16 Antwort
@peggy2108 achja? Bei uns in Österreich ist es nocht nicht so . Wenn man sich da nicht extra informiert, wird da das Sorgerecht automatisch der Mutter zugesprochen. Keine Wahlmöglichkeit wird aufgezeigt .
BLE09
BLE09 | 02.02.2012
17 Antwort
Naja, die EU will das sowieso alles umkrempeln - mal sehen: http://www.kleinezeitung.at/nachrichten/politik/2438415/mehr-rechte-fuer-vaeter.story
BLE09
BLE09 | 02.02.2012
18 Antwort
@BLE09 nein . das ist in deutschland schon seit einer ganzen weile nicht mehr so . hier haben die väter endlich auch von anfang an mehr rechte.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 02.02.2012
19 Antwort
PS: Da fällt mir noch was ein: Wenn er nicht der leibliche Vater, macht's natürlich einen Unterschied, ob das Kind in der Ehe auf die Welt kommt, oder nicht. Denn der Ehepartner hat da wohl stärkere Rechte als der leibliche, wenn's hart auf hart kommt .
BLE09
BLE09 | 02.02.2012
20 Antwort
nein er muss natürlich sein kind nicht adoptieren wenn geheiratet wird nimmt das kind automatisch den namen an. Wenn das kind jedoch älter als 5 jahre ist muss man dafür sonst eine gebür zahlen
Terrornine
Terrornine | 02.02.2012
21 Antwort
wenn man nich verheiratet is is das auch kein problem man muss nur mit seinem partner zum amt gehen und dort mus er die vaterschaft anerkennen das geht auch .
hoffebaldmami23
hoffebaldmami23 | 02.02.2012
22 Antwort
genau mein schatz und ich haben das schon im 6 monat gemacht mein zwergie hat zwar noch meinen namen aber wenn wir heiraten bekommt er den namen von seinem papi
Terrornine
Terrornine | 02.02.2012
23 Antwort
Das hat nichts mit Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht oder Namenserteilung zu tun. Noch vor einigen Jahren war es so, dass ein Kind für ehelich erklärt werden musste, wenn es vorehelich geboren wurde und die Eltern später heirateten. Da nichtehelich und ehelich Kinder mittlerweile gleichgestllt sind, fällt das heutzutage weg. Aber manche Leute haben diese Ehelichkeitserklärung mit Adoption gleichgesetzt, warum auch immer.
Tara1000
Tara1000 | 02.02.2012
24 Antwort
Nein adoptieren muss er das kind nich, wie die anderen auch schon geschrieben haben wir waren seinerzeit auch noch nich verheiratet als mausi geboren wurde..wir sind noch während der schwangerschaft zum JA gegangen und haben ne vorgeburtliche vaterschaftsanerkennung gemacht..dort wurde auch geregelt, dass wir das gemeinsame sorgerecht haben, sobald mausi auf der welt is und sie auch direkt seinen nachnamen bekommt..den ganzen kram nahmen wir dann mit ins kh, als die geburt losging und die schickten das dann alles direkt ans standesamt, wo wir paar tage nach geburt nur noch die geburtsurkunde abholen mussten..bis auf die vaterschaftsanerkennung mussten wir uns um nix weiter kümmern 10mon später heirateten wir und ich nahm den nachnamen meines partners an..die kurze hatte ihn ja schon..
gina87
gina87 | 03.02.2012
25 Antwort
des thema hatte ich letzten sommer mit meiner besten . der standesamt futzi sagte auch, das ihr kerl des kind adoptieren müsse, wenn sie erst nach geburt heiraten . konnt ich nich verstehen, da ich und mein mann auch nicht verheiratet warn als leon geboren wurde, und er eben nur die vaterschaft annerkannte . als wir geheiratet haben wars nach wie vor seinkind, auch ohne ado . ALLERDINGS hat leon von vornherein meinen nachnamen bekommen, den wir nach unserer hochzeit alle tragen wollten. solltest du jetzt müller heissen, dein freund meier, und du nennst den kleinen erst müller und willst dann SEINEN nachnamen annehmen, also das ihr alle meier heisst, DANN muss der eigene vater tatsächlich sein eigenens kind adoptieren .
Monnnie3001
Monnnie3001 | 03.02.2012
26 Antwort
Muss der Freund das eigene Kind adoptieren, wenn wir nach der Geburt des Kindes heiraten? Die Antwort ist nein, wenn der leibliche Vater die Vaterschaft zu dem Kind anerkannt hat. Es gibt häufiger die Situation, dass ein unverheiratetes Paar ein Kind bekommt und sich später dazu entschließt, zu heiraten. Das Kind wird automatisch ehelich und erhält einen gemeinsamen Ehenamen, wenn der Vater und zukünftige Ehemann die Vaterschaft zu dem Kind anerkannt hat. Diese Vaterschaftsanerkennung erfolgt vor dem Standesamt des Wohnortes. Sie ist kostenlos und kann schon während der Schwangerschaft erfolgen. Für die Anerkennung nimmt man seine Geburtsurkunden und Personalausweise mit. Die Vaterschaft wird wirksam, wenn das Kind geboren ist und der Standesbeamte des Geburtsortes die Vaterschaftsanerkennung in den Geburtseintrag des Kindes einträgt. Daher sollte die werdende Mutter in ihre Krankenhaus-Tasche auch die Bescheinigung über die Vaterschaftsanerkennung einpacken. Bei der Geburt des Kindes werden dann alle Unterlagen vom Krankenhaus an das Standesamt weitergeleitet. Nach ein paar Tagen sind die Geburtsurkunden des Kindes fertig und Vater und Mutter stehen drin, natürlich nur, wenn die Mutter unverheiratet ist. Aus der Vaterschaftsanerkennung ergeben sich unterhalts- und erbrechtliche Folgen, Genaueres bitte beim Standesamt erfragen. Wichtig zu wissen ist, dass durch die Anerkennung kein gemeinsames Sorgerecht entsteht. Nach der Vaterschaftsanerkennung können die Eltern bei einem Urkundsbeamten des Jugendamtes das gemeinsame Sorgerecht erklären.
gina87
gina87 | 03.02.2012
27 Antwort
das ist quatsch . er muss nur die vaterschaft anerkennen und schon ist er der vater . selbst wenn er nicht der leibliche vater wäre, könnte er die vaterschaftsanerkennung unterschreiben und wäre somit der rechtliche vater .
Angela_U
Angela_U | 03.02.2012
28 Antwort
wenn wir bei der vaterschaftanerkennung gesagt hätten, die kurze soll erst meinen namen haben wäre das gar kein problem gewesen . dann hätten wir 10mon später geheiratet und die kurze und ich hätten den nachnamen meines mannes angenommen und gut wärs gewesen..da hätte mich lediglich die neue geburtsurkunde von mausi paar € gekostet wo dann ihr neuer nachname nebst geburtsname drinstand..da hät mein mann sie nich noch adoptieren müssen
gina87
gina87 | 03.02.2012
29 Antwort
@Angela_U eben..es geht einzig und allein um die vaterschaftsanerkennung..und wie du schon sagtest..selbst wenns nich der leibliche vater wäre, könnte er die vaterschaft anerkennen, wenns der leibliche nich getan hat und vater unbekannt´aufgeführt is .
gina87
gina87 | 03.02.2012

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