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Wer kennt sich mit Abmahnung aus?

Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer
27.04.2011 | 11 Antworten
Ich habe eine bekommen, da ich meinen Arbeitsschlüssel verloren habe und dies nicht unverzüglich gemeldet habe.
Um es kurz zu machen, die schiftliche Abmahnung entspricht nicht der 100%-igen Wahrheit - zu meinem Nachteil.
Hat jemand Ahnung von sowas?
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11 Antworten

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1 Antwort
du mußt es ja unterschreiben
wenn es nicht der wahrheit entspricht mußt du es nicht tun. aber hast du angst vor den konseqentzen lass es dabei. nach 2 jahren wird es wieder gelöscht.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 27.04.2011
2 Antwort
schreibe
eine gegendarstellung und warte ab was passiert, wenn es dich so stört. aber um ärger und stress zu vermeiden würde ich es dabei belassen.
palle1479
palle1479 | 27.04.2011
3 Antwort
@nickay1985
Nein, bei einer Abmahnung mußt du leider nicht unterschreiben!! Das Problem ist - so wie es formuliert wurde, müßte jetzt meine Versicherung einspringen, was ich nicht will -- da der Fehler bei meinem Arbeitgeber lag und mich nicht aufgeklärt hat .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 27.04.2011
4 Antwort
@Mama-Pucky
schreibe mal gina87. sie ist geschäftsführerin und kennt sich ziemlich gut mit arbeitsrecht aus .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 27.04.2011
5 Antwort
...
wenn die abmahnung inhaltlich nich der wahrheit entspricht hast du jederzeit das recht zu verlangen das dies richtig gestellt oder sogar ganz aus deiner personalakte entfernt wird . sowas kann mitunter im schlimmsten fall wenn mans drauf anlegt vorm arbeitsgericht geltend gemacht werden, wenns dich so sehr stört und dein AG keine einsicht zeigt
gina87
gina87 | 27.04.2011
6 Antwort
@Mama-Pucky
warum willst du es den nicht deiner versicherung melden? wenn du ihn verloren hast .
florabini
florabini | 27.04.2011
7 Antwort
@florabini
Also der Verlust des Schlüssels zieht ein Austausch des Sicherheitssystem nach sich. EIgentlich muß mein Arbeitgeber dagegen versichert sein -- ist er aber nicht. Also versuchen sie jetzt alles, dass meine Versicherung einsringt. Das macht sie aber nur, wenn mein Arbeitgeber ein Übergabeprotokoll des Schlüssels und den Nachweis einer groben Fahrlässigkeit nachweist. Da ich nie eine offizielle Schlüsselübergabe hatt und somit dafür nicht unterschrieben habe, greift meine Versicherung nicht. Also versucht mein Arbeitgeber es durch die nicht ganz richtige Abmahnung auf diese Weise. Und das sehe ich echt nict ein!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 27.04.2011
8 Antwort
...
nunja..vielleicht sollte dein AG sich nochma das arbeitsrecht vornehmen und sich belesen . eine abmahnung hat in so einem fall absolut nichts zu suchen der AN soll durch eine abmahnung gewarnt werden, dass es bei weiterem fehlverhalten/wiederholungstaten, zur kündigung kommen kann das is der eigentliche sinn einer abmahnung und nich um irgendwie an geld von ner versicherung zu kommen . und solange du nichts unterschrieben hast, hast du die abmahnung so auch noch nich akzeptiert und kannst jeder zeit widerspruch oder ne gegendarstellung machen
gina87
gina87 | 27.04.2011
9 Antwort
Deshalb Abmahnung?
Ich hab bis jetzt 2 Arbeitsschlüssel verloren und hab noch keine erhalten. DU solltest es deiner Versicherung melden und gut. Das ist denke ich kein relevanter Grund um abzumahnen. Kann ja dem Chef auch passieren .
thereallife
thereallife | 27.04.2011
10 Antwort
@thereallife
J sowas kann passieren -- aber ich hätte es sofort melden müssen -- habe es aber erst nach 3 TAgen gemeldet - daher wohl die Abmahnung, wegen 'Vertrauensbruch' und so .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 27.04.2011
11 Antwort
......
nunja das dus erst nach 3 tage gemeldet hast okay . is ein grund für ne abmahnung..obwohl ich das schon als sehr kleinkariert sehe . aber wäre halt scheiße gelaufen, wenn jemand unbefugtes den schlüssel gefunden hätte, und damit in die firma spaziert wäre und ggf was geklaut hätte oder so . da hätte dann schlimmstenfalls gar keine versicherung für bezahlt und am ende wärst du evtl. diejenige gewesen die den schaden hätte bezahlen müssen . aber nunja is ja nich passiert..ein gespräch unter 4 augen hätte es auch getan ne abmahnung sprech ich hier erst aus und/oder halte sie schriflich fest, wenn richtig derbe was vorgefallen is usw . aber nich weil jemand ma nen schlüssel verloren hat . wobei dein chef nur mit der abmahnung ggf bei deiner versicherung auch keine chance hätte..die sind nich mitm klammerbeutel gepudert und wollen ggf.trotzdem das übergabeprotokoll usw sehen..die sichern sich dahingehend schon ab..geht ja bei ner neuen sicherheitsanlage auch nich um wenig geld
gina87
gina87 | 28.04.2011

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