1 Antwort
ne Menge Fragen auf einmalIch versuch mal, dir deine Fragen zu beantworten.
Also: wenn der Vater in Elternzeit gehen möchte, dann muss das auf dem Antrag des Elterngeldes mit angegeben werden
Das Elterngeld, was der Vater bekommt, wird genau wie das der Mutter berechnet, also Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes und davon dann 67%.
Und dann zu deiner Frage wegen Arbeitgeber: lies mal den Text aus dem Link, dann sollte alles geklärt sein.
http://www.vaeter-zeit.de/elternzeit-03/antrag-arbeitgeber.php