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Beistandschaft beim jugendamt wer hat erfahrung

bobele23
bobele23
29.04.2010 | 13 Antworten
he mädels .. ich bin alleinerziehende mama seit nov.09 und der vater hat mit mir das geteilte sorgerecht und zahlt aber zz.keinen unterhalt obwohl er arbeitet ich bekomme vorschuß vom amt.er meldet sich halt nicht auf die briefe vom amt.jetzt schlagt mir halt das jugendamt eine beistandschaft vor und ich weiß halt nicht in wie weit die sich da einmischen und wie das da abläuft oder ob es besser ist das über anwalt zu klären, vieleicht könnt ihr mir helfen
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1 Antwort
aline hat auch
ne beistandschaft- ohne wirst du das net geregelt kriegen wegen der kosten, über das ja ist es kostenfrei deswegen wirst du für nen anwalt keine kostenübernahme bekommen, erst wenn das ja zb nix auf die reihe kriegen würde . die machen dann halt für dich die klage und schlagen sich mit dem papierkram rum . ich nerve die alle paar wochen telefonisch was denn nun stand der dinge ist und naja- ich glaub die verdrehen schon die augen wenn die meine nummer sehen denn aline hat die beistandschaft seit sie 2monate lat ist und nun ist sie fast zweieinhalb und es läuft immer noch nix in richtung unterhalt vom vater
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 29.04.2010
2 Antwort
Meine Mutter
hatte sowas für mich und meine Geschwister auch. Das heißt soviel wie, das das Jugendamt für deine Kinder sowas wie der Anwalt ist. Die kümmern sich dann - sozusagen- eigenmächtig um die unterhaltsbelangen deiner Kinder und sorgen - im idealfall - Regelmäßig für Prüfungen, was und inwieweit der Vater zahlen kann. Allerdings kommt man da, falls man sich doch zu einer friedlichen eingung entschließt, so gut wie nicht mehr raus. Also mir wjurde erklärt das man die kaum mehr beenden kann, bevor das Kind 18 ist und für sich selbst entscheiden kann. Mehr kann ich Dir leider auch nicht sagen. LG KleeneCoCo
KleeneCoCo
KleeneCoCo | 29.04.2010
3 Antwort
---------
ich würde dem jugendamt nie vertrauen. egal, in welcher hinsicht. die werden deinen ex schon früher oder später dazu kriegen, dass er zahlt. dafür bist du nicht verwantwortlich. und jeden monat, den er nicht blecht, wird er an das jugendamt zurückzahlen müssen.
Noobsy
Noobsy | 29.04.2010
4 Antwort
hallo
ich bekomme UVG und habe die beistandschaft gemacht.dadurch setzten die sich ein, damit der untehalt gezahlt wird.
zauberengel
zauberengel | 29.04.2010
5 Antwort
@KleeneCoCo
doch bestandschaft kannst du jederzeit beenden, mußts nur in schriftlicher form machen und wenn die ne bestimmte zeit nix auf die reihe kriegen wird dir sogar nen anwalt bezahlt der das ganze dann übernimmt um es zu nem ende zu bringen ;-)
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 29.04.2010
6 Antwort
Mach das, dann bist Du allen Ärger rund um die finanziellen Sorgen los
Die kümmern sich um alles bis das Kind 18 ist, Du hast kaum nochwas mit dem genzen zu tun. Die Beistandschaft ist kostenfrei und kannst Du jederzeit beenden, wenn Du meinst sie bringen Dir nix Ich hab sie seit über 3 Jahren und bin rundum zufrieden und werde sie mit 100%iger Sicherheit beibehalten LG
Solo-Mami
Solo-Mami | 29.04.2010
7 Antwort
noch ne frage
ja regeln die das nur mit dem geld oder mischen die sich dann auch noch in andere dinge ein, den der vater kümmert sich ja auch nicht um das kind und wir verstehn uns auch nicht mehr wirklich hab gehöhrt das ja versucht halt immer das man sich versteht und veranlasst so gemeinsame aussprachen..
bobele23
bobele23 | 29.04.2010
8 Antwort
@bobele23
sie kümmern sich nur um das finanzielle, mit all dem anderen haben sie nix zu tun, das ist Aufgabe des JA. Du kannst z.b. eine Elternberatung in Anspruch nehmen dort
Solo-Mami
Solo-Mami | 29.04.2010
9 Antwort
@bobele23
wenn du denen sagst das du sowas in der richtung willst wird sich auch darum gekümmert- das is dann zwar ne andre abteilung aber die leiten das für dich in die wege, hatte sie bei uns auch mal drauf angesprochen wegen kontaktaufnahme etc und sie sagte das würde dann nur weitergegeben das ich das möchte und dann würde sich da jemand mit mir in verbindung setzen und die details besprechen..allerdings verweigert alines pa den kontakt daher ists sinnlos
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 29.04.2010
10 Antwort
^^
^ne, das eine at mit dem anderen nichts zu tuen.zumindes bei mir nicht.die fragen zwar mal nach, wenn man gerade spricht, aber ich denke eher, um die situation besser einschätzen zu können.mir hat man die beistandschaft empfolen, weil wir eben nicht miteinander klar kommen-und er mit dem kind auch nicht.umso weniger hat man miteinander zu tuen
zauberengel
zauberengel | 29.04.2010
11 Antwort
...
ich hatte heut ein langes telefongespräch mim jugendamt da mein ex den test haben will. Dort wurde mir erklärt das sobald das kind da ist ich beistandschaft holen soll. Die regeln des dann mit dem test und sobald dieser da ist kümmern sie sich auch um den unterhalt. das des nicht gleich alles von heute auf morgen passiert ist ja wohl klar. Meine kommt ende juli und bis zum frühjahr 2011 wird alles geregelt sein. Dazu fallen halt für mutter und kind keine kosten an da die prozesskostenbeihilfe bekommen. Somit muss später alles der vater zurück zahlen. Also ich kanns nur empfehlen. Sie hat mir genau jeden schritt erklärt wie sie was machen und ich mit der sache dann nicht mehr wirklich was zutun habe. auch wenns vor gericht gehen würde, müsste ich dort nicht erscheinen weil jemand von denen dahin geht. Beenden kann man des jederzeit schriftlich oder dann mit vollenden des 18 lebensjahr vom kind
schlummerin
schlummerin | 29.04.2010
12 Antwort
danke
vielen dank ihr lieben habt mir echt weider geholfen .
bobele23
bobele23 | 29.04.2010
13 Antwort
@schlummerin
hallo, also ich kann es auch nur empfehlen.mir ging es genauso wie dir.levin kam im dez. 09 zur welt und auch er wollte den test.das ganze ging relativ schnell.er hat sich den test besorgt und dir waren dann alle drei beim kinderarzt, die den abstrich gemacht hat und es auch eingeschickt hat.eine woche später, nachdem er es bezahlt hatte, war alles durch.natürlich ist er der vater.noch bekomme ich unterhaltsvorschuss , da er durch den winter zu hause war.er kann aber bald wieder arbeiten und da zahlt er dann auch unterhalt.bei uns hat sich es alles gut eingespielt, seit er sich sicher ist, das er der vater ist, kümmert er sich rührend um den kleinen.soll er auch machen, da es sein recht ist, auch dem kind seins.obwohl es auch nie einen grund gab, das er die vaterschaft hätte anzweifeln können.er hat mich sitzen lassen, als ich im 5. monat schwanger war und hat sich die ganze zeit, bis das mit dem test war auch nicht bei mir gemeldet . aber egal, das jetzt zählt
schatz1976
schatz1976 | 29.04.2010

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