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Kündigung Wohnung wegen Eigenbedarf

supernucki
supernucki
20.04.2010 | 9 Antworten
Hallo Leute !
Ich brauche dringend eure Hilfe.
Mein Vermieter hat mir gerade die Kündigung für meine Wohnung gegeben, wegen Eigenbedarfs. Ich bin eine alleinerziehende Mutter und weiss nicht wie ich in den nächsten 3 Monaten eine Wohnung finden soll. Kann mich mein Vermieter einfach auf die Strasse setzen, ich innerhalb von drei Monaten keine Wohnung gefunden habe ? Weiss irgendjemand wie ich richtig Einspruch gegen die Kündigung einlegen kann´, um die Sache ein paar Monate rauszuziehen ? In der Kündigung steht das sein gegenwärtiger Wohnraum aufgrund der geänderten Lebenssituation nicht mehr ausreicht und er meine Wohnung für sich bzw. seinen Sohn braucht.
Weiss irgendjemand rat ?
Bitte helft mir schnell und danke für eure Antworten
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9 Antworten

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1 Antwort
.....
Wir haben eine Eigentumswohnung, die wir vorher vermietet haben. Leider stimmt es ja, du kannst dagegen nichts machen der Vermieter darf auf Eigenbedarf kündigen. Am besten du fängst gleich mit der Wohnungssuche an. Viel Glück
Kullerkeks22
Kullerkeks22 | 20.04.2010
2 Antwort
*******
Natürlich darf der Vermieter das.Deiner hat sogar eine lange Frist eingehalten. Du findest Wohnungen in der Zeitung, im Internet und bei etwas wie der SGH, usw
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 20.04.2010
3 Antwort
..
Uns ging es genauso. Unser Mietshaus wurde verkauft. Der Neue Vermieter hat uns wegen Eigenbedarf gekündigt. Wir hatte vor zu bauen, haben aber ca. 1 Jahr länger gebraucht als ursprünglich angenommen. Wir waren einmal bei nem Anwalt , der konnte uns auch nicht richtig helfen, aber der Vermieter muss warten bis du eine vergleichbare Wohnung gefunden hast.
kalli82
kalli82 | 20.04.2010
4 Antwort
Hi
Also was dagegen machen kannst du nicht. Du hast jetzt 3 Monate Zeit dir eine neue Wohnung zu suchen. Also in die Länge könntest du es nur ziehen, wenn du nicht ausziehst, aber das wird dann Kosten verursachen.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 20.04.2010
5 Antwort
hm...
echt jetzt?? das geht?? dachte bei eigenbedarf 1 jahr und der vermieter müsse etwas, das dem alten entspricht finden und stellen? grübel
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 20.04.2010
6 Antwort
also
wenn er die Wohnung für seinen Sohn braucht dann wird er die wohl auch kriegen. Denn das fällt unter Eigenbedarf und somit ist der Vermieter wohl leider im Recht. Wie lange wohnst du denn schon in der Wohnung? Denn was ich noch ergoogelt habe ist dass die Kündigungsfrist gestaffelt ist: bis zu 5 Jahren = 3 Monate bis zu 8 Jahren = 6 Monate Einspruch gegen die Kündigung soweit ich weiß nur vor Gericht. Allerdings falls du verlierst bleibst auf den Prozesskosten auch noch sitzen. http://www.focus.de/immobilien/mieten/eigenbedarf/eigenbedarf-kampf-um-die-eigene-wohnung_aid_16834.html Kannst dir ja mal durchlesen
Maldives80
Maldives80 | 20.04.2010
7 Antwort
@israela
Quatsch .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 20.04.2010
8 Antwort
@israela
der Vermieter muss zudem nie eine neue Wohnung für seinen Mieter finden!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 20.04.2010
9 Antwort
Falls Du mit einem Anwalt
dagegen vorgehen solltest, wird Dich das nur unnötig Geld kosten, denn Du musst ja irgendwann raus. Solltest Du nach den 3 Monaten nicht ausgezogen sein, wird es zur Zwangsräumung kommen und das kostet richtig Geld. Guck doch ob Du was vergleichbares findest, vielleicht läßt ja Dein Vermieter mit sich reden, falls Du 2-3 Wochen mehr Zeit benötigst.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 20.04.2010

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