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...Ich weiß das zwar nicht genau, das kann euch aber das Jugendamt sagen, wenn ihr nachfragt. Aber warum soll er sein Kind nicht sehen dürfen, nur weil er keinen festen Wohnsitz hat und keinen Unterhalt zahlt? Oft gibt es doch diesen begleiteten Umgang entweder direkt im Jugendamt oder auf neutralem Boden.
Ich habe vor nun gut 10 Jahren meinem Onkel geholfen, seine Tochter sehen zu dürfen, weil deren Mutter mit ihr abgehauen ist und den kleinen Sohn von 5 Jahren beim Vater gelassen hat. Sie zahlte auch keinen Unterhalt , aber nach langem Kampf mit Hilfe des Jugenamtes, konnten sich die Geschwister regelmäßig sehen, und der Vater seine Tochter auch. Inzwischen macht der kleine Bruder Ferien bei der großen Schwester, die jetzt 19 Jahre ist und ihren Vater dafür liebt, dass er so um sie gekämpft hat.
LG Antje