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Arbeitgeber verweigert Teilzeit (etwas lang)

Efeu
Efeu
26.02.2010 | 6 Antworten
Hallo ihr Lieben vielleicht kennt sich eine von Euch ja aus und kann mir weiterhelfen.Mein Sohn wurde letzten August 5 Wochen vor ET geboren wodurch sich mein MuSchu verlängert hat und somit begann meiner Elternzeit erst im Dezember. Im Oktober habe ich meinen Chef besucht um ihm meinen Elternzeitantrag zu bringen. In dem Schreiben habe ich ihn darüber informert das ich von Dez. 2009 bis Dez. 2010 Elternzeit nehmen möchte allerdings schon im August 2010 die erlaubten 30 Std. arbeiten möchte. Er hat mir das so unterschrieben und gemeint er müsse mal sehen wie das dann klappt. Nun wollte ich den Betreuungsgutschein beim Jugendamt beantragen wofür ich natürlich die Arbeitszeitbestätigung von meinem Chef brauche. Vor zwei Wochen habe ich ihm eine E-Mail geschickt mit der Bitte um er möge mir diese zuschicken. Eine Woche später habe ich ihn persönlich angerufen um ihn erneut zu bitten und ersagte er würde es schon machen. Anfang dieser Woche habe ich nochmals angerufen und er war angeblich nicht da. Heute erhielt ich eine E-Mail von ihm das er mir die 30 Std. ab August nicht gewähren kann, ich aber ab Dezember wie gewohn meine 45 Std. arbeiten kann. Er wäre allerdings einverstanden wenn ich woanders bis Dez. in Teilzeit arbeiten würde. Das Problem ist das ich ohne diese Bescheinigung keinen Betreuungsgutschein und somit auch keinen Betreuungsplatz bekomme. Die Kitas in unserem Bezirk sind fast alle voll, ich habe bereits 7 Absagen, bei zwei Kitas stehen wir noch auf der Warteliste und rutschen vielleicht nach. Ich habe mich nun schon nach Tagesmuttis umgeschaut aber ohne diesen Gutschein ist da nix zu machen. Da wie gesagt alle Kitas schon so gut wie voll sind habe ich wohl im Dezember erst Recht keine Chance auf einen Platz. Und da ich nur bis Augsut Elterngeld bekomme muss ich zwangsläufig ja auch schon wieder arbeiten aber wer stellt eine junge Mama für fünf Monate ein die noch nicht mal einen Kitaplatz für ihr Kind hat?
Darf mein Chef das so einfach? Ich habe ja schon länger vermutet das er mich irgendwie los werden will nun versucht er es offenbar auf die hinterhältige Tour denn er rechnet sich sicherlich aus das ich nach dieser Aktion keine Lust mehr habe bei ihm zu arbeiten. Im Grunde wäre es ja egal, ich such mir halt was neues wäre da nicht die Sache mit dem Gutschein.
Hat hier jemans ähnliches erlebt und weiß eine von Euch ob ich trotzdem diesen Gutschein bekommen kann? (Beim Jugenamt ist heute natürlich niemand mehr ans Telefon gegangen.)
Vielen Dank für Eure Antworten und allen ein schönes WE.
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6 Antworten

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1 Antwort
Teilzeit
Hi . Du hast ein Recht auf Teilzeit, wenn der Betrieb über mehr als 50 oder 60 Mitarbeiter verfügt. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen könnte er dir die Teilzeit verwehren - aber das muß er begründen. Vor dem Arbeitsgericht oder per Mediationsbüro kannst du das durchsetzen. Wegen dem Gutschein kannst du aber beim Arbeitsamt anfragen, denn sie haben ein Interesse daran, dich wieder in Arbeit zu bekommen und würden dir über Arbeitssuchend sicher auch den Gutschein für die Kita klar machen . Aber wenn der Chef die Stelle frei gehalten hat, hast du auch einen Anspruch darauf . Liebe Grüße und viel Kraft
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.02.2010
2 Antwort
...
tja leider ist der Betrieb etwas kleiner, ich glaube zur Zeit dürften es ca. 20 Festeangestellte sein. Seine Begründung lautet, das sich 30 Std. nicht lohnen da er mich ja neu einarbeiten müsste ach ja und die Kunden wollen ja immer ein bekanntes Gesicht sehen, was ebenfalls ein Witz ist da mich die Stammkunden ja schon kennen und bei 30 Std. bin ich ja nun nicht wirklich sehr viel weniger im Laden. Als wieteren Grund hat er angegeben das es für ihn finanziell nicht machbar wäre da er ja einen Ersatz für mich einstellen musste und auch diese Aussage finde ich mehr als fadenscheinig. Mal abgesehen von der Tatsache das die gute Dame die er als meinen Ersatz eingestellt hat nicht einmal einen richtigen Arbeitsvertrag hat denn sie ist Studentin. Das mit dem Arbeitsamt ist natürlich eine Idee aber machen die denn was wenn ich noch nicht AL bin?
Efeu
Efeu | 27.02.2010
3 Antwort
Klar -
wenn du dich arbeitssuchend meldest, ist die Voraussetzung dafür, dass dein Kind zu bestimmten Zeiten untergebracht ist. Wenn das die Möglichkeit ist, Dein Kind unter zu bringen . Klar.Ruf auf alle Fälle an . Mit dem Arbeitgeber ist das Problem, dass du zwar mit großer Wahrscheinlichkeit dein Recht einklagen kannst - aber wie läuft es dort hinterher für Dich? Ist also eine Überlegung wert. In dem Fall solltest du dich von einer Freundin beraten lassen und nicht vom Arbeitsamt - denn:sie kennt deine Situation und das Arbeitsamt will dich in Arbeit bekommen . Grins. Beim Arbeitsgericht würde ich auf alle Fälle fragen, ob sich eine Klage lohnen würde, denn eventuell muss dein Chef dich sonst abfinden, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen eigentlich für eine Teilzeitstelle als Wiedereinstieg gegeben sind. Er muss, wenn er dir den Platz freigehalten hat, übrigens auch nach längerem Ausfall ne Teilzeitstelle für Dich haben .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 27.02.2010
4 Antwort
...
naja es geht ja darum das ich schon vor Dezember, also während der Elternzeit die Zeilzeitstelle haben möchte. Im Dezember endet meine Elternzeit und dann möchte ich ja auch gerne wieder Vollzeit arbeiten. Das ist ja auch für meinen Arbeitgeber okay nur will er mich vorher nicht in Teilzeit haben. Er weiß allerdings ganz genau das ich nur bis August Elterngeld bekomme und daher gezwungenerweise schon wieder arbeiten muss denn ich muss ja meine Rechnungen bezahlen. @ Calvin797 wie meinst Du das mit der Freundin? Ich steh grad aufm Schlauch und versteh den Zusammenhang nicht. NAja klagen mag ich eigentlich nicht denn so oder so sehe ich da keine großen Chancen. Mein Chef wird sich da rechtlich schon abgesichert haben was er darf und was nicht.
Efeu
Efeu | 27.02.2010
5 Antwort
...
lass dich erstmal drücken also soweit ich weiß geht das mit der teilzeitarbeit wenn der betrieb 15 angestellte hat, hat er ja so wie du schreibst. allerdings weiß ich nicht mehr dazu, hab mich damit nicht beschäftigt, aber es ist schon echt frech von deinem chef, da er es dir ja auch schon unterschriben hat, demnach müsste das doch "rechtskräftig" sein . unglaublich drück dir die daumen das sich das alles schnell regelt und du deine kitagutschein bekommst
fabianjana
fabianjana | 27.02.2010
6 Antwort
lass dich
dochmal von einem anwalt für arbeitsrecht beraten da ist die erstberatung normalerweise kostenlos und wenn du rehctsschutzversichert bist dann übernehemen die das normal würde einfach mal einen anrufen und fragen was es kostet so eine beratung und der kann dir auf jedenfall weiterhelfen war bei mir auch so letztes jahr da ich nicht wusste was meine firma darf da ich keinen platz für alexander hatte und nicht wusste wie ich ihn betreuen lassen kann
alex1604
alex1604 | 28.02.2010

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