4 Antwort
habe keine ahnung,aber mal eben gegoogeltein ähnlicher fall bekam diese antwort:
da es eine meldepflicht gibt, kann nur jeder sich ab und anmelden.
was du tun kannst, ist eine auszugsmeldung.
dann folgt ein seltsames gebaren der meldebehörde: die person deren auszug gemeldet wurde, bekommt post an die alte adresse. diese post weist du als unzustellbar zurück. so wird die person, solange sie sich nicht anmeldet, als ofw geführt . bei ner kontrolle wird das lustig oder wenn er sich anmeldet, eben ein ordungsgeld fällig.