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Steuerrückzahlung bei Elterngeld

Sam-Ali
Sam-Ali
03.08.2009 | 22 Antworten
Hallo alle zusammen!
wer von Euch hat denn schon das komplette Elterngeld bekommen und auch schon seine Lohnsteuer gemacht? Wie war das dann mit der Rückzahlung? Ich höre immer nur, daß die Leute total viel zurückzahlen müssen. Wir bekommen eigentlich immer sehr viel vom Finanzamt zurückgezahlt, aber diesmal sieht es so aus, als wenn wir sehr viel AN DAS Finanzanamt zurückzahlen müssen und das nur weil wir bis diesen Monat Elterngeld erhalten haben. Ist das tatsächlich so? Man bekommt vom Staat ein Jahr Geld, und muß es dann anschließend quasi wieder zurückzahlen?
Danke schon mal für Eure Antworten. Ihr braucht mir keine Beträge zu nennen, ich möchte nur wissen, ob ihr was zurückzahlen mußtet und ob es viel oder wenig war. Also viel fängt bei mir ab 500 € an.
Liebe Grüße
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22 Antworten

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1 Antwort
???????????????
das wäre mir neu!
claudimaus81
claudimaus81 | 03.08.2009
2 Antwort
.
Habe ich auch noch nicht gehört . Hats du denn neben dem Eltergeld gearbeitet?
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 03.08.2009
3 Antwort
Hi
ich war auch von den Socken bei unserer Steuererklärung- wir haben sonst auch immer massig zurückbekommen. Rechne ungefähr mit einem Monatbetrag Elterngeld, den Du zurückzahlen musst. Ich hatte immer einen runden Tausender Elterngeld im Monat und wir mussten 1100€ nachzahlen. Wir haben uns das auch erklären lassen, aber das würde hier den Rahmen sprengen. Es wird halt im Nachinein auf den Lohn Deines Partners- wenn ihr eine zusammenveranlagung macht- oder auf das Gehalt, welches Du in dem Jahr noch verdient hast angerechnet und muss nachversteuert werden. Kinderfreundliches Deutschland- rühmt sich mit dem tollen Elterngeld LG
Molo79
Molo79 | 03.08.2009
4 Antwort
@claudimaus81
naja . desegen frag ich ja. Weil es mir sehr unlogisch vorkommt. Das Elterngeld ist ja angeblich extra dafür eingerichtet worden, daß ein Elternteil zu Hause bleiben kann . wenn man das dann auch noch zurückzahlen muß, obwohl man ja nur noch mit 67% vom bisherigen Lohn auskommen muß, wäre das ja eine bodenlose Unverschämtheit! Aber ich habe jetzt schon von 3 Paaren gehört, daß die sogar über 1000 € zurückzahlen mußten!
Sam-Ali
Sam-Ali | 03.08.2009
5 Antwort
@Molo79
Deine Antwort deckt sich mit dem, was ich bisher auch immer gehört habe! Klasse! Habe auch immer ca. 1000€ Elterngeld bekommen. Wir haben vor 2 Wochen unsere Steuer abgegeben. Dann bin ich ja mal gespannt .
Sam-Ali
Sam-Ali | 03.08.2009
6 Antwort
Steuerrückzahlung bei Elterngeld
Hallo Sam-Ali! Also, ich habe zwar noch nicht mein volles Elterngeld erhalten, war aber vorher mal beim Steuerberater fragen wie es so mit der Versteuerung ausschaut. Damit wir nacher nicht eine böse Überraschung haben . Der sagte mir, es kommt drauf an, in welcher Steuergruppe, nicht Klasse, der Partner ist, der arbeiten geht. Wir zahlen ca. 29% Lohnsteuer und sind damit wohl noch ziemlich weit unten angesiedelt. Wir sollten mit einer Rückzahlung von ca. 100€ pro ausgezahlten 1000€ rechnen. Find es auch echt verwirrend. Für die Mami ist das Elterngeld "steuerfrei" aber der Papi darf es als zusätzliches Einkommen wie Mietgelder etc. nachversteuern! Für mich ist das bischen verarschung! Na, kann man nix machen! Viel Glück das es nicht so viel ist! Vielleicht könnt ihr es ja auch ausgleichen mit dem, was ihr so absetzen könnt! Da hoffen wir auch drauf! LG SaSa
1979sasa
1979sasa | 03.08.2009
7 Antwort
@ all
wäre es denn dann anders, wenn man nicht verheiratet ist? Ich meine, dann ist man ja nicht zusammen veranlagt .
Naba123
Naba123 | 03.08.2009
8 Antwort
@1979sasa
ja auf den Ausgleich hoffen wir jetzt auch. Wir haben echt ALLES abgesetzt, was abzusetzen ist. Sogar jede einzelne Fahrt zum Arzt und sogar die Fahrt in KH zu Entbindung. Hätte ich sonst nie gemacht, weil es mir zuviel Arbeit ist echt ALLES anzugeben, aber die wollen es ja nicht anders. Dann drück ich Euch auch mal die Daumen, daß es nicht zuviel bei Euch wird.
Sam-Ali
Sam-Ali | 03.08.2009
9 Antwort
@Naba123
das weiß ich leider nicht, die Leute, die ich kenne, die zurückzahlen mußten, sind alle verheiratet . Aber dann kommen die bestimmt auf die Idee, daß man ja zusammen wohnt und dann heißt es wahrscheinlich "Eheähnliche Wohngemeinschaft" . Nee keine Ahnung .
Sam-Ali
Sam-Ali | 03.08.2009
10 Antwort
Ich wusste es
und daher haben wir uns auch entschieden NICHT übereilt zu heiraten! Denn wenn man nicht verheiratet ist, hast du diese Nachzahlungen so hab ich mich zumindest schlau gemacht. Viele denken immer an die steuerlichen Vorteile wenn man am besten noch mit Babykugel heiratet. Bei uns wären es über 300€ netto mehr . aber ne Nachzahlung von bis zu 1500€ wegen dem Elterngeld, und dafür heirate ich nicht übereilt mit Babykugel. ;) Ist reine Rechensache . ich hoffe ihr müsst nicht allzuviel zurückzahlen. Ist echt super ärgerlich, aber . das ist Deutschland! :D Kinderunfreundlichkeit schlechthin .
Sandraaa
Sandraaa | 03.08.2009
11 Antwort
@Sandraaa
Dann hast Du ja nochmal Glück gehabt. Aber ich bin schon seit 5 Jahren verheiratet . wir haben da leider Pech . Aber da wir uns ja schon so was in der Art gedacht haben, haben wir uns, Gott sei dank, die letzte Steuerrückzahlung auf Seite gelegt. Ist echt traurig, was man in diesem Land geschröpft wird . Man hört echt nur noch STEUERERHÖHUNG!
Sam-Ali
Sam-Ali | 03.08.2009
12 Antwort
@sasa
es ist nicht ganz richtig, daß das Geld für den jenigen, der zu Hause bleibt steuerfrei ist. In dem Moment, wo Du im laufenden Jahr vorher gearbeitet hast wird das Elterngeld nachversteuert. Soll heissen, Dein Kind kam im Juli, und Du hast bis Mai gearbeitet. Im Jahr drauf fängst Du im Juli wieder an . dann wird auch bei dem, der zu Hause war das Geld nachversteuert. Es ist also Egal, ob Zusammenveranlagung oder nicht- es wird nachversteuert.
Molo79
Molo79 | 03.08.2009
13 Antwort
...
Ja es ist wirklich ne Frecheit, dafür haben wir ja dann 10€ mehr Kindergeld lg
Sandraaa
Sandraaa | 03.08.2009
14 Antwort
@claudimaus81
Wenn man verheiratet ist definitiv! Unverheiratet weiß ich nicht ob es dem Partner trotzdem angerechnet wird .
1979sasa
1979sasa | 03.08.2009
15 Antwort
Also ich hätte das
Elterngeld nachversteuern müssen! Lt. Steuerberater hätten wir fast 800 Euro nachzahlen müssen! Wir haben dann die Erklärung zwar fertig gemacht, aber noch nicht abgeschickt! Ich warte bis das FA mich auffordert!
BelMonte
BelMonte | 03.08.2009
16 Antwort
@BelMonte
wenn das geht, ist das in Ordnung so. Aber da hab ich das zweite Problem: Letztes Jahr haben die uns das erste Mal angeschrieben. Wir machen die Lohnsteuer immer später oder wir haben auch schon mal 2 Jahre gleichzeitig gemacht . Dieses Jahr haben die uns sogar ne Frist bis zum 27.7 gesetzt, sonst würden wir geschätzt. Die haben doch echt nen Knall! Andererseits hätte ich schon mal gerne gewußt, wie die Schätzung ausgefallen wäre . hätten wir dann was zurückbekommen oder draufgezahlt? Aber warum die uns auf einmal angeschrieben haben wüßte ich mal gerne, normalerweise machen die das doch nur bei Leuten, die schon mal zurückzahlen mußten oder?! Wir haben bisher immer was zurück bekommen.
Sam-Ali
Sam-Ali | 03.08.2009
17 Antwort
@Sam-Ali
Die Ämter wurden miteinander verknüpft! Das heißt wenn jemand öffentliche Gelder bezieht wie z.B. das Elterngeld, wird das an das FA weitergeleitet! Das System ist noch nicht ganz ausgereift und somit bekommen nicht alle Post! Aber es wird bestimmt in den nächsten Jahren so werden! Die Schätzung wäre dann so ausgefallen, das der Höchstsatz vom Elterngeld versteuert würde und das Geld von deinem Mann gegengerechnet worden wäre!
BelMonte
BelMonte | 03.08.2009
18 Antwort
@BelMonte
Na denn können wir ja froh sein, daß wir´s doch selbst ausgerechnet haben. Ich hoffe echt, daß es nicht allzu viel sein wird.
Sam-Ali
Sam-Ali | 03.08.2009
19 Antwort
Ich drück
euch die Daumen, dass es nicht zuviel wird!
BelMonte
BelMonte | 03.08.2009
20 Antwort
@BelMonte
Danke.
Sam-Ali
Sam-Ali | 03.08.2009
21 Antwort
naja
Das Elterngeld selbst ist steuerfrei. Es ist „progressionsrelevant, d.h., es wird für die Ermittlung des auf das steuerpflichtige Einkommen anzuwendenden Steuersatzes zum Einkommen hinzugerechnet. Es werden keine Beiträge für Sozialversicherungen auf das Elterngeld erhoben. Privat Versicherte zahlen wie bisher beim Bundeserziehungsgeld ihre Beiträge selbst weiter. Beispiel: Ein Elternpaar erhält im ersten Jahr 10.000 Euro Elterngeld und hat zusätzlich 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen. Das Elterngeld ist steuerfrei; das Einkommen wird aber mit dem Durchschnittssteuersatz besteuert, der bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen gilt. Im geschilderten Fall sind dies nach Splittingtabelle etwa 14 Prozent statt 10 Prozent ohne Einbeziehung des Elterngeldes. Auf das Elterngeld werden keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Privat Versicherte müssen ihre Beiträge aber nach wie vor selbst entrichten. 9.
claudimaus81
claudimaus81 | 03.08.2009
22 Antwort
hmmm schon scheiße
http://www.welt.de/finanzen/article1945272/Das_Elterngeld_wird_zur_fiesen_Steuerfalle.html
claudimaus81
claudimaus81 | 03.08.2009

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