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Wann bescheinigung vom gyn für den ET?

InLoveMyBaby
InLoveMyBaby
15.07.2009 | 13 Antworten
hätte mal die frage, wann man die bescheinigung vom frauenarzt für den ET für die krankenkasse und den arbeitgeber bekommt?!
ich habe noch knapp 8 wochen bis zum ET und mein gyn hat mir gesagt, dass er mir diesen bescheid für krankenkasse u arbeitgeber erst einen tag vor beginn des mutterschutzes geben darf/kann. das wäre glaub ich am 27.juli (6 wochen vor geburt).
aber wie blöd ist das denn?! die krankenkasse und der arbeitgeber müssen doch schon ab den 28.07 das muttergeld zahlen u alles vorher noch berechnen?! ausserdem bekomme ich auch noch zuschusch vom jobcenter wegen zu geringen verdienst. dann bekomme ich ja höchst warscheinlich am 01.07 geld von allen drei, dass noch garnicht berechnet ist u dann muss ich evt wieder was zurück zahlen?!wie war es denn bei euch?!
.. und wann muss ich eigentlich meinem arbeitgeber schreiben, dass ich nach geburt ein jahr in elternzeit gehe und wie schreibich dass? formlos? und zählt ein jahr nach deer geburt, oder ein jahr nach dem mutterschutz?
vielen dank für eure hilfe!
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13 Antworten

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1 Antwort
Hallo
den bekommt man frühestens 7 Wochen vor ET ausgehändigt. LG
Trouble
Trouble | 15.07.2009
2 Antwort
Also
so wie ich weiß bekommt man den frühstens 7 Wochen vor dem vorraussichtlichem Et.
werdendemami93
werdendemami93 | 15.07.2009
3 Antwort
hä???
Ich habe meine Bescheinigung dann bekommen, als ich sie brauchte. Kostete mich 8, -€. Warum müsst ihr so lang warten??
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 15.07.2009
4 Antwort
..
weiss ich auch nicht. mein gyn hat gesagt, dass er mir den erst einen tag vorm mutterschutz geben kann u darf..
InLoveMyBaby
InLoveMyBaby | 15.07.2009
5 Antwort
7 Wochen vor MET
Hallo, bei mir ist es ähnlich, ich bekomme die Bescheinigung ab 20.07.09, also mit vollendeter 33. SSW, dann sind es noch 7 Wochen bis zum MET. Die Krankenkasse benötigt zusätzl. vom Arbeitgeber auch noch eine Bescheinigung über das Mutterschaftsgeld, damit sich es richtig berechnen können. Mach Dir am besten Kopien, denn das Original ist für die Krankenkasse und der Arbeitgeber und das Jobcenter bekommen nur eine Kopie. Viel Glück LG Sandra ET: 06.09.2009
SandraH77
SandraH77 | 15.07.2009
6 Antwort
schwachsinn
die rechnen den doch gleich am anfang aus und da hab ich auch eine bekommen. als mein arbeitgeber die verloren hat, hab ich auch sofort ne zweite bescheinigung bekommen . ist ja richtig seltsam.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 15.07.2009
7 Antwort
Hmm
Auf meiner Bescheiigung steht irgendwas vonwegen, das dieses Dokument erst 7 Wochen vor dem ET ausgehändigt werden darf.
werdendemami93
werdendemami93 | 15.07.2009
8 Antwort
Bescheinigung
Also mein Dienstherr will eine Bescheinigung, die nicht früher als 7 Wochen vor dem voraussichtlichen / errechneten ET ausgestellt wurde. Anhand dieser Bescheinigung würde dann die endgültige Festlegung der Mutterschutzfristen erfolgen. Da ich direkt vor dem MuSchu auch noch Urlaub nehmen möchte ist das irgendwie doof . mal angenommen, der ET verschiebt sich, dann stimmen ja die jetzt berechneten Fristen Was die Elternzeit angeht: ich habe das formlos schriftlich mitgeteilt und zwar, dass ich ab dem Tag der Geburt für 1 Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen möchte .
borny_78
borny_78 | 15.07.2009
9 Antwort
....................
Also, ich bin mir nicht sicher ob wir das gleiche meinen? Es gibt den gelben Zettel für die Krankenkasse, 7 Wochen vorher. Aber für den AG kannst du doch jederzeit eine Bescheinigung bekommen, musst nur Geld dafür bezahlen, kriegst du aber wieder. Und dann gibt es die Geburtsurkunde, eine Ausführung für den AG, eine für die Krankenkasse, etc. Falls es noch ne Bescheinigung für den AG gibt kann ich mich jetzt nicht daran erinnern. Dem Arbeitgeber musst du laut Gesetz 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes wegen der Elterzeit Bescheid geben, brauchst die Geburtsurkunde. Bei Vätern ebenfalls 7 Wochen vor Beginn. Hatte aber auch mehr Zeit, da die Behörden nicht mit der Urkunde an Land kamen. Mein AG hatte einen vorgedruckten Zettel. Die Elternzeit geht, wenn du 1 Jahr nehmen willst, bis 1 Tag vor dem 1. Geburtstag deines Kindes.
silvie1912
silvie1912 | 15.07.2009
10 Antwort
@borny78
Das ist dann egal ob es sich verschiebt, du kannst den Urlaub vorher nehmen, sogar nach der Elternzeit noch. Ich hatte 15 Wochen Elternzeit, weil sich die Geburt 1 Woche verschoben hat. Dein Baby hält sich doch nicht an das was der Arzt 7 Wochen vorher aufschreibt.
silvie1912
silvie1912 | 15.07.2009
11 Antwort
Max.
7 Wochen vor ET darf die Bescheinigung ausgestellt werden. Bei meinem AG hat das einwandfrei funktioniert . Von der KK hab ich diese Woche den Bescheid bekommen - das war schon richtig lang. Ich hab aber noch nicht mal geguckt ob das Geld auf dem Konto ist .
Aziraphale
Aziraphale | 15.07.2009
12 Antwort
...
man!! ist das alles kompliziert!! aber vielen dank für eure antworten, ich hoffe das ich alles richtig mache und nichts verpasse!! rufe jetzt gleich mal bei meinem gyn an!! . wünsche euch schon mal einen schönen tag!!
InLoveMyBaby
InLoveMyBaby | 15.07.2009
13 Antwort
hey schnecke
du kriegst den bescheid für die krankenkasse 7 wochen vorher, dann füllst es hinten aus u schickst es zur kasse. bei mir war das geld innerhalb einer woche drauf . ging also ruckzuck. und die setzen sich auch mit deinem AG in verbindung damit der weiss wer wieviel zahlt. Für den AG ne bescheinigung kannst du immer haben, hab die im 3. monat abgegeben. dann wenn die josy da is schickst du der kasse noch die geburtsurkunde u dann überweisen sie dir den rest.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 15.07.2009

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