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Natürlich hat er auch RechteWenn er nicht in der Geburtsurkunde mit drinsteht, aber die Vaterschaftsanerkennung vom Jugendamt hat, würde ich damit mal aufs Standesamt gehen.
Ansonsten Rechte beinhalten auch Pflichten und umgekehrt. Das Umgangsrecht hat er in jedem Falle. Natürlich muss er nicht nur zahlen, er hat auch das Recht, sein Kind zu sehen und Umgang mit ihm zu pflegen.
Schau mal hierzu auch hier:
http://www.jugendamt.nuernberg.de/elternweiter/vaterschaft.html