⎯ Wir lieben Familie ⎯

Schwangerschaft beim Arbeitsamt melden?

jenny0912
jenny0912
26.05.2009 | 20 Antworten
Hallo Mamis!

Ich glaube ich hab Mist gebaut -.-

Ich bin jetzt in der 16. SSW und beziehe noch bis 6.7. dieses Jahres ALG 1, danach bekomme ich nichts mehr.
So, ich hatte total Stress mit dem Arbeitsamt wegen einer Rückzahlung, gegen die ich Einspruch erhoben hab!

Die wissen jetzt aber noch nix von meiner SS. Hab mich nicht getraut, denen das zusagen bei dem ganzen Stress.

So, jetzt will ich da morgen anrufen und die wollen doch bestimmt den ET vom FA bescheinigt haben oder? Trägt mein FA auch da ein, WANN die SS festgestellt wurde?( Wir wussten es ja schon ganz früh)

Wenn nicht, könnte ich ja sagen, dass ich es nicht vorher gewusst hab und könnte mir so etwas Stress ersparen.Mein Berater ist alles andere wie lustig!

Und noch ne Frage: Können die mir denn wegen der SS die Leistung ganz streichen? Sind zwar nur noch 1 1/2 Monate, aber trotzdem ..

Würd mich über jede Antwort freuen!
Dein Kommentar (bzw. Antwort)
Noch 3000 Zeichen möglich.

20 Antworten

[ von neu nach alt sortieren ]
1 Antwort
die wollen den Mutterpass als beweis
ab der 12 ssw bekommst du von alg2 ein Mehrbedarf in höhe von 60€ jeden Monat bis das Baby kommt
Line90
Line90 | 26.05.2009
2 Antwort
hey
nein du musst mit dein mutterpass hin und die machen von der seite wo der ET eingetragen ist eine kopie, dann kannst du schon zum sozialamt gehen und hartz 4 beantragen, und auch direkt geld für umstandkleidung und erstlingsaustattung dann hast du alles erledeigt
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.05.2009
3 Antwort
Hallo
Also melden musst du das dem arbeitsamt . und die wollen ne kopi vom Mutterpass und da stehn ja deine termine in der tabell wann du immer dort warst so werden sie raus bekomm das du es weißt schon ne weile .
mausi2261984
mausi2261984 | 26.05.2009
4 Antwort
hi
ich glaube nicht das du strass bekommst sag einfach das du es nicht wusstest das man das melden soll ausserdem werden sie dir bestimmt nichts sperren im gegnteil die müssten dir sogar geld geben oder hast du das bei karitas beantragt ?
Darya
Darya | 26.05.2009
5 Antwort
hallo
streichen darf man dir das nicht . bitte doch ganz nett deine fa das sie es dir erst ab morgen bestätigt und erklär dann warum .
sonne12345
sonne12345 | 26.05.2009
6 Antwort
*
also wegen der bescheinigung würd ich mit dem FA mal reden. und dem auch die situation erklären. wahrscheinlich fällt das eh unter die schweigepflicht. denn wenn man seinem arbeitgeber mitteilt, dass man schwanger is, muss man auch nciht sagen seit wann man es weiß bzw wann es festgestellt wurde, da hat er kein anrecht drauf. lg
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.05.2009
7 Antwort
...
Denke nicht das die dir die Leistungen sperren . ich glaube im Falle einer SS dürfen die das garnicht na und danach bekommst du ja dann bestimmt ALG2 sprich Harz4 .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.05.2009
8 Antwort
.....
Also ersten werden sie dir nichts streichen. Du bekommst sogar mehr Geld für die Schwangerschaft und zusätzlich noch Schwangerschaftsgeld für Klamotten und man kann sogar noch Geld bekommen kurz vor der Geburt für Erstlingsausstattung. Aber du muss den das sagen es ist schon wichtig wegen arbeit usw. Was das Arbeitsamt benötigt ist eine Kopie vom Mutterpass wegen dem errechneten Termin. Das kopieren sie auch da sonst.
püppi1984
püppi1984 | 26.05.2009
9 Antwort
....
also ich wohne in österreich und bei mir wars so dass mir der FA einen zettel ausgestellt hat wo oben gestanden ist" bei Frau . besteht eine schwangerschaft in der . woche" und das habe ich beim arbeitsamt abgegeben. ich weiß nicht wie das in deutschland ist aber bei uns in österreich dürfens einer schwangeren nicht das arbeitslosengeld streichen weil man unter mutterschutz steht.
JasminB
JasminB | 26.05.2009
10 Antwort
ich kann dir nur sagen,
wie es bei alg 2 ist, da bekommst du 60€ mehr wg schwangerschaft, hilft dir aber auch nicht weiter : ( um die ss zu bescheinigen musst du den mutterpass abgeben, kannst ja sagen, das du dich erst jetzt entschieden hast das kind auch zu bekommen .
shiera
shiera | 26.05.2009
11 Antwort
lol..
DIE KÖNNEN DIR GAR NIX!! Die können dir nicht das ALG I streichen, auch wenn se dich 3x vermitteln wollen. Und wennses doch machen geh halt gegen an. Es kommt drauf an in was dich das AA stecken will.. Wenn du zb. Arzthelferin bist, altenpflegerin oder ähnliches tust bekommst du ein beschäftigungsverbot .
janaMD
janaMD | 26.05.2009
12 Antwort
jetzt ist es eh zuspät;-)
Die sind doch froh, wenn sie nicht rechtzeitig deine SS berücksichtigen müssen! Hast dann zwar schlechtere Jobchancen, aber dir stehen durch ein Kind ja auch mehr Leistungen zu! Als Schwangerschaftsnachweis reich soweit ich das weiß der Mutterpass!
Strandsophie
Strandsophie | 26.05.2009
13 Antwort
antwort
habe auch in der schwangerschaft alg 1 bezogen. ich habe es nicht beim arbeitsamt gemeldet nur beim alg2 weil dir da ab der 15 ssw mehr geld zusteht. ach beim arbeitsamt musst du es erst 6 wochen vor der geburt melden da dir dan mutterschaftsgeld gezahlt wird und dan wird erst das alg 1 eingestellt und bekommst das aber dan von der krankenkasse ersetzt. lg jenni
maus88
maus88 | 26.05.2009
14 Antwort
...
wär ja noch schöner wenn die das geld streichen wenn du schwanger wirst lach die wollen ne kopie von deinem mutterpass ich hab mich zwar erst arbeitslos gemeldet als ich schon schwanger war aber die können die keinen streß machen weil du es zu spät gemeldet hast. eigentlich wäre es gar nicht notwendig weil du nur noch 1, 5 monate bekommst. rellevant ist es nur wegen arbeitssuche und weil du mutterschutzgeld bekommst. wichtig ist das du dein Arbeitslosengeldbescheid aufhebst wenn dir noch mutterschutzgeld zusteht. schaden kann es nicht wenn du es meldest. du hast eher nur noch mehr rechte.
Cori1988
Cori1988 | 26.05.2009
15 Antwort
also
dem arbeitsamt musst du es aufjedefall melde, damit du mehr geld bekommst.Aber die ersten drei monate musst du gar nichts sagen, aber danach schon.
olga20
olga20 | 26.05.2009
16 Antwort
die
wollen nur den Mutterpass sehen;-)
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.05.2009
17 Antwort
nein die streichen dir nix
und da doch wurscht ob sie es wissen oder nicht spätestens wenn du in mutterschaft gehst sollten sie es wissen da du dann für den arbeitsmarkt nicht zur vrfügung stehst
Taylor7
Taylor7 | 26.05.2009
18 Antwort
ich hatte
vom aa noch geld für die erstausstattung bekommen 350€ und von der thüringer stiftung für schwangere frauen in not auch nochmal 600€. hatte allerdings voher meine schulische ausbildung. von daher bafög und kein hartz4 bekommen. dem bafögamt musst ichs melden. hab dann kopie der geburtsurkunde eingereicht und den kínderzuschlag noch bekommen solang ich im mutterscgutz war. von daher weiß ich das beim aa natürlich nicht
kristinah
kristinah | 26.05.2009
19 Antwort
Danke
Danke für eure Antworten =)
jenny0912
jenny0912 | 26.05.2009
20 Antwort
warum sollten sie dir denn wg deiner ss die leistung streichen?
ist doch deine sache ob du denen davon erzählst oder net. ich musste nur ne kopie vom mutterpass beilegen wo der et drauf steht und wann es festgestellt wurde. bist doch nicht verpflichtet denen zu sagen das du ss bist. es sei denn sie wollen dich vermitteln und du lehnst den job ab.
schneestern83
schneestern83 | 26.05.2009

ERFAHRE MEHR:

Pädophilen melden
06.06.2014 | 11 Antworten

Ähnliche Fragen finden

×
×
Mamiweb - Startseite

Forum

Magazin


×

Login

oder

Noch kein Mamiweb-Mitglied?
Mitglied werden
x