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Unterhaltspflicht der Mutter bei getrennten Geschwistern?

Chipsi
Chipsi
04.03.2008 | 7 Antworten
Mein Partner soll an seine Ex-Frau jetzt höheren Unterhalt für das jüngere Kind bezahlen, obwohl auch ein gemeinsames Kind (15) bei uns lebt. Sie ist wieder mit einem Selbständigen verheiratet, erhält Mieteinnahmen und hilft im Betrieb mit. Haben wir nicht auch das Recht, von Ihr Unterhalt zu fordern, auch wenn Sie deswegen natürlich offiziell kein Gehalt hat? Wer weiss uns Rat, im Internet findet sich nicht viel zu diesem Thema.
(bisher zahlt nur der Vater Unterhalt an Sie)
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1 Antwort
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würde Rechtsberatung einholen
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 04.03.2008
2 Antwort
Ruft mal beim
Jugendamt an, wenn ich was finde schreibe ich es dir.
Babygeier
Babygeier | 04.03.2008
3 Antwort
.......
es kann sein das es gegengerechnet wird..kommt natürlich auf den verdienst an . ich würde zum jugendamt gehn und dort direkt nachfragen.. vorallem wird sie da aufgefordert ihre einkommen offen zu legen.. lg tina
Zoey
Zoey | 04.03.2008
4 Antwort
Unterhalt
naja wenn sie kein eigenes einkommen hat kann sie ja nichts bezahlen!aber theoretischer weise müsste sie auch unterhalt zahlen!am besten informiert ihr euch bei Jugendamt die wiesen das alles
Charisse
Charisse | 04.03.2008
5 Antwort
uterhalt
als mein bruder bei seinen vater gelebt hat und meine schwester bei meiner mum muste keiner derbeiden unterhalt an den anderen zahlen da sich das ja wieder ausgleicht aber frag lieber noch mal nach lg
sandie23
sandie23 | 04.03.2008
6 Antwort
War bei uns auch so ähnlich....
. Mein Mann hat 3 Kinder aus erster Ehe. Er bezahlte immer brav den Unterhalt. Seit 1 Jahr lebt der älteste, 17 Jahre, bei uns. Die Ex meines Mannes arbeitet nicht . aber trotzdem wird der Unterhalt hochgerechnet. Das heißt: Mein Mann müßte eigentlich ja für die Zwillinge, die noch bei Ihrer Mutter leben, zahlen. Aber der Teil des Sohnes wird davon abgezogen und somit zahlt er nur noch für ein Kind Unterhalt. Die Zwillinge sind 14, also 316 Euro. Diese Altersgruppe nach der Düsseldorfer Tabelle. Da die Ex immer noch Hilfe also Hartz 4 erhält wurde das alles auch mit der Argentur abgeklärt und es ist rechtens. Den Rest erhält sie somit vom Amt . Und mittlerweile könnte sie aber auch mal arbeiten gehen . 2 Teenager . da müßte das gehen . Wir bekommen jetzt unser 2. Kind und haben dann 3 Kinder bei uns leben . aber die Summe muß er trotzdem weiterhin zahlen, ist ja auch o.k. Informiere dich mal beim Amt oder einem Anwalt . lasst euch bloß nicht auf eine Mangelfallberechnung ein. Einfach nach Düsseldorfer Tabelle
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 04.03.2008
7 Antwort
Seltsam,oder?
§ 1586 BGB Der Unterhaltsanspruch erlischt mit der Wiederheirat, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder dem Tod des Berechtigten.
Babygeier
Babygeier | 04.03.2008

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