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Welche finanzielle Unterstützung bekomme ich nach der Geburt?

bienchen47
bienchen47
21.04.2009 | 7 Antworten
Hallo ihr lieben bin zwar erst im 3 Monat schwanger, mache mir aber trotzdem schon Gedanken welches Geld mir nach der Schwangerschaft zusteht.
Habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und einen befristeten Arbeitsvertrag für 1 1/2 Jahre, mein Freund ist seit 3 Jahren selbstständig und wir wohnen zusammen.
Da es mein erstes Kind ist habe ich wirklich keine Ahnung was mir da so alles zusteht bzw. welche möglich keiten es gibt? Angefangen von Kindergeld, Erziehungsgeld, Elterngeld -blick da echt nicht mehr durch!

Wäre sehr dankbar, wenn mich jemand darüber aufkläre könnte.
Mit was bzw. wieviel geld und wie lange kann ich mit zuschüssen vom saat bzw. Arbeitgeber rechen. Wann und wo muss man das beantragen.

Vielen dank für eure Antworten
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7 Antworten

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1 Antwort
kindergeld usw
Kindergeld bekommst du 164 Euro, Erziehungsgeld für 2 Jahre. Das erste halbe Jahr 300 Euro und danach anteilig an den Verdienst angerchnet. So war es noch bei mir, vor drei Jahren mit dem Erzeihungsgeld mit dem Elterngeld kenne ich mich leider nich aus. LG Jacqui85
JACQUI85
JACQUI85 | 21.04.2009
2 Antwort
hallo
ja du bekommst nach der geburt 2 monate mutterschafts geld dann weiter 10 moante eltern geld dann jeden monat kindergeld 165 euro, also unterhalt fällt weg da ihr zusammen wohnt, du könntest wohngeld beantragen m, ehr leide rnicht
bluna123
bluna123 | 21.04.2009
3 Antwort
ach ja
erziehunggeld gibt es nicht mehr . nur noch elterngeld dein freund könnte 2 monate vätermonate nehmen .
bluna123
bluna123 | 21.04.2009
4 Antwort
Hallöchen
also vom Arbeitgeber bekommst du kein Geld, nur so lange du noch arbeiten gehst bekommst du dein normales Gehalt. Wenn du in die Mutterschutzzeit gehst, bekommst du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Ab Geburt des Kindes bekommst du Kindergeld und nach Ablauf des Mutterschutzes hast du Anspruch auf Elterngeld, welches sich aus deinem letzten Gehalt berechnet. Wenn du zu wenig Elterngeld bekommst und dein Schatz auch nicht genug verdient, kannst du mit Hartz4 aufstocken. Erziehungsgeld gibt es glaube ich nicht mehr. All das musst du natürlich bei den entsprechenden Stellen beantragen, ist nen ganzer Stapel Papier.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 21.04.2009
5 Antwort
Du bekommst
164€ kindergeld und 2 Jahre 67% deines Lohnes an Elterngeld! Das Gehalt deines Freundes wird mit angerechnet und wenn ihr mit allem unter der Mindestgrenze liegt bekommt ihr noch etwas vom Staat! Wenn nicht bekommt ihr nichts! LG
Maxi2506
Maxi2506 | 21.04.2009
6 Antwort
dsa ist falsch...
@maxi2506 elternegld liegt dran wielange sie es beantragt und das geld vom mann/freund wir nicht mit berechnet . es ist wohl so fählt mir grade ein wenn du unter 1000 euro liegst mit dem elterngeld bekommst du glaube ich noch was dazu irgend wie 100 euro = 2 % mehr oder so die du drunter liegst . mußt du mal nachfragen dann
bluna123
bluna123 | 21.04.2009
7 Antwort
Hi, ich bin im fünften Monat und habe mich
gerade genau wie du durch das ganze durchwurschteln müssen. Habe mich aber bei einer Sozialberaterin erkundigt, was mir alles zusteht. Also ab 7Wochen vor der Geburt kannst du dir von deinem Fa eine Bescheinigung über den vorraussichtlichen Geburtstermin geben lassen. Damit kannst du bei der Krankenkasse Mutterschaftsgeld beantragen. Das liegt ungefähr in der Höhe wie dein vorheriges Gehalt. Das Mutterschaftsgeld bekommst du 6Wochen vor und 8Wochen nach der Geburt. Ab dann bekommst du Elterngeld. Das wird von deinem vorherigen Gehalt berechnet und sind 67% davon und hat nichts mit dem Gehalt deines Freundes zu tun. Das minimum von Elterngeld liegt bei 300 und das Maximum bei 1800. Das Elterngeld kannst du dir entweder den kompletten Monatsbetrag Monat für Monat auszahlen lassen, dann bekommst du es für 12 Monate oder du nimmst nur die hälfte pro Monat und bekommst es dafür aber 24 Monate. Wenn dein Freund auch zwei Monate in die Elternzeit gehen möchte, bekommt ihr das Elterngeld sogar für 14 Monate. Zusätzlich dazu bekommt ihr für das Kind natürlich noch Kindergeld, das liegt bei 164 Euro. Das bekommt ihr auf jedenfall solang das Kind noch keine 18 ist und dann auch noch weiter bis zum 25 Lebensjahr, sollte es in einer Ausbildung stecken. Sollte das Elterngeld und das Gehalt von deinem Freund nicht reichen, könnt ihr zusätzlich Hartz4 beantragen. Da müsst ihr unter einem bestimmten Schnitt liegen, der aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist. Wenn ihr vorher schon etwas Unterstüzung für Klamotten oder Möbel braucht, könnt ihr bei der Caritas einen Antrag auf Erstlingsausstattung stellen. Mit Glück bekommt ihr da auch etwas. So, das ist jetzt erst mal alles was ich euch sagen kann. Ach ja, das Elterngeld könnt ihr ab dem Moment beantragen, da ihr die Geburtsurkunde von eurem/r kleinen habt aber ihr könnt den Antrag schon vorher aus dem Netz von dem Arbeitsamt ausdrucken und Ausfüllen. www.arbeitsagentur.de bei den Formularen. So würde ich es auch mit dem Kindergeld machen. So, jetzt noch eine schöne Schwangerschaft und ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.
maikejd
maikejd | 21.04.2009

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