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Kann man Taufpaten die Patenschaft entziehen?

Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer
18.04.2009 | 6 Antworten
Kann man Taufpaten die Patenschaft aberkennen. Da die Taufpaten unseres Sohnes sich überhaupt nicht um ihn kümmern, möchten wir das die Patenschaft aberkannt wird. Sie unternehmen nix mit ihm, machen ihm nur leere Versprechungen und halten nix ein. Sie melden sich nicht, außer wenn wir uns melden. Sogar sein Weihnachtsgeschenk kam erst mit 2 monatiger Verspätung. Ist das rechtlich überhaupt zulässig und an was oder wen kann man sich wenden?
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6 Antworten

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1 Antwort
Rechtlich
gesehen haben Paten gegenüber dem Kind gar keine Pflichten!Wie das geht mit dem Aberkennen der Patenschaft kann ich dir leider nicht sagen!
Mone251182
Mone251182 | 18.04.2009
2 Antwort
....
ja kann man kannst du auch aus der urkunde entfernen lassen ostet 15 euro
sweetheart3103
sweetheart3103 | 18.04.2009
3 Antwort
es ist
doch eh nicht mehr so das man das in der heutigen zeit so eng sieht mit der patenschaft finde ich das war früher aber heute doch nicht mehr. aber raus nehemn lassen kann mans weis nur nicht wo oder wie und weiß auch das es was kostet. wenns bloß 15 Euro sind wär das cool.
Vampirderliebe
Vampirderliebe | 18.04.2009
4 Antwort
...
Das Patenamt hat keinerlei rechtliche, sondern ausschließlich moralische Relevanz . Du kannst jemandem ebensowenig das Patenamt entziehen wie Du jemanden die Freundschaft kündigen kannst! http://de.wikipedia.org/wiki/Pate
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 18.04.2009
5 Antwort
@sweetheart3103
echt ? Dann lass ich das auch machen !
Liebe-Mutter
Liebe-Mutter | 18.04.2009
6 Antwort
hab da nen interessanten text dazu im netz gefunden
Paten Die Zahl der Paten sollte vier nicht übersteigen. Wer Pate werden will muss getauftes und konfirmiertes Mitglied der evangelischen Kirche sein. Ebenfalls zugelassen sind Mitglieder der christlichen Kirchen, die Mitglied im Arbeitskreis christlicher Kirchen sind. Dazu gehört auch die katholische Kirche. Die Kirchenmitgliedschaft wird im Patenschein bestätigt, den Sie bei Ihrem Heimatpfarramt erhalten. Paten, die Mitglied der Kirchengemeinde sind, in der die Taufe stattfindet, benötigen keinen Patenschein. Wer keiner christlichen Kirche angehört, kann kein Pate sein. Eine nachträgliche Aberkennung der Patenschaft durch die Eltern ist nicht möglich. Sollten Sie sich mit den Paten Ihres Kindes überworfen haben und den Kontakt abbrechen wollen, so kann der Eintrag im Kirchenbuch dennoch nicht gelöscht werden. Manche Eltern sind der Meinung, die Paten erhielten mit Übernahme der Patenschaft das Recht und die Pflicht, im Todesfall der Eltern das Sorgerecht für die Kinder zu übernehmen. Das ist nicht der Fall. Das Patenamt beinhaltet die religiöse und ethische Verpflichtung, die Eltern besonders bei der religiösen Erziehung der Kinder zu unterstützen und sie zu begleiten. Eine gerichtlich einklagbare Verpflichtung ist damit nicht verbunden. Hoffe deine Frage ist damit beantwortet :) lg
endlicheinbaby
endlicheinbaby | 18.04.2009

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