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hab da nen interessanten text dazu im netz gefunden Paten
Die Zahl der Paten sollte vier nicht übersteigen. Wer Pate werden will muss getauftes und konfirmiertes Mitglied der evangelischen Kirche sein. Ebenfalls zugelassen sind Mitglieder der christlichen Kirchen, die Mitglied im Arbeitskreis christlicher Kirchen sind. Dazu gehört auch die katholische Kirche. Die Kirchenmitgliedschaft wird im Patenschein bestätigt, den Sie bei Ihrem Heimatpfarramt erhalten. Paten, die Mitglied der Kirchengemeinde sind, in der die Taufe stattfindet, benötigen keinen Patenschein. Wer keiner christlichen Kirche angehört, kann kein Pate sein.
Eine nachträgliche Aberkennung der Patenschaft durch die Eltern ist nicht möglich. Sollten Sie sich mit den Paten Ihres Kindes überworfen haben und den Kontakt abbrechen wollen, so kann der Eintrag im Kirchenbuch dennoch nicht gelöscht werden.
Manche Eltern sind der Meinung, die Paten erhielten mit Übernahme der Patenschaft das Recht und die Pflicht, im Todesfall der Eltern das Sorgerecht für die Kinder zu übernehmen. Das ist nicht der Fall. Das Patenamt beinhaltet die religiöse und ethische Verpflichtung, die Eltern besonders bei der religiösen Erziehung der Kinder zu unterstützen und sie zu begleiten. Eine gerichtlich einklagbare Verpflichtung ist damit nicht verbunden.
Hoffe deine Frage ist damit beantwortet :)
lg