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Kindergeldberechtigt in der schwangerschaft und erziehungszeit?

Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer
14.10.2008 | 12 Antworten
ich bin ja 21 und bekomme jetzt eigendlich immer kindergeld (für mich) war vor einem jahr schwanger und bin momentan nur mutter.
vor meiner schwangerschaft war ich arbeitssuchend gemeldet .. in dieser zeit hat man mir kindergeld gezahlt..als ich dann schwanger wurde habe ich das dem amt gemeldet und die haben mich aus ihrem system rausgenommen..bis jetzt habe ich aber weiterhin kindergeld bekommen.
jetzt hat mir ein bekannter gesagt das ich eigentlich kein kindergeld bekommen dürfte .. nur wenn man arbeitssuchend gemeldet ist.
jetzt hab ich ein bisschen angst das ich alles zurück zahlen muss..wisst ihr ob das stimmt?
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12 Antworten

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1 Antwort
Frag halt
einfach mal bei der Familienkasse nach
Chaotenbande
Chaotenbande | 14.10.2008
2 Antwort
Ich habe auch kein Kindergeld für mich bekommen!
In der Schwangerschaft nicht und in dem Erziehungsjahr, aber aus dem Grund weil man mit 21 Jahren kein Kindergeld mehr bekommt. Es sei den du bist in Ausbildung!
mum21
mum21 | 14.10.2008
3 Antwort
kindergeld
seit wann bekommt man den kindergeld, wenn man arbeitsuchen gemeldet ist?Die Frage ist nicht böse gemeint. ich würde auch sagen, du hättest das Geld nicht bekommen dürfen.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 14.10.2008
4 Antwort
also ich habe gehört
das man bis 26 kindergeld bekommt. haben meine geschwister auch!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 14.10.2008
5 Antwort
hm... bin mir da nicht ganz sicher..
kenne aber auch die Info, dass Kindergeld bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bezogen werden kann, wenn das Kind bei der Agentur für Arbeit oder einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger arbeitsuchend gemeldet ist und keine mehr als geringfügige Tätigkeit ausübt. Übrigens hast du selbst eh keinen Anspruch auf Kindergeld für dich - der steht nur deinen Eltern zu. Die Auszahlung kann zwar an dich erfolgen, der Anspruch aber nicht an dich über gehen.
SchwarzLicht
SchwarzLicht | 14.10.2008
6 Antwort
Hmm komisch!
Die Familienkasse hat es mir so erklärt das man NUR bis 26 Jahren Kindergeld bekommt wenn man studiert!! Man bekommt Kindergeld wenn man arbeitssuchend gemeldet ist! Habe ich auch!
mum21
mum21 | 14.10.2008
7 Antwort
ich weiss es nicht ganz genau
aber wenn du es gemeldet hast kannst du da nichts fuer das es schief laeuft dann wuerde ich nichts zurueckzahlen da du ja gemeldet hast das du schwanger o. mama bist ich glaube solang du unter 25 bist steht dir das geld zu
Decker
Decker | 14.10.2008
8 Antwort
wenn du selber
ein kind hast bekommst du kein kindergeld mehr. kindergeld bekommt man noch wärhrend des ersten bildungsweges bis spätestens zum 27. geburtstag. und dein einkommen während des "ersten bildungsweges" sprich ausbildung, studium o.ä. wird dem kindergeld angerechnet. solltest du also mehr als den betrag X verdienen bekommst du kein kindergeld mehr. ich würde mal bei der familienkasse anrufen und nachfragen wie das läuft. eingentlich dürftest du nämlich nichts mehr bekommen und es kann sein, dass du das zurückzahlen musst.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 14.10.2008
9 Antwort
hm
ok . dann muss ich wohl echt mal da anrufen und nachfragen. hab ja einen brief von denen bekommen wg kindergeld weiterzahlung . weil ich jetzt 21 geworden bin. ok . das mit dem studieren kann sein . meine geschwister haben ja studiert. oh jeh oh jeh . hoffe ich muss nicht wirklich alles zurück zahlen. aber ich habe mich ja bei denen gemeldet das ich schwanger bin und nicht mehr arbeitssuchend.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 14.10.2008
10 Antwort
hast du das denn direkt der Familienkasse gemeldet?
auch wenn die manchmal sogar im gleichen Haus sind, werden Infos vom Arbeitsamt nicht unbedingt auch an die Familienkasse weitergeleitet. Musst der Familienkasse auch unmittelbar nochmal mitteilen, dass ich mein Fachabi beendet hab und mich arbeitssuchend gemeldet hab. Hab deshalb auch einen Monat ne Überzahlung bekommen, die zurück gezahlt werden musste
SchwarzLicht
SchwarzLicht | 14.10.2008
11 Antwort
hey habe bei google gelesen
bist du verheiratet
Decker
Decker | 14.10.2008
12 Antwort
......
das ist richtig in Elternzeit bekommt man kein Kindergeld mehr . Du Musst entweder Arbeitssuchend gemeldet sein oder zur Schule gehn oder eine Ausbildung machen. Melde das so schnell wie möglich ab. Denn du Musst alles Nachzahlen.
jessiunit
jessiunit | 14.10.2008

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