5 Antwort
öhhhmmm ja mensch mädchen...tut mir leid! , warum hast du dich vorher erkundigt?
du wirst das alleinige nur gaanz schwer , wenn überhaupt zurück bekommen , - er müßte das kind mißhandeln - , damit es einen grund gibt!
aber die werden beim amt doch auch mit nachdruck gefragt haben , ob du das wirklich willst , zumal ihr nicht zusammen wohnt und dich auch dort informiert haben das ein zurück so gut wie aussichtslos ist!?