Hallo!
Meinem Mann seine Schwester hat sich von ihrem Mann getrennt. Sie erzählte mir, da sie keine Einkünfte hat (der Große ist 5, 5 und geht in den Kiga und Nr. 2 ist 3, 5 und noch daheim) und das es eine Beihilfe gibt und sie keine Kosten für den Anwalt zahlen muss. Stimmt das? Steht ihr auch Unterhalt zu, obwohl sie noch nicht getrennt wohnen (sie macht nix mehr für ihn und schläft im Wohnzimmer) Danke für eure Antworten.
Es gibt eine sogenannte PKH Prozesskostenhilfe, die kann man beantragen. Muß sie mal den Rechtsanwalt fragen.
loehne2010 | 12.06.2012
2 Antwort
ja, da gibts ne prozesskosten beihilfe , da muß man vorher sich gedanken machen, am besten alles draufschreiben, was einen einfällt, ist egal, ob man es dann braucht oder net
iris770 | 12.06.2012
3 Antwort
hi, wie hier schon erwähnt gibt es prozesskostenbeihilfe.
ihr steht kein unterhalt mehr zu, das jüngste kind ist über 3 und daher kann sie arbeiten gehen. sie bekommt unterhalt nur für die kinder.