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...... oder nur Gottesdienst (weltliche Trauung) dann so....Damit die Trauung in einer evangelischen Kirche stattfinden kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. So wird unter anderem vorausgesetzt, dass beide Partner Mietglieder christlicher Kirchen sind, wobei mindestens einer der Partner der evangelischen Kirche angehört. Sollte nur ein Partner einer christlichen Kirche angehören, so kann eine kirchliche Trauung nicht erfolgen - ein gesonderter Gottesdienst ist dennoch möglich. Diesen bezeichnet man auch als Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung.
Die evangelische Hochzeit bzw. die Trauung findet üblicherweise in der Wohnortgemeinde statt. Bei unterschiedlichen bzw. zwei Wohnsitzen kann das Paar selbst entscheiden, an welchem Ort die Trauung erfolgen soll. Sofern gewünscht, kann diese aber auch andernorts stattfinden. In diesem Fall sind die Brautleute dazu verpflichtet, die vorherige Erlaubnis beim Pfarrer der Heimkirche einzuholen.
Gesetzes wegen darf die kirchliche Trauung erst nach der standesamtlichen Trauung erfolgen. Somit stellt die standesamtliche Hochzeit eine weitere Voraussetzung dar, um kirchlich heiraten zu dürfen.