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Bei Umzug innerhalb einer Genossenschaft kann man sich manchmal einigen die 3 Monate Frist zu verkürzen . hat bei uns auch geklappt dies Jahr als wir innerhalb der Genossenschaft umgezogen sind . statt 3 Monate Frist hatten wir dann einen Monat . Zum 1.3.14 bekamen wir die Schlüssel der neuen Wohnung..bis 31.3. Musste der Umzug vonstatten gegangen sein..der Mietvertrag der neuen Wohnung lief dann ab 1.4 . Wir hatten im März dann quasi 2 Wohnungen, ohne doppelt zahlen zu müssen.. Unsere alte Wohnung war auch sofort weg..die Genossenschaftswohnungen sind hier sehr begehrt, gerade auch auf der ecke, wo unsere alte Wohnung lag.. Schön ruhig, mit den Nachbarn gabs keine Probleme, naja und 350€ warmmiete für 2, 5 zimmer, gibts hier sonst auch nirgendwo.. und Strom eben .
Wären wir nich in der Genossenschaft geblieben, hätten wir die 3 Monate Frist wohl einhalten müssen..egal ob die nächste Wohnung nun ne Sozialwohnung oder nich gewesen wäre .