Hallo, ich weiss das wenn durch den schutzplan nicht alle kindeswohlgefährdungen abgewendet werden können das dann eine gefährdungseinschätzung kommt wo dann entschieden wird wo man eingestuft wird und ob es eine Fortschreibung der hilfeplan Fortschreibung es gibt .kann es sein das deswegen im schutzplan steht bei Nichteinhaltung gefährdung Einschätzung und ggfls Mitteilung Amtsgericht?steht auch wenn wir nicht tun die Vereinbarungen damit die drohende gefährdung abgewendet wird dann die Konsequenzen sind daraus zu ziehen.