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Abganszeugnis umschreiben zum Hauptschulabschluss

Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer
12.04.2014 | 25 Antworten
Ich habe damals die Schule nur mit einem Abgangszeugnis verlassen. Jetzt frage ich mich, ob ich mir das zu einem Hauptschulabschluss umschreiben lassen könnte. Früher gab es noch keine Prüfungen. Ich wohne in Hessen. Mein Abgangszeugnis wurde 2003 ausgestellt.
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25 Antworten

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1 Antwort
ich denke du mußt eine prüfung machen damit es als zeugnis gild den ein abgangszeugnis ist ja nichts ganzes
papi26
papi26 | 12.04.2014
2 Antwort
nein, das geht nicht.wie schon gesgat wurde muss dazu erst eien Prüfung abgelegt werden.ob dies ohne weiteres geht weis ich aber nicht.am besten mal in der schule wo du warst nachfragen oder bei der ihk, wobei ich nicht sicher bin ob die ihk dazu was sagen kann.lg
pueppivw
pueppivw | 12.04.2014
3 Antwort
Da gab es keine Prüfungen? Ich hab 2004 ein Hauptschulabschluss gemacht. Habe aber qualifizierten Abschluss da ich Prüfung gemacht habe. Ohne würde nur Hauptschulabschluss stehen. Wundert mich bei dir. Abgangszeugnis würde bedeuten das du so schlecht warst das du nicht zur Prüfung zugelassen wurdest aber auch 9.Nicht wiederholen wolltest. Nacholen kannst das jetzt aber auch noch. Ich bin damals gegangen obwohl ich hätte 10.machen können weilich eine lLehrstelle hatte.
daven04
daven04 | 12.04.2014
4 Antwort
das geht nicht. es sei denn, du hast die 9. klasse komplett abgeschlossen, bzw. die zehnte und entsprechende "abschlussprüfungen" abgelegt. ich habe die zehnte klasse des gymnasialszweiges bis zum schluss besucht und mein abgangszeugnis wurde dann ein realschulabschluss. eine freundin aus meiner klasse hatte sehr schlechte noten und bekam einen hauptschulabschluss. eine bekannte verließ die zehnte realschulklasse ein halbes jahr vor ende und bekam keinen abschluss, sie holt den haupt gerade an einer abendschule nach
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 12.04.2014
5 Antwort
was meinst du damit, dass es früher noch keine Prüfungen gab?
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 12.04.2014
6 Antwort
achso, dass es früher keine prüfungen gab, glaub ich nicht. ich habe 2003 und 2004 abschlussprüfungen abgelegt. sogar meine mutter, die heute über 60 ist, hatte damals abschlussprüfungen. ohne prüfung, kein abschluss. ist leider so.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 12.04.2014
7 Antwort
bei uns war das früher so, dass man ohne eine Prüfung abzulegen, den haup-realschulabschluss erhalten hat. 2004 wurde es dann erst eingeführt.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 12.04.2014
8 Antwort
Hast du eine Ausbildung gemacht? Wenn dann kannst du dein AbgangsZeugnis und dein Zeugnis bzw BerufsschulAbschluss nehmen und dir deinen nächst hören Abschluss anerkennen lassen.
Jacky220789
Jacky220789 | 12.04.2014
9 Antwort
dann frag am besten bei deiner viel glück.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 12.04.2014
10 Antwort
@Jacky220789 nein leider habe ich keine Ausbildung gemacht
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 12.04.2014
11 Antwort
Dann wird das so ohne weiteres nicht möglich sein. Da wird dir wenn nur die Möglichkeit der Abendschule bleiben bzw eine Ausbildung machen eine andere Möglichkeit gibt es da meines Wissens nicht. Noch dazu da deine Schulzeit jetzt auch schon 11 Jahre her ist.
Jacky220789
Jacky220789 | 12.04.2014
12 Antwort
ja das müsste gehen ;-) Frag mal nach!
DieIvi
DieIvi | 12.04.2014
13 Antwort
Wieso gab das früher keine Prüfungen? Abgangszeugnis bedeutet, dass die Schule entweder VOR der Prüfung verlassen wurde oder die Prüfung nicht bestanden wurde. Das lässt sich sicher nicht mal eben umwandeln in einen ordnungsgemässen Abschluss.
Tara1000
Tara1000 | 13.04.2014
14 Antwort
Das wäre ja beschiss pur. Andere büffeln für den hauptschulabschluß und du bist vielleicht gar nicht so -intelligent- und bekommst ihn für lau . skandal!
susepuse
susepuse | 13.04.2014
15 Antwort
natürlich geht das nicht!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 13.04.2014
16 Antwort
Ich versteh nicht ganz wie du den Satz meinst: "früher gab es noch keine Prüfungen". Die Prüfung um den ha-Abschluss zu bekommen müsste es auch "damals" im Jahr 2003 gegeben haben. Oder meinst du ne Nachprüfung? Um den ha-Abschluss doch noch zu bekommen? Einfach umschreiben geht natürlich nicht. Aus welchen gründen du auch immer ein abgangszeugnis hast, du wirst, wenn du nen Abschluss haben möchtest, nicht um ne erneute Prüfung herum kommen.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 13.04.2014
17 Antwort
Dass die Fragestellerin "nur" ein Abgangszeugnis hat ist eine Sache . Aber wieso kommt hier immer wieder "wenn man keine Prüfung hatte, hat man auch keinen Hauptschulabschluss"? Ich habe meinen Hauptschulablusszeugnis 1998 behommen und musste keine Prüfung machen, weil es das bei uns nicht gab. Habe ich dann auch kein Abschlusszeugnis?
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 13.04.2014
18 Antwort
Abgangszeugnis heißt ja eigentlich, dass man vorzeitig die schule verlassen hat ohne die, in dem fall 9.klasse, zu beenden Hauptschulabschluss bekommt man, is jedenfalls hier so, wenn man die 9.klasse besteht und quasi in die 10.klasse versetzt werden würde, würde man weitermachen..macht man die 10. nich und geht mit Beendigung der 9.klasse ab, hat man den Hauptschulabschluss Prüfungen am ende der 9.klasse schreibt man, hier jedenfalls, um den qualifizierten Hauptschulabschluss zu bekommen . für den normalen Hauptschulabschluss reicht es, wenn die 9.klasse durchweg absolviert und erfolgreich, also mit Versetzung in die 10.klasse, beendet wurde beendet man vorzeitig die 9.klasse oder das endzeugnis der 9.klasse is dermaßen mies, dass eine Versetzung in die 10. nich gegeben is, hat man mit nem normalen Abgangszeugnis nich ma nen Schulabschluss und das umschreiben lassen geht natürlich nich wenn, dann muss die 9. nochmal komplett gemacht werden oder, soferns die Möglichkeit gibt, irgendne Prüfung dafür abgelegt werden . würde da einfach ma bei schule oder Schulamt nachfragen . für lau umschreiben lassen geht jedenfalls meines wissens nach nich..schon gar nich, wenn man keine abgeschlossene Ausbildung hat..
gina87
gina87 | 13.04.2014
19 Antwort
@romi90 Ja hier in Hessen wurden Prüfungen erst im Jahr 2004 eingeführt. Vorher hat man seinen Abschluss einfach mit Beendigung der 9 bzw. der 10 Klasse bekommen. Ein Kumpel von mir hat sich seinen 5 er Abschluss zu einem Hauptschulabschluss ausstellen lassen. Obwohl er nicht versetzt wurde. Da er aber ein mal sitzen geblieben ist, hat er somit seine 10 Jahre absolviert. Das habe ich auch. Da ich in der 6. Klasse sitzen geblieben bin.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 13.04.2014
20 Antwort
Wenn man vor 2004 seinen Abschluss einfach durch Beendigung der 9. Klasse erworben hat, DANN müsste ja regulär dennoch ein ABSCHLUSSzeugnis ausgegeben worden sein, denn dadurch wurde dann ja der Abschluss erworben. Wenn nicht, kann es nur bedeuten, dass die 9. Klasse nicht beendet wurde, oder es kann sich höchstens noch um ein Versehen handeln.
Tara1000
Tara1000 | 13.04.2014
21 Antwort
@Tara1000 Laut dem Zeugnis habe ich die Schule beendet. Ich habe über 3 Monate gefehlt, reingeschrieben haben sie aber nur 25 Tage. Eigentlich hätten sie mir nicht einmal mehr Noten geben dürfen, haben sie aber. Wie sich diese Zusammenstellen kann ich nicht sagen. Es steht kein Vermerk, das ich frühzeitig von der Schule gegangen wäre, oder ähnliches.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 13.04.2014
22 Antwort
http://hauptschule.bildung.hessen.de/Abschluesse.html würde einfach nachfragen . das is von Bundesland zu Bundesland verschieden hier würde man, selbst wenn man durch wiederholen einer klasse, seine 10.jahre theoretisch voll hätte, keinen abschluss bekommen, wenn das Zeugnis nich in die nächste klasse versetzt, sondern da so miese noten draufstehen, dass man die klasse eigentlich wiederholen müsste nur weil man theoretisch seine jahre voll hat, heißt es nich, dass man dann nen Hauptschulabschluss hat, wenn das Zeugnis total mies is und man nich versetzt werden würde ohne entsprechende Leistung, keinen abschluss, egal ob man 10 jahre voll hat oder nich geh ich hier in der 9. ab, hab aber 10 jahre durch ein jahr wiederholen, und mein letztes Zeugnis is unter aller sau, hab ich gar keinen abschluss erst wenn ich die 10.klasse abbrechen würde, würde ich aufs hauptschulniveau zurückfallen und hätte, da ich ja von der 9. in die 10. klasse versetzt wurde, n normalen Hauptschulabschluss n reines Abgangszeugnis der 9., weil mittendrin abgebrochen oder Zeugnis des 2. halbjahres nich in die 10.klasse versetzt wegen zu schlechter noten, ginge hier nur, wenn man nen vernünftigen berufsschulabschluss hat, mit dem man mit dem man sich mit dem Abgangszeugnis der 9.klasse nen Hauptschulabschluss bescheinigen lassen könnte nach 10 jahren schule is hier aber auch noch nich schluss Schulpflicht besteht, hier jedenfalls, bis zum 18. Lebensjahr . heißt, wenn ich nach der schule keine Ausbildung, egal ob rein schulisch oder ne betriebliche mit berufschulausbildung habe, muss ich hier trotzdem bis ich 18. werde, aufs osz in ne berufsvorbereitende klasse gehen . und entweder man findet währenddessen ne lehrstelle und steigt dann aus, oder ziehts durch bis zum 18. Lebensjahr..
gina87
gina87 | 13.04.2014
23 Antwort
ich möchte jetzt gar nicht persönlich werden, aber wenn du soviele fehlzeiten und möglicherweise darausresultierende schlechte noten im abgangszeugnis hat, lohnt sich das umschreiben doch gar nicht. ein nur hauptschulabschluss mit fehlzeiten und schlechten noten ist null wert. dann würd ich lieber eine bescheinigung holen darüber wie viele jahre ich wo welche schulform absolviert hab und ggf. durch abendschule, fernstudium, externe prüfung oder eine ausbildung/umschulung einen schulabschluss nachmachen/erhalten.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 13.04.2014
24 Antwort
@mara_olivia ich wollte mir das jahr versuchen zu sparen um dann direkt den realschulabschluss zu machen.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 13.04.2014
25 Antwort
achso, dann bringt dir das ja sehr wohl was :) dann würde ich direkt in deiner ehemaligen schule nachfragen, die würden es ja ausstellen. dachte es ginge um berufseinstieg. ein einfacher hauptabschluss genügt nicht, du brauchst den qualifizierten/erweiterten. ich hab auch abschlüsse nachgeholt. viel erfolg :)
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 13.04.2014

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