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http://hauptschule.bildung.hessen.de/Abschluesse.html
würde einfach nachfragen . das is von Bundesland zu Bundesland verschieden
hier würde man, selbst wenn man durch wiederholen einer klasse, seine 10.jahre theoretisch voll hätte, keinen abschluss bekommen, wenn das Zeugnis nich in die nächste klasse versetzt, sondern da so miese noten draufstehen, dass man die klasse eigentlich wiederholen müsste
nur weil man theoretisch seine jahre voll hat, heißt es nich, dass man dann nen Hauptschulabschluss hat, wenn das Zeugnis total mies is und man nich versetzt werden würde
ohne entsprechende Leistung, keinen abschluss, egal ob man 10 jahre voll hat oder nich
geh ich hier in der 9. ab, hab aber 10 jahre durch ein jahr wiederholen, und mein letztes Zeugnis is unter aller sau, hab ich gar keinen abschluss
erst wenn ich die 10.klasse abbrechen würde, würde ich aufs hauptschulniveau zurückfallen und hätte, da ich ja von der 9. in die 10. klasse versetzt wurde, n normalen Hauptschulabschluss
n reines Abgangszeugnis der 9., weil mittendrin abgebrochen oder Zeugnis des 2. halbjahres nich in die 10.klasse versetzt wegen zu schlechter noten, ginge hier nur, wenn man nen vernünftigen berufsschulabschluss hat, mit dem man mit dem man sich mit dem Abgangszeugnis der 9.klasse nen Hauptschulabschluss bescheinigen lassen könnte
nach 10 jahren schule is hier aber auch noch nich schluss
Schulpflicht besteht, hier jedenfalls, bis zum 18. Lebensjahr . heißt, wenn ich nach der schule keine Ausbildung, egal ob rein schulisch oder ne betriebliche mit berufschulausbildung habe, muss ich hier trotzdem bis ich 18. werde, aufs osz in ne berufsvorbereitende klasse gehen . und entweder man findet währenddessen ne lehrstelle und steigt dann aus, oder ziehts durch bis zum 18. Lebensjahr..