16 Antwort
...Du musst nichts vorlegen, aber es macht natürlich schon Sinn.
Das U-Heft nicht so wirklich, aber der Impfpass schon, denn die Erzieher haben ja viel mit deinem Kind zu tun und im Alltag mit Kindern ist es schon sinnvoll zu wissen wogegen die Kinder geimpft sind.
Wenn z.B. ein Kind masern hat, aber alle andere geimpft sind sind die Maßnahmen ganz anders, wie wenn 5nichjt geimpft sind. Ebenso bei Windpocken usw .
Zudem sind die Erzieher ja auch Erstversorger, sollte deinem Kind etwas passieren, sich verletzen und die Erzieher bringen es zum Arzt und es steht die frage da ob Tetanus geimpft wurde oder nicht ist es natürlich sinnvoll, wenn die Erzieher wissen, ob eine Tetanus-Impfung schon gemacht wurde oder nicht!
Impfpflicht besteht nicht, es besteht auch nicht die pflicht alles vorzulegen, aber es lohnt sich auch mal drüber nachzudenken was zu verweigern sinnvoll ist und was nicht! Man erleichtert Aufsichtspflichtigen viel wenn die den Impfpass kennen!