Stürze, Verbrühungen, Vergiftungen: Immer wieder ereignen sich schwere Unfälle mit Lauflernhilfen – mit schlimmen Folgen für Kleinkinder. So wieder geschehen im Juli 2011. Deshalb warnt die Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder erneut vor Lauflernhilfen. Auch die Stiftung Warentest riet nach einem Test bereits 1997 vom Kauf ab.
Kleinkind fast ertrunken
Trauriger Anlass für die erneute Warnung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) ... Meldung vom 15.8.2011:
Mitte Juli dieses Jahres ist ein sieben Monate altes Kleinkind fast ertrunken. Wie die BAG berichtet, saß das Kind mit weit auseinander gespreizten Beinen in einer Lauflernhilfe. Das Kind beugte sich nach vorn. Dadurch tauchte sein Kopf in einen gefüllten Wassereimer. Nach Aussage der BAG verhinderte der große Abstand zwischen beiden Beinen, dass die Lauflernhilfe umstürzte. Das Kind konnte sich so eingeklemmt nicht mehr aus seiner Lage befreien und wäre beinahe ertrunken. Es überlebte. Allerdings erlitt es durch den Sauerstoffmangel schwere Hirnschäden. Das Kind ist für immer schwerbehindert.
Verbot gefordert
Die auch Babywalker oder Gehfrei genannten Geräte sind für Kinder im Alter von 6 bis 15 Monaten konzipiert, die noch nicht laufen können. Sie bestehen aus einem Plastikgestell auf Rädern mit integriertem Sitz. Darin sitzt oder steht das Kind und berührt den Boden mit den Zehenspitzen. Der Babywalker rollt los, wenn sich das Kind vom Boden abstößt und „losgeht“. Die Stiftung Warentest hat diese Geräte bereits 1997 getestet (Test 11/97). Fazit des Tests: Alle getesteten mobilen Lauflernhilfen, in denen das Kind sitzt, sind unnötig und gefährlich.
Die Stiftung Warentest riet Eltern vom Kauf aller getesten Produkte ab. Selbst unter ihrer Aufsicht lassen sich schwere Unfälle nicht ausschließen.
GRÜNDE:
Geschwindigkeit Kinder können mit Babywalkern durch Räume und Flure flitzen und dabei gegen Tischkanten oder Regale knallen und sich verletzen. Sie erreichen mit den Geräten kurzzeitig Geschwindigkeiten von bis zu zehn Stundenkilometern. Eltern unterschätzen häufig die Geschwindigkeit und reagieren zu spät.
Stürze Kinder können damit Treppen herunterfallen oder über Hindernisse stürzen. Häufige Unfallfolgen: Schädelbrüche, Gehirnerschütterungen oder Arm- und Beinbrüche. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) setzt sich auch deshalb für ein Verbot der Lauflernhilfen ein. In Kanada sind die Geräte bereits seit April 2004 verboten.
Verbrühungen Kinder stehen mehr oder weniger aufrecht in den Lauflernhilfen. Sie erreichen so auch Gegenstände, die höher liegen und bringen sich damit in Gefahr – etwa, wenn sie den brodelnden Topf vom Herd, giftige Medikamente von der Kommode oder die heiße Teetasse vom Tisch ziehen.
Verzögerung Kinder, die häufig im Babywalker sitzen, laufen ihrer motorischen Entwicklung eher hinterher. Statt die Motorik zu fördern, behindern die Geräte sie. Sie lernen im Schnitt später laufen. Bereits 1997 sagte Dr. Norbert Bier im Interview mit der Stiftung Warentest: „Zwillingsuntersuchungen haben klar gezeigt, dass Kinder, die viel Zeit im Gehfrei verbracht haben, erst später laufen lernten als ihre Zwillingsgeschwister, die weniger darin saßen. Vor allem entwicklungsgestörte Kinder können sich zudem pathologische Bewegungsmuster aneignen. Behandlungsbedürftige Spitzfußstellungen und eine Verschlechterung spastischer Bewegungsstörungen sind hier zu nennen.“
Die Experten sind sich einig: Die geltende europäische Norm für Lauflernhilfen reicht nicht aus. Die Geräte sind überflüssig und gefährlich. Eltern sollten auf einen Kauf unbedingt verzichten, auch wenn sie unter Hinweis auf die Norm als scheinbar sicher angepriesen werden.