Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
Im Sommer (2010) hat mein Arzt mir aufgrund einer Brustentzündung in der Stillzeit eine Milchpumpe verschrieben, die ich in der Apotheke ´leihen´ konnte. Die Dauer des Ausleihens auf Rezept war auf 4 Wochen beschränkt.
Ich erklärte der Apothekerin, dass ich bestimmt das Rückgabedatum verpassen werde. Sie versicherte mir, dass man mich sowieso anrufen wird und ich mir deswegen keine Sorgen machen bräuchte.
Es kam wie es kommen musste: ich hatte es tatsächlich vergessen. Die Milchpumpe hatte ich zwei oder drei Mal genutzt und dann hinten im Babykleiderschrank verstaut. Tja ..
Nun bekam ich einen Anruf von der Apotheke und man fragte mich in frechem Ton, ob ich die geliehene Pumpe denn nicht endlich wieder zurückbringen wolle. Das war mir natürlich peinlich und ich bin sofort hingesaust und habe das Gerät zurückgebracht.
Nun das Problem: Die Apotheke verlangt von mir jetzt, dass ich die Zeit, in der ich kein Rezept für die Milchpumpe hatte (immerhin von Mitte September ´10 bis Anfang Januar ´11) aus eigener Tasche bezahle oder zu meinem Gynäkologen gehe um mir dort ein nachträgliches Rezept für diese Zeit ausstellen lasse.
Ich habe erklärt, dass ich keins von beiden machen werde, da mir beim Abholen der Pumpe zugesagt wurde mich rechtzeitig zum Ablauf des Rezeptes anzurufen und das ist nicht geschehen.
Ich sehe nicht ein, die Gebühren zu zahlen.
Und meinen Arzt werde ich damit auch auf keinen Fall behelligen, weil ich mich im Recht sehe.
Bin ich im Recht oder nicht?
Weiß jemand, wie die Rechtslage in diesem Fall ist?