.Im Ergebnis der Kontrolle/Überprüfung kann sich ergeben, dass:1.der Schutzplan als erfüllt gilt, insofern die Gefährdungssituation abgewendet werden konnte oder2.der Schutzplan fortgeschrieben wird, wenn die drohende Gefährdung andauert und sich nicht zur akuten Gefahr für das Kind entwickelt. Das ist der Fall, wenn:einzelneAnhaltspunkte nicht häufiger oder in stärkerer Ausprägung auftreten und keine weiteren Anhaltspunkte hinzukommenDie Grenzen der eigenen Handlungsmöglichkeiten noch nicht erreicht sind.Die Eltern Problemeinsicht zeigen sowie Willens und in der Lage sind, Hilfen anzunehmen