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Was soll man daraus verstehen?

Ferdi1970
Ferdi1970
14.06.2021 | 3 Antworten
.Im Ergebnis der Kontrolle/Überprüfung kann sich ergeben, dass:1.der Schutzplan als erfüllt gilt, insofern die Gefährdungssituation abgewendet werden konnte oder2.der Schutzplan fortgeschrieben wird, wenn die drohende Gefährdung andauert und sich nicht zur akuten Gefahr für das Kind entwickelt. Das ist der Fall, wenn:einzelneAnhaltspunkte nicht häufiger oder in stärkerer Ausprägung auftreten und keine weiteren Anhaltspunkte hinzukommenDie Grenzen der eigenen Handlungsmöglichkeiten noch nicht erreicht sind.Die Eltern Problemeinsicht zeigen sowie Willens und in der Lage sind, Hilfen anzunehmen
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3 Antworten

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1 Antwort
hast du keinen ANwalt?
eniswiss
eniswiss | 15.06.2021
2 Antwort
An deiner Stelle würde ich lieber zum Anwalt gehen, wenn du noch keinen hast. ?
Chriselle
Chriselle | 21.06.2021
3 Antwort
andrea251079
andrea251079 | 24.06.2021

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