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Hab jetzt was gefunden!
3. Namensänderung bei Wiederheirat eines Elternteils:
Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht und heiratet dieser Elternteil, so kann das Kind den Namen des neuen Ehemannes bekommen, wenn auch die Mutter diesen Namen annimmt . Beispiel: die Mutter ist allein sorgeberechtigt. Sie heißt Müller. Heiratet sie nun einen Herrn Schröder und nimmt sie den Familiennamen Schröder an, so kann sie auch dem Kind den Nachnamen Schröder geben. Außerdem kann sie dem Kind auch die Doppelnamen Müller-Schröder oder Schröder-Müller geben. Ist das Kind bereits mindestens 5 jahre alt, muss das Kind zustimmen. Der andere Elternteil muss auch zustimmen, wenn das Kind bisher seinen Familiennamen trägt. Ist in unserem Beispielsfall die Mutter des Kindes, Frau Müller, z.B. vom Vater geschieden, der ebenfalls Müller heißt, so kann Herr Müller einer Namensänderung widersprechen. Der Vater kann einer Namensänderung aber nicht widersprechen, wenn das Kind ohnehin nicht seinen Familiennamen trägt.