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Namensänderung beim Kind nach Heirat mit neuem Partner?

hormona
hormona
10.09.2014 | 14 Antworten
Hallo,
Ich habe 2 Kinder die meinen Nachnamen haben. Ich habe bei beiden das alleinige Sorgerecht.
Wenn ich nun heirate, bekommen die Kids ja nicht automatisch den Nachnamen meines Mannes.
Wo und wann muss man das beantragen? Welche Papiere braucht man?
Vielen Dank für eure Antworten!
Lg
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14 Antworten

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1 Antwort
Hey, Sowas erfragt man am besten beim JA. Mein freund und ich sind auch nicht verheiratet und er musste vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, dann konnten wir als gemeinsame Erziehungsberechtigte auch den Nachnamen festlegen. Ich bin mir ehrlich gesagt aber nicht sicher, ob das bei euch so einfach gehen wird, wenn er nicht als Vater eingetragen ist. Eventuell müsste er deine Kinder also adoptieren. Ein Anruf beim Jugendamt sollte dich weiterbringen, dann kann man auch direkt einen Termin vereinbaren. Liebe grüße
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 10.09.2014
2 Antwort
Bei uns ists auch so wie bei Leucanthemum. Haben das alles beim Standesamt bei der Stadt machen lassen. Unsere Tochter hat seinen Namen und wir haben auch gemeinsames Sorgerecht. Wenn wir später heiraten, müssen wir dann nicht wieder alles ändern, was ja auch nervig sein kann. deshalb direkt seinen Namen. :) erkundige dich am besten bei der richtigen Stelle danach.
Kristina1988
Kristina1988 | 10.09.2014
3 Antwort
Meine schwägerin hat das im jetzt auch gemacht du brauchst mein ich nur die gebursurkunden Und ich glaube das einverständnis des leiblichen vater aber da bin ich mir nicht 100% sicher Auf jedenfall geht das aber Nur weis ich nicht wo du das beantragen musst aber meine auch beim standesamt ruf da doch mal an
blondehoelle
blondehoelle | 10.09.2014
4 Antwort
einbenennung in die familie geht auch ohne einverständnis des leiblichen vaters. nur einer adoption müsste er zustimmen, aber das habt ihr ja nicht vor. ansonsten einfach mal beim standesamt nachfragen, was sie an unterlagen brauchen.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 10.09.2014
5 Antwort
Du brauchst das Einverständnis des KV wobei ich fast sicher bin das , das einer Adoption gleich kommt, deine Kinder könn nicht so ohne weiteres den Nachnamen deines Freundes annehm dazu müsste er der leibliche Vater sein.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 10.09.2014
6 Antwort
Hab jetzt was gefunden! 3. Namensänderung bei Wiederheirat eines Elternteils: Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht und heiratet dieser Elternteil, so kann das Kind den Namen des neuen Ehemannes bekommen, wenn auch die Mutter diesen Namen annimmt . Beispiel: die Mutter ist allein sorgeberechtigt. Sie heißt Müller. Heiratet sie nun einen Herrn Schröder und nimmt sie den Familiennamen Schröder an, so kann sie auch dem Kind den Nachnamen Schröder geben. Außerdem kann sie dem Kind auch die Doppelnamen Müller-Schröder oder Schröder-Müller geben. Ist das Kind bereits mindestens 5 jahre alt, muss das Kind zustimmen. Der andere Elternteil muss auch zustimmen, wenn das Kind bisher seinen Familiennamen trägt. Ist in unserem Beispielsfall die Mutter des Kindes, Frau Müller, z.B. vom Vater geschieden, der ebenfalls Müller heißt, so kann Herr Müller einer Namensänderung widersprechen. Der Vater kann einer Namensänderung aber nicht widersprechen, wenn das Kind ohnehin nicht seinen Familiennamen trägt.
hormona
hormona | 10.09.2014
7 Antwort
Soweit ich weiß brauchst du nur die Geburtsurkunden ja
Sternschnuppe85
Sternschnuppe85 | 10.09.2014
8 Antwort
Hallo, Habe das auch schon machen lassen du gehst zum zuständigen Standesamt bei dem ihr heiratet. Wenn du das alleinige Sorgerecht hast geht das ohne Einwilligung des Vaters. Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht dann brauchst du seine Zustimmung. Du benötigst die Geburtsurkunde und die Unterschrift deines Mannes das er dem zustimmt das die kinder seinen Namen annehmen. Geht erst nach der Eheschließung und wird Namensadoption genannt und hat bei uns auf dem Standesamt 17 € gekostet. So weiß ich es. Frag aber vorsichtshalber noch mal beim Standesamt nach.
Jasrip
Jasrip | 10.09.2014
9 Antwort
Ich brauchte vom Jugendamt die Bestätigung, das ich das alleinige Sorgerecht habe. Dann musste mein jetziger Ehemann noch unterschreiben, dass er damit einverstanden ist. Die neue Geburtsurkunde haben wir dann nach der Trauung mit der Heiratsurkunde bekommen. Gekostet hat das nichts, nur die neuen Urkunden. Aber da verlangt ja jeder eine andere Summe.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 10.09.2014
10 Antwort
das kannst alles mitmachen beim anmelden auf dem Standesamt. am besten einen beschied mitbringen dass du das alleinige sorgerecht hast, eine geburtsurkunde, und dein zukünftiger Mann muss dann unterschreiben das er einverstanden ist. Das kannst übrigens im Anschluss an die Standesamtl Trauung gleich mitmachen lassen so als speziellen kleinen Höhepunkt für die Kinder dass die sozusagen mitheiraten und dann ab dem gleichen tag wie du den namen deines Mannes tragen
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 10.09.2014
11 Antwort
@Aurora39 da sie das alleinige sorgerecht hat braucht sie die einverständnis vom KV nicht. Mit adoption hat das gar nichts zu tun! der KV ist weiterhin verpflichtet für die Kinder unterhalt zu zahlen
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 10.09.2014
12 Antwort
Das geht das simpel und kann sogar mit der Standesamtlichen Hochzeit verbunden werden. Sorgerechtsbescheinigung, Geburtsurkunden und das Einverständnis des Mannes. Wie Sabi schon sagte, können die Unteschriften der Kinder dann direkt nach der Trauung stattfinden. Mein Bruder und seine Schwägerin haben das genau so gemacht. Ihre Tochter hat seinen Nachnamen angenommen und direkt auf dem Standesamt mit Unterschrieben. War ne schöne Sache für alle drei. Neue Urkunden kosten bei uns zB 8 Euro pro Anfertigung. Die Preise sind also nicht einheitlich und da müsstest dich erkundigen. Aber die Welt wird es nicht werden ;)
xxWillowXx
xxWillowXx | 10.09.2014
13 Antwort
Ein Freundin von mir hatte das vor kurzem.ihr Kind trug ihren Mädchenname und nach ihrer Hochzeit konnte das Kind ohne Probleme den Namen vom mann annehmen ohne Einverständnis des Kv. Sie hat das sorgerecht alleine. Trägt dein Kind aber den Nachnamen ihrer leiblichen Vaters so bedarf es seiner Zustimmung. Gibt er diese nicht kann man beim FamilienGericht aber versuchen seine Zustimmung durch den Richter ersetzen zu lassen. Kenne auch da einen Fall wo das ohne weitere Probleme ging.
Jacky220789
Jacky220789 | 10.09.2014
14 Antwort
Vielen Dank!
hormona
hormona | 11.09.2014

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