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Papa Wochenende bei Oma und Opa?

Jannis1975
Jannis1975
04.10.2011 | 19 Antworten
Hallo liebe "mami´s",
ich schreibe Euch heute mal als Opa und würde gerne mal Eure Meinung zu einem für uns sehr ernsten Problem hören.
Ich bin 36 Jahre alt und seit 3, 5 Jahren stolzer Opa(Stief). Meine Frau ist 53 und wir lieben unseren kleinen über alles. Unser Sohn ist von der Kindesmutter getrennt und das Verhältniss ist sehr schwierig. Der kleine Mann ist die ersten 3 Jahre seines Lebens fast täglich bei uns gewesen und auch sonst sehr viel rumgereicht worden. Die Mutter hat viel gearbeitet, sich aber auch Ihre Freizeit fast ausschließlich "kinderfrei" gestaltet und war immer froh den kleinen abgeben zu können. Es herrschen bei uns feste Regeln für den kleinen, da wir in ja nicht nur zu Besuch hatten sondern er ständig bei uns war. Seit ca. 2 Jahren gibt es auch eine Tagesmutter, zu der meine Ehefrau aus früheren Tagen ein absolut angespanntes Verhältniss hat. Diese Tagesmutter hat leider sehr großen Einfluß auf die Kindesmutter und versucht alles mögliche das wir den kleinen so wenig wie möglich bekommen. Sie verlangt auch das der kleine Oma zu ihr sagt, da Sie ja keine eigenen Enkelkinder hat. Das Sorgerecht ist geteilt und das Aufenthaltbestimmungsrecht hat die Mutter. Es gibt eine Regelung mit dem Jugendamt das dass Kind zwei Wochenenden mit Papa, ein Wochenende mit uns und ein Wochenende mit der Tagesmutter verbringt (die Mutter hat übrigens KEIN EIGENES WOCHENENDE! Sie verbringt diese Zeit lieber mit Ihrem neuen Lebenspartner). Unser Sohn ist auch noch recht frisch liiert und möchte auch oft raus, so dass wir manchmal in den Genuß kommen, den kleinen an manchen "seiner" Wochenenden bei uns zu haben. Es gibt dann aber immer einen Riesenärger mit der Mutter. Begründung dann kann er auch mit der Tagesmutter wegfahren! (die haben ein WoMo und sind jedes Wochenende weg. Wenn der kleine am Wochenende von uns weg soll ist das immer mit viel Streß verbunden. Wir reden mt Engelszungen auf ihn ein, aber er will einfach nicht hören. Das Problem dabei bin glaube ich ICH. Ich bin jemand der seine Zeit mit dem kleinen verbringt sobald dass möglich ist. Es gibt Tage da sind wir bis zu 4/5 Stunden! auf dem Spielplatz (vor- und Nachmittags). Ich liege mit dem kleinen im Sand, geh auf´s Klettergerüst, rutsche, schaukle ... im Grunde bin ich dann ein grosses Kind. Da bei ihm zu Hause niemand mit ihm rausgeht gestaltet sich dass alles sehr schwierig. Soll ich mich ändern und dem Kind ein "schlechterer" Opa werden damit die es zu Hause einfacher haben. Bitte helft mir ! Die Kindesmutter will uns den kleinen jetzt nur noch alle 4Wochen geben und wir sollen ihn an den Papa Wochenenden nicht mehr bekommen dürfen. Darf Sie das so bestimmen obwohl das Kind beim Vater ist an dem Wochenende? Das zweite ist, sie wohnt jetzt ca 45km entfernt und der Kindesvater hat keinen Führerschein. Wenn sein Wochenende ist besteht Sie darauf das er das Kind PERSÖNLICH vom Kindergarten abholt um 16Uhr obwohl er bis 15 Uhr arbeitet und es immer richtig eng wird Freitags wegen des Wochenendverkehrs. Darf die Oma das Kind dort alleine abholen? Sie darf es ja auch wenn unser Wochenende ist.
Wir sind völlig verzweifelt und haben Angst das Sie uns das Kind völlig "entzieht".
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19 Antworten

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1 Antwort
Erstmal willkommen im Mamiweb !!!
Großeltern haben ein Umgangsrecht, sofern das Vertrauensverhältnis zum Enkelkind gegeben ist - ist ja bei Euch der Fall. Weiterhin kann der Vater frei entscheiden was er mit seinem Sohn in seiner Umgangszeit macht sofern das Kindeswohl nicht beeinträchtigt ist. Ist natürlich für das Kind nicht schön auf Dauer, wenn der Vater seinen Sohn oft zu Euch bringt - denn davon hat der Kleine nix - zumindest nix von seinem Vater - da kann ich die Mutti verstehen. Ich würde glaub ich auch ein bissel komisch reagieren, wenn mein Ex unsere Kinder an seinem WE immer anderweitig unterbringt. Der Vater ist meist in der Hol- und Bringepflicht. Jedoch sollte die Mutter sich ihm nicht entgegenstellen, wenn es seinerseits arbeitstechnisch nicht möglich ist. Da solltet Ihr ne Lösung finden Hast Du mit der Mutter mal vernünftig geredet? Ist sowas möglich? Rein theoretisch kann die Oma den Jungen abholen, wenn sie eine Dauervollmacht hat. Die kann ihr der Vater des Kindes auch geben, da er das gemeinsame Sorgerecht hat. Scheint echt ne verzwickte Lage zu sein - ihr müßt miteinander Reden !! Was die Tagesmutter betrifft - ist sie irgendein Familienmitglied ?? Wenn nicht - warum steht ihr ein WE zu - das kapier ich grade nicht .
Solo-Mami
Solo-Mami | 04.10.2011
2 Antwort
@Solo-Mami
Hallo, leider ist es so dass diese Tagesmutter von Ihr mit angegeben wurde deswegen steht ihr dieses Wochenende zu. Mit der Mutter kann man kaum reden, wir gehen sehr nett miteinander um erzählen auch alles was am Wochenende war, aber wenn wir uns mit ihr ernsthaft unterhalten wollen über dieses Problem, sagt Sie sie hätte keinen Rede Bedarf und würde alles nur über´s JA klären. Unser Sohn ist da leider auch keine große Hilfe.
Jannis1975
Jannis1975 | 04.10.2011
3 Antwort
@Jannis1975
Wenn die Mutter diesbezüglich gar keine Einsicht zeigt und absolut jedes Gespräch darüber ablehnt - manchmal ist eine Dritte unbeteiligte Person - in dem Fall das JA - gar nicht so verkehrt. Sie wäre objektiv und vertritt in jedem Fall die Interessen des Kindes . das bedeutet ne Gesprächsrunde beim Amt könnte tatsächlich was bringen, wenn alle Beteiligten klar äussern was sie wollen - und da muß in erster Linie auch der Vater vom Jungen ran, mehr noch als ihr in der Rolle der Großeltern
Solo-Mami
Solo-Mami | 04.10.2011
4 Antwort
puh
das liest sich alles ziemlich verwirrend und ich steige da ehrlich gesagt, nicht ganz durch. Ich finde es toll, wie sehr Du Dich um den kleinen kümmerst und das mach bitte weiterhin so. Zu Deiner Frage, ob Du ihm ein schlechterer Opa werden sollst, ein ganz klares NEIN. Wenn Du eine herzliche Beziehung zu dem kleinen hast, dann bewahre sie Dir auf jeden Fall, ob andere es leichter haben, soll Dir in dem Moment egal sein, wichtig ist das Kind. Setzt Euch am besten alle nochmal zusammen und versucht eine Regelung zu finden, die im Sinne des Kindes ist, denn er ist bei der Sache die Hauptperson und keiner von den Erwachsenen. Kinder brauchen feste abläufe in ihrem Leben, damit sie sich sicher und geborgen fühlen können und gefestigt ins Leben gehen können. Ich hoffe, ihr findet eine Lösung.
Chrissi1410
Chrissi1410 | 04.10.2011
5 Antwort
a
Wir hatten schon ein Gespräch mit dem Jugendamt. Ich hatte darum gebeten und die Dame vom Jugendamt war bei uns. Sie sagte das wir der kleine ein Recht auf uns hat, aber in letzter Konsequenz wäre das die Entscheidung der Mutter. Jetzt ist alles ja noch viel schwieriger für uns alle da jetzt das JA im neuen Wohnort zuständig ist. Ich weiss echt nicht wie ich mit der Situation umgehen soll. Unser Sohn sagte mal das wäre die Kinderfrau, sie hätte der Kindesmutter Geld geliehen und jetzt steht diese in Ihrer Schuld. Ob das stimmt weiss ich aber nicht. Es geht teilweise so weit dass an Feiertagen das Kind zu ihr gegeben wird anstatt zu uns oder dem Vater! Ich kann das nicht nachvollziehen.
Jannis1975
Jannis1975 | 04.10.2011
6 Antwort
@Jannis1975
das ist in der Tat etwas merkwürdig und das würde ich beim JA auch mal sagen, damit da nachgeforscht wird, warum der Kleine auch an Feiertagen bei der Tagesmutter ist. Da würde ich mir auch Gedanken machen.
Chrissi1410
Chrissi1410 | 04.10.2011
7 Antwort
@puh
Es geht in meinen Augen einzig und allein um den kleinen. Ich kann nicht nachvollziehen das er nur rumgegeben wird. Bei uns hat der kleine seine festen "Rituale" und die werden auch so eingehalten. Es gibt feste Zeiten für die Mahlzeiten und auch fürs schlafen gehen. Es werden Zähne geputzt, es wird sich gewaschen, es wird aufgeräumt und es wird sehr viel gespielt! Wir versuchen auch den Tagesablauf zeitlich so zu gestalten wie er bei der Mutter ist. Das mit dem schlechten Opa hab ich nur so gesagt, das könnte ich nicht, das würde ich nicht verkraften! Auf dem Spielplatz sagen viele Kinder zu mir Sie hätten auch gerne so einen coolen Opa, naja das ist das Glück wenn man Kind geblieben ist .
Jannis1975
Jannis1975 | 04.10.2011
8 Antwort
@Jannis1975
versucht weiterhin, ihm einen festen Rahmen zu geben, wo er sich sicher und geborgen fühlt. Mehr könnt ihr im Moment nicht machen. Junge Opas können körperlich mit den Zwergen noch gut mithalten und das macht ihnen natürlich Spaß.
Chrissi1410
Chrissi1410 | 04.10.2011
9 Antwort
Das mit der Tagesmutter würde ich klären
Sofern sie kein Familienmitglied ist hat sie keinerlei Anspruch auf Kindesumgang. Eine Tagesmutter wird für die Kinderbetreuung bezahlt - mehr nicht. Kein Richter der Welt würde ihr den Umgang zu sprechen . aber das ist Aufgabe des Vaters. er muß soweit erwachsen werden, dass er seine Interessen vertritt gegenüber dem Kind
Solo-Mami
Solo-Mami | 05.10.2011
10 Antwort
...
also nur zum verständis damit nix falsch aufgefasst wird von mir: es geht jetzt um den sohn deiner neuen frau, also dein stiefsohn, der mit seiner ex n gemeinsames kind hat . mutter reicht das kind rum und kinderfreie zeit zu haben, dein stiefsohn neue partnerin mit der er erstma alleine zeit verbringen will nu gibts seit 2 jahren ne tagesmutter, von der sich die kindsmutter beeinflussen lässt . a) was hat deine frau aus früheren zeiten mit der zu tun? und b) warum soll das kind oma zur tagesmutter sagen, nur weil sie keine eigenen enkel hat? da seh ich nich ganz durch bei den beiden punkten . fakt is aber, dass ihr euch hinsetzen und reden müsst . notfalls eben mit nem JA mitarbeiter, wenns so untereinander nich geht.. wenn die tagesmutter keine familienangehörige is, hat sie keinerlei rechte an dem kind . sie wird für die betreuung bezahlt, die sie fürs kind aufbringt und mehr nich . wer da was für schulden bei ihr hat is total egal . das sind private dinge bei denen das kind
gina87
gina87 | 05.10.2011
11 Antwort
....
keine rolle zu spielen hat . soll sie ihre schuld halt anderwertig abgelten, als das kind kostenlos zu betreuen oder so . die "kinderfrau" is also schonma rein rechtlich gesehen aus allem raus . die hat rein gar keine ansprüche zu stellen . dein stiefsohn sollte aber auch schauen, dass er die we die er mit dem kurzen hat, auch mit ihm verbringt und ihn nich wegen ner neuen freundin, zu euch bringt um kinderfreie zeit zu genießen..so hat der kleinen von den papa-we ja nix und das solls am ende ja auch nich sein . wie oft ihr den kleinen dann bei euch habt, wird sich dann zeigen . entweder ihr klärt das unter euch, oder es muss schlimmstenfalls via gericht geklärt werden wie oft die großeltern umgang mitm enkelkind haben . ob du als stiefopa da überhaupt relevant bist weiß ich nich..
gina87
gina87 | 05.10.2011
12 Antwort
@gina 87
Hallo Gina, meine Frau hat vor 25 Jahren mal in der Kneipe von der Kinderfrau gearbeitet und ist mit der im Streit auseinander gegangen. Die Frage warum der kleine Oma sagen muss stellen wir uns auch. Natürlich weiss ich auch das ich als Stief Opa rein rechtlich keine Ansprüche habe, aber dem gegenüber steht meiner Meinung nach das Umgangsrecht des Kindes das ich fast 3 Jahre mit großgezogen habe. Der kleine fragt auch immerzu nach uns, was die Kindesmutter absolut nervt. Er hat bei uns sein eigenes Zimmer und es gibt einen geregelten Alltag, das gefällt ihm natürlich. Die Kindesmutter weigert sich mit uns über dieses Thema zu reden. Zusätzlich wird die Situation erschwert, weil der kleine Ihren neuen Partner nicht mag. Er sagt mir immer wieder ich solle mit ihm schimpfen, damit er nicht mit ihm so sehr schimpft. Ich weiss echt nicht mehr was ich machen soll.
Jannis1975
Jannis1975 | 05.10.2011
13 Antwort
@Jannis1975
ich würd da aber nochma mitm JA reden . wie kann es denn sein, dass eine person, die nich ma im entferntesten zur familie gehört, ein wochenende im monat mit dem kind bekommt, zu dem sie gar keine familiäre beziehung hat? sie is tagesmutter, nicht mehr und nich weniger..ob sie dafür bezahlt wird oder nich is total egal . stell mir grad vor.meine kurze geht seit sie 12mon von mo-fr von 7-15uhr in den kiga, wenn da ne erzieherin n anspruch auf sie stellen würde, irgendnen umgangs-we mit ihr haben zu wollen ..weil im grunde genommen is es nix anderes . und kein gericht der welt, gibt einer betreuungsperson, sprich erzieherin ausm kiga oder ner tagesmutter umgangszeiten, außerhalb der normalen betreuungszeiten, für die sie bezahlt wird oder auch nich . und wenn sich da seitens des JA nichts ändert, kommt ihr nich drumherum euch rechtlichen beistand in form eines anwalts zu nehmen, der die regelungen dann übers gericht durchboxt .
gina87
gina87 | 06.10.2011
14 Antwort
....
dennoch sollte sich auch dein stiefsohn nich allem entziehen, nur weil er jetzt ne neue partnerin hat . so is es nunmal wenn man kinder hat und von dem einen we, was bisher festgelegt wurde, stirbt er ja nich . dann unternimmt man halt zu dritt was oder seine neue is dann an einem we ma eben nich da . sollte das was dauerhaftes mit den beiden werden, kommt es ohnehin dazu, dass das kind mit einbezogen wird . das sollte man zumindest meinen . und das seine ex nu nen neuen partner hat..nunja..verbieten kann mans ihr nich..und mit solchen situationen und konstellationen muss jeder klarkommen..seien es nun die eltern, die neuen partner, die kinder oder die großeltern . solange keine kindswohlgefährdung vorliegt, kann man da nix gegen machen, so blöde es auch is, wenn der neue partner der ex immer schimpft.. und wenn du keine ansprüche stellen kannst, so kann es dennoch deine jetzige ehefrau als "leibliche oma" des kleinen..wenn du keinen anspruch auf umgang mit dem kleinen hast, weil du
gina87
gina87 | 06.10.2011
15 Antwort
....
"nur" der stiefopa bist, so hat sie ihn aber als leibliche oma . und dann kommt ja eh alles zusammen, wenn der kurze dann bei ihr/euch is . Umgang zwischen Dritten und dem Kind Eine Ausdehnung des Umgangsrechts auf Dritte ist nur eingeschränkt möglich. § 1685 BGB sieht ein Recht auf Umgang mit dem Kind für Großeltern, Geschwister, den Ehegatten oder frühere Ehegatten eines Elternteils sowie den Lebenspartner oder früheren Lebenspartner eines Elternteils vor, wenn diese mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben, ferner für Personen, bei denen das Kind in Familienpflege war. Allerdings gewährt § 1685 Abs. 1 BGB ein Umgangsrecht nur, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Da eine § 1626 Abs. 3 BGB vergleichbare Vorschrift für die in § 1685 BGB genannten Personen fehlt, geht der Gesetzgeber nicht davon aus, dass der Umgang mit Großeltern etc. ohne weiteres in dem gleichen Maße im Interesse des Kindes liegt, wie dies bei den Eltern eines Kindes der Fall ist, sondern verlangt die Feststellung der positiven Wirkung des Umgangs im Einzelfall. In der Praxis erfolgt der Umgang mit den jeweiligen Großeltern über von den Eltern vermittelte Besuche und sonstige Kontakte. Gegen den Willen der Eltern hingegen wird ein Umgang nur dann zu erzwingen sein, wenn das Kind über einen längeren Zeitraum intensiven Umgang mit dem Betroffenen gehabt hat und sein Wille, diesen beizubehalten, so ausgeprägt ist, dass er den mit einer erzwungenen Umgangsregelung einhergehenden Spannungen standhält. Eine Verpflichtung der in § 1685 BGB genannten Personen zum Umgang mit dem Kind ist dem deutschen Recht fremd.
gina87
gina87 | 06.10.2011
16 Antwort
@Jannis1975
Dann setz Dich doch einfach mal mit ihm hin und rede mit ihm, so von Mann zu Mann, geht irgendwo was trinken und lass ihn seine Sicht der Dinge schildern und erklär Du ihm Deine. Hat dieser Mann eigene Kinder oder hat er familiär was mit Kindern zu tun, ist er z.b. Onkel? Wenn nicht, kann es natürlich sein, daß er keinen Bezug zu dem Kleinen findet und ihn viellicht auch als Störfaktor ansieht. Das soll jetzt natürlich keine Entschuldigung für sein Verhalten sein, aber mal ein Gedankengang.
Chrissi1410
Chrissi1410 | 06.10.2011
17 Antwort
RE
Hallo, danke erstmal an alle. Wir werden jetzt nochmal das Gesräch suchen. Leider kann ich mit dem neuen Partner nicht reden, da er komplett jeden Kontakt abblockt. Ich werde mich jetzt nochmal mit meinem Stiefsohn zusammen setzen und werde sehen in wie fern wir da eine Lösund mit dem JA hinbekommen können. Kann mein Stiefsohn eigentlich das Wochenende mit der Tagesmutter "verbieten"? Sie will ihm ja auch vorschreiben wo der kleine an seinen Wochenenden zu sein hat? Wäre froh wenn ihr mir dazu mal was sagen könntet. Mfg Tesch
Jannis1975
Jannis1975 | 10.10.2011
18 Antwort
Nein, dass kann er nicht - genauso wenig wie es die Mutter kann
Derjenige, wer das Kind offiziell hat kann selbstverständlich auch über seine Umgangszeit bestimmen. Versucht es friedlich zu regeln, sonst gibt es einen Leidtragenden: und das ist dann leider das Kind selbst :O (
Solo-Mami
Solo-Mami | 30.10.2011
19 Antwort
Neuester Stand
Hallo zusammen, es gab mittlerweile ein Treffen beim JA bei dem nur Mutter und Vater anwesend sein durften. Es wurde eine Umgangsregelung getroffen. Leider ohne große Besserung. Die Wochenenden sind jetzt anders aufgeteilt worden und die Mutter wurde verpflichtet selber 2 Wochenenden im Monat den kleinen bei sich zu behalten. Es wurde vereinbart das die Wochenenden von dem jeweiligen Elternteil selber gestaltet werden können, aber der andere Teil informiert werden muss. Gestern dann die ernüchterung. Der kleine ist bei seinem Papa und er wollte ihn uns gestern zum schlafen geben. Er rief bei der Mutter an und die hat ne Riesenwelle gemacht. Wenn er den kleinen abgibt würde Sie ihn mit der Polizei abholen. Er hat dann um Stress zu vermeiden den kleinen bei sich behalten. Ich werde am Montag einen Anwalt kontaktieren und sehen das wir das Umgamgsrecht einklagen. Ich sehe leider keine andere Möglichkeit. Falls jemand von Euch das schon hinter sich hat, wäre ich über Tips sehr froh.
Jannis1975
Jannis1975 | 05.11.2011

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