8 Antwort
@ Taylor
Ja, Du kannst den Gutschein dann im Dezember beantragen
Wenn der Gutschein dann kommt, z.B. im Januar oder im Februar, dann ist er ja trotzdem erst am Juni gültig, das steht dann drauf.
Die 3 Monatsregelung betrifft die Zeitdauer zwischen Vertragsabschluss in der Kita und dem Tatsächlichen Kita-Antritt des Kindes
Wenn Du also z.B. Deinen Kitavertrag im Februar schon abschließt, dann sind bis Juni mehr als 3 Monate vergangen und damit wäre alles ungültig und hinfällig. Also mußt darfst Du Deinen Kita-Vertrag FRÜHSTENS im März unterschreiben, dann bist Du innerhalb dieser 3 Monats-Frist
Was Du aber machen kannst ist im Vorfeld einen Vorvertrag abzuschließen, der ist dann auch bindend für Beide . für Dich und die Kita-Leitung
LG