Wenn man alle Vereinbarungen erfüllt aber eine Auflage nicht vom schutzplan wie zb ungewollt schwanger darf dann das Gericht sofort sorgerecht entziehen oder muss das Gericht und das Jugendamt dann weitere Unterstützung finden bevor das sorgerecht entzogen wird
Nein, nur wenn die anderen Vorlagen nicht erfüllt sind und eine Kindeswohlgefährdung vorliegt und sie sehen das ihr nichts ändert
Gelöschter Benutzer | 23.05.2021
2 Antwort
Herrgottnochmal.
Ja. Darf es.
MavisDracula | 23.05.2021
3 Antwort
@Phoebs
Dankeschön aber die sehen eine drohende gefährdung bei einer weiteren Schwangerschaft da Fürsorge Aufmerksamkeit aufgeteilt werden muss
Jessy1974 | 23.05.2021
4 Antwort
Ihr würdet dann erstmal mehr überprüft werden
Warum verhütet ihr nicht erstmal?
Gelöschter Benutzer | 23.05.2021
5 Antwort
@Phoebs
Ok mehr überprüft aber wofür die gefährdung Einschätzung dann bei nicht einhaltung zumal die drohende gefährdung sehen u wir nicht abgewendet haben zb durch Schwangerschaft
Jessy1974 | 23.05.2021
6 Antwort
Das musst die Fragen, wir kennen euch nicht
Gelöschter Benutzer | 23.05.2021
7 Antwort
@Phoebs
Also wenn wir alles tun umzusetzen vom schutzplan und eine Sache nicht aber die sehen das wir uns gekümmert haben u trotzdem passiert dann müssen die erst gucken
Jessy1974 | 23.05.2021
8 Antwort
Ja
Gelöschter Benutzer | 23.05.2021
9 Antwort
@Phoebs
Danke hoffentlich ist das laut gesetz so
Jessy1974 | 23.05.2021
10 Antwort
Bitte
Aber frag das Jugendamt selber
Gelöschter Benutzer | 23.05.2021
11 Antwort
wenn eine Basis ausgehandelt wurde und schriftlich festgelegt und eurerseits einer der Punkte nicht eingehalten wurde, darf das Gericht, dass Sorgerecht sofot entziehen für alle KInder, das neugeborene eingeschlossen
eniswiss | 24.05.2021
12 Antwort
@eniswiss
Aber die schreiben erst gefährdungseinschätzung und dann ggfls Gericht
Jessy1974 | 24.05.2021
13 Antwort
Frag die beim Jugendamt, es ist von Jugendamt zu Jugendamt unterschiedlich