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versicherung für mich und mein kindHallo Peppels87,
Ich bin bei der Allianz als Versicherungsverkäufer tätig und möchte gern deine Frage beantworten, muss aber vorher hier für Klarheit schaffen, was die pr.Haftpflicht angeht.
Der § 828 für Minderjährige sagt aus:
Wer nicht das 7. LJ vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
Wer das 7., aber nicht das 10. LJ vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem KfZ einem anderen zufügt, nicht verantwortlich - Gilt nicht bei Vorsätzlichkeit
Wer das 18. LJ noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 o. 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
Bei den Versicherungen gilt dafür folgendes:
Minderjährige eigene Kinder und auch Kinder des mitversicherten Lebenspartners sind grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. LJ über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert.
Welche Versicherungen du für dich und dein Kind nun brauchst, sollte immer nach deiner Wichtigkeit überlegt sein. Mache dir also erstmal Gedanken ob du Krankheit/Pflegebedürftigkeit, Unfall oder Kapitalaufbau abdecken möchtest.
Gern bin ich bereit, Dich auch persönlich zu beraten. Wenn du interesse hast, lass es mich bitte wissen.
Mit freundlichem Gruß
Martin