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Unterhalt nach 10 Jahren erst fordern

Gloria88
Gloria88
21.05.2020 | 4 Antworten
Hallo,

Ich muss vorweg ein wenig ausholen, damit es besser nach zu vollziehen ist.

Ich hätte vor 11 Jahren eine Fernbeziehung. Ich wurde schwanger. Er wollte das Kind nicht, ich wollte aber nicht abtreiben. Er wurde mir gegenüber gewalttätig, sodass ich mich getrennt habe und umgezogen bin. Ich bekam damals noch über meinVZ drohnachrichten von seinen Kumpels.
Da ich nach seinem Verhalten und durch die Nachrichten (alles verstärkt durch die Hormone sicherlich auch) panische Angst vor ihm hatte und das er dem Kind was tun würde, habe ich mich dazu entschieden ihn nicht als Vater anzugeben.
Ich bekam auch keinen Unterhaltszuschuss, da ich nicht aktiv bei der Kindsvatersuche beigetragen habe.

Also alleinerziehend, halbtags gearbeitet und einen Zuschuss vom Amt bekommen.

Bei meinem Kind wurde mit 4 Jahren eine Autismus Spektrumsstörung diagnostiziert. Ich war damals froh, dass ich bei den ganzen Untersuchungen keine Einwilligung vom Kindsvater brauchte.

Mittlerweile ist mein Kind 10 Jahre alt und durch die Coronakrise komme ich finanziell nun in Schwierigkeiten.

Meine Frage wäre, könnte ich Unterhalt fordern?
Meine Bedenken sind dabei aber auch, dass es meinem Kind psychisch Schaden würde, da es sich dann durch umgangsrecht, neu orientieren muss.
Das möchte ich eigentlich auch nicht riskieren, da es so schön schwer genug ist mit dem Krankheitsbild.
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4 Antworten

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1 Antwort
Kannst du, aber es gilt erst ab dem Zietpunkt in dem du forderst und du wirst Probleme mit dem Staat bekommen , denn die Angabe mit Vater unbekannt ist eine Lüge , also Betrug. Da du Zuschuss vom Staat erhalten hast reden wir übr Sozialbetrug, defintiv kein Kavaliersdelikt Info dazu;Die für Sozialbetrug beim Bezug von Hartz-4-Leistungen veranschlagte Strafe ist in § 263 StGB definiert. . In besonders schweren Fällen, etwa wenn Banden organisiert Sozialbetrug betreiben, kann die Freiheitsstrafe sogar bis zu zehn Jahre betragen.
eniswiss
eniswiss | 21.05.2020
2 Antwort
Ehrlich gesagt finde ich es schon sehr unverschämt von Dir jetzt nach soviel Jahren den leiblichen Vater plötzlich von heut auf morgen zur Kasse zu bitten. Die ganzen Jahre wolltest Du nichts mit ihm zu tun haben und bist alleine klargekommen. Nur weil Dir jetzt -mit Verlaub gesagt - der Poppes auf Grundeis geht willst Du jetzt Unterhalt. Du könntest natürlich Unterhalt einfordern. Natürlich bekommst Du nur vom Zeitpunkt des Einforderns den Unterhalt und nicht rückwirkend. Du mußt dann aber auch damit rechnen, daß Du diesen Menschen ab dem Moment wieder "an der Backe" hast. Es kann sein, daß Du damit "schlafende Hunde" weckst und ihm dann seinerseits einfällt Umgangsrecht einzuklagen. Dann hast Du den Salat. Ist es das wirklich wert? Ich würde da an Deiner Stelle lieber drauf verzichten sofern es nur irgendwie möglich ist. Du bist die ganzen Jahre jetzt ohne ausgekommen. Du weißt ja auch gar nicht wieviel Du bekommen würdest und ob er überhaupt zahlungsfähig ist. Ich würde da eher schauen, daß ich die momentane finanzielle Schieflage durch Jobs wie z.B. Prospekte oder Zeitung austeilen überbrücke. Oder informiere Dich beim Jobcenter was Dir momentan an Zuschüssen zusteht. Zur Not muß man dann z.B. vielleicht mal zur Tafel anstatt zum Discounter gehen und Klamotten dann bei ebay oder mamikreisel kaufen anstatt im Geschäft. Dein EX war Dir gegenüber gewalttätig und hat Dich bedroht . Du bist extra umgezogen um vor ihm und seiner Clique sicher zu sein. Warum willst Du jetzt diese Sicherheit aufgeben? Nur für ein paar Euro? Überlege es Dir sehr gut. Du weißt nicht wie er mittlerweile Dir gegenüber und auch Eurem Kind gegenüber handeln würde. Gerade wo Dein Kind sowieso schon Probleme hat müssen nicht unbedingt auch noch solche Dinge dazukommen. Es gibt bestimmt andere Möglichkeiten trotz der Corona-Krise irgendwie über die Runden zu kommen ohne daß Du wieder Kontakt zu diesem Menschen aufnimmst. Normalerweise bin ich echt dafür, daß einem Kind auch der Unterhalt gewährt wird, der ihm zusteht und daß ein Vater auch für sein Kind zu sorgen hat, egal in welcher Weise. Aber wenn Gewalt mit im Spiel ist sollte man da schon differenzieren. Überlege Dir das bitte nochmal ganz genau. Es gibt einige Stellen wo Du bestimmt Hilfe und Unterstützung bekommen kannst . Immer noch besser als wieder Angst haben zu müssen.
babyemily1
babyemily1 | 21.05.2020
3 Antwort
Du könntest Unterhalt fordern, WENN er denn zahlungsfähig ist. Ist er das nicht, wäre alles für die Katz und du hast ihn vielleicht wieder an der Backe und bringst, wenn er immer noch so krass drauf ist, u.U. deinen Sohn in Gefahr oder richtest irgendeinen anderen Schaden an, weil ein nach 10Jahren auftauchender ihm fremder Vater durchaus zu viel für ihn sein könnte. Ich glaube auch, du würdest wohl nichts rückwirkend kriegen und bis das alles durch ist vergeht ja auch nochmal etwas Zeit, vor allem wo momentan viele im Homeoffice und bald Urlaub sind. Bis dahin kannst du vielleicht schon wieder normal arbeiten. Daher würde ich dir auch davon abraten. Den Punkt den Eniswiss angesprochen hat, finde ich auch sehr wichtig: was hat es für dich für Konsequenzen, wenn du plötzlich beim Amt auftauchst und sagst, dass du doch weißt wer der Vater ist. Gut, du hast ja keine Leistungen erhalten, aber wer weiß wie die das am Ende auslegen. Ich verstehe deine Not, aber es gibt da einfach zu viele Risiken, dafür dass er am Ende vielleicht nicht mal zahlen kann und du bis zum Bescheid wohl eh wieder dein altes Gehalt bekommst. Es gibt bestimmt andere Lösungen um über die Runden zu kommen.
Weidenkaetzchen
Weidenkaetzchen | 21.05.2020
4 Antwort
Zu allererst müßte er die Vaterschaft anerkennen, erst dann kannst du Unterhalt beantragen. Sollte er zahlungsunfähig sein würdest du nur den Vorschuss bekommen. Unterhalt gilt erst ab Antragsdatum. Rechne aus und überlege dir ob es das wert ist oder ob es nicht doch andere Möglichkeiten gibt. Eine Beratung wird dir sicherlich auch helfen können. Vater bis dato unbekannt, jetzt aber ne"Vermutung" prüfen lassen . Bin mir nicht sicher, aber Sozialbetrug dürfte es nicht sein . Auch wenn du Unterstützung bekommst. Vielleicht wird dein Kind eines Tages nach dem Vater fragen. Egal für welchen Weg du dich entscheidest, wenn der Tag kommt: Kinder haben ein Recht darauf zu wissen woher sie kommen. Dann bitte auch die Wahrheit sagen und nix verschweigen. LG
Solo-Mami
Solo-Mami | 22.05.2020

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