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Kindergarten nicht am Hauptwohnsitz, geht das?

EmmaKJ
EmmaKJ
30.06.2016 | 7 Antworten
Kennt sich hier durch Zufall jemand aus.

Ich bin mit meinem Partner nicht verheiratet und wir sind auch nicht am selben Wohnort gemeldet. Er in seiner Wohnung und ich mit Kind in meiner. Wir sind Pendler. Das klappt auch alles super. Gerne möchte ich aber ab dem erste Geburtstag einen Kitaplatz für den Kleinen. Denn ich denke der Umgang mit anderen Kindern wird Ihm gut tun und mir und meier Arbeit im Homeoffice auch. Dieses Homeoffice ist aber am Wohnort meines Partners. Wenn wir in meiner Wohnung sind ab und an, dann ist Oma für mich und den Kleinen da. Da brauche ich keine Betreuung. Muss ich jetzt zwingend den Kleinen am Wohnsitz vom Partner anmelden oder geht das auch so. Ich wollte uns nämlich erst dann gemeinsam ummelden wenn wir ganz zusammen ziehen. Das wird aber nicht vor 2019/20 der Fall sein.
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1 Antwort
Das kommt ggf auf die trägerschaft der einrichtung an . wir hatten ne private kita und da war das kein ding..der großteil der kinder kam von außerhalb, obwohl sie vor ort auch Kitas hatten , die eltern aber pendler waren.. Das wurde für die erst bei der einschulung hier im ort n "problem"
gina87
gina87 | 30.06.2016
2 Antwort
Ja ich glaube das geht schon! Bei meiner Mama auf Arbeit sind sehr viele die in dem Ort ihr Kind in den Kindergarten schaffen obwohl sie woanders wohnen
Antonida
Antonida | 30.06.2016
3 Antwort
Kommt drauf an, was du willst: Du kannst dich natürlich in jedem Kindergarten anmelden, in den du dich anmelden willst. Ganz egal, ob der in Castrop-Rauxel oder München liegt. Aber gerade in Orten, wo es zu wenige Plätze für die Kinder gibt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass der Kindergarten ablehnt, weil er schon voll ist. Wenn du deinen gesetzlichen Anspruch auf einen Platz beim Jugendamt anmelden willst , dann ist dafür das Jugendamt am Heimatort des Kindes zuständig. Und das kann dir natürlich nur einen Platz in ihrem Zuständigkeitsbereich zuweisen und nicht irgendwo anders.
StefansMami
StefansMami | 30.06.2016
4 Antwort
Hallo StefansMami Danke für die Infos. Mal sehen ob ich über das Jugendamt was erreiche wenn ich Absagen bekomme. Denn wir haben beide das Sorgerecht und sind beide Selbständig und Berufstätig aber in unterschiedlichen Bereichen. Wenn ich keinen Anspruch habe dann müsste aber mein Partner da was geltend machen können. Immerhin gibt es ja zwei Wohnsitze. Notfalls muss ich das Kind ummelden, wenn es garnicht anders geht. . und @ gina . bis zur Einschulung wollen wir das Pendelproblem gelöst haben. Wir arbeiten kräftig daran. Aber es dauert eben mit eigenen Firmen da was zu ändern.
EmmaKJ
EmmaKJ | 30.06.2016
5 Antwort
@EmmaKJ Nunja, ein Problem in dem sinne wars für die Eltern bzgl. Einschulung nacher auch nicht.. gewusst wie, eben.. wir haben in mausis klasse soviele Kinder, die aus orten kommen, wo es eigenen grundschulen gibt und die demzufolge auch in deren Einzugsgebiet liegen..und die haben es trotzdem geschafft, ihr Kind hier an der Grundschule anzumelden, ohne dafür "real" umgezogen zu sein.. also, selbst da gibt es mittel und wege, die nicht all zu kompliziert sind bzgl. Kita kommt es eben mitunter auf den träger und die Auslastung der Einrichtung an der Rechtsanspruch auf nen betreuungsplatz besteht mittlerweile ab 1 Jahr..demzufolge sind auch die Einrichtungen gut ausgelastet..ergo, nicht zu lange warten mit der anmeldung
gina87
gina87 | 01.07.2016
6 Antwort
hallo, erkundige dich einfach mal in den kigas dort. bei uns ist es grundsätzlich schon möglich. allerdings erst dann wenn die Kinder des einzugsgebietes einen platz haben und wenn dann noch plätze frei sind. bei privaten trägern ist das oft egal. bei uns gibt es nur kircvhliche die schauen darauf. was auch zu bedenken wäre ist wenn dein kind dort bleiben soll bis zur einschulung dann hat es freundschaften geknüpft die es dann wieder aufgeben muss denn mit der schule ist es nicht so einfach eine andere zu wählen. da wird es dann kompliziert wenn der wohnort nicht zum schulsprengel gehört
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 01.07.2016
7 Antwort
Hallo Sabi, hallo Gina, es ist ja so das das Kind da zum Kiga soll wo wir später Leben wollen und das ist am Wohnsitz meines Partners. Wir sind da auch zu 60/70 %. Theoretisch kann ich mich und das Kind auch ummelden, aber irgendwie will ich das praktisch noch nicht :-) Ich liebe meinen Ort und mein Bundesland :-) Aber wenn es sein muss. Zuerst probiere ich es aber einmal ohne.
EmmaKJ
EmmaKJ | 01.07.2016

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