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Umgangsrecht Großeltern gerichtlich durchsetzen?

Moppelchen71
Moppelchen71
19.12.2013 | 21 Antworten
Eine Freundin meiner Tochter und ihr Mann, sind ganz frisch gebackene und stolze Eltern einer kleinen Tochter.
Das junge Ehepaar hat einen nicht gerade leichten Weg hinter sich, lernte sich in der Wohngruppe kennen und geht seitdem gemeinsam durch dick und dünn.
Man könnte durchaus sagen, sie haben ihr Leben soweit gut im Griff und kümmern sich liebevoll um ihre Kleine.
Dabei sind sie nicht anders als andere frische Eltern und nehmen dankbar den Rat ihrer Hebamme an, wenn sie Fragen haben.

Nun ist es so, dass die Mutter der jungen Frau, also die Oma des Babys, der jungen Frau eine, sagen wir mal, nicht so behütete Kindheit gab. Seit frühester Kindheit gab es immer wieder einmal Hilfetellungen des JA, weil die Oma mit ihren eigenen Kindern überfordert war und die nun selbst junge Mutter bat schließlich, als Teenager, das JA, in einem Heim unterzukommen, weil sie die Zustände und das Verhältnis zur Mutter nicht mehr aushielt.
Kontakt zu ihrer Mutter hatte die junge Frau, wenn auch eher sporadisch und immer auch mit Schwierigkeiten, da die Mutter sehr oberflächlich und egoistisch ist, womit ihre leicht einschüchterbare Tochter nicht zurecht kommt.

In der SS der jungen Frau gab es STreitereien mit der Mutter, die zum Bruch zwischen Mutter und Tochter führten. Nach der Geburt der Kleinen, ließ sich die Tochter wieder auf Kontakt ein und versuchte mit ihrer Mutter zurecht zu kommen. So nahm sie die Mutter, die etwa 120km weg wohnt und auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist, auch vor kurzem einige Tage auf.
Diese Zeit wurde für die junge Familie sehr anstrengend, was sich auch auf das Baby übertrug, das nach Abreise seiner Oma nun über eine Woche brauchte, um wieder einigermaßen in seinen Rhythmus, der von der Oma völlig durcheinander gebracht wurde, zurückzufinden.

Die Oma hat, wieder einmal, Beziehungsprobleme mit einem zwielichtigen Partner. AUfgrund dessen, schrieb sie ihrer Tochter und dem Schwiegersohn, sie wolle ihrem Leben ein Ende setzen.
Die Tochter war fix und fertig. Nicht, dass sie an den möglichen Suizid der Mutter glaubte, denn sie sprach wohl schon öfter davon, sondern weil die Mutter eben sehr penetrant darauf pocht, sowohl Tochter, als auch Schwiegersohn hätten sich um sie und ihre Probleme zu kümmern.
Der Schwiegersohn antwortete der Schwiegermutter, dass wenn sie so deutlich über Suizidgedanken schreibt und spricht, er sich genötigt sähe, die Polizei zu rufen. Darauf fing die Mutter nun bereits den 2. Tag an, ihre Tochter zu bombardieren. In zig Mails äußerte sie ihre Enttäuschung, wie fallen gelassen sie sich von der Tochter fühle, dass sie es akzeptieren würde, aber vor Gericht zu ziehen gedenke, das Umgangsrecht mit der Enkelin einzuklagen, die gerade einmal ca. 1 Monat alt ist.
Sie drohte der jungen Frau mehrfach, dass sie alles daran setzen würde, ihr "Recht" durchzusetzen und die junge Mutter war heute völlig verängstigt, weil sie sagt, ihre Mutter habe ihr bereits die Jugend schwer gemacht, da möchte sie wenigstens ihre Tochter schützen und selbst entscheiden ob und wenn ja wann ihre Mutter die Kleine sehen darf.

Ich meine, dass das Umgangsrecht für Großeltern in einem Fall, wo die Oma offen von Suizidgedanken schreibt, nicht gerichtlich festgelegt wird.
Irre ich mich da?
Wie groß sind die "Chancen" für die Oma, den Umgang fordern zu können?
Die Enkelin ist ja noch sehr klein, kennt ihre Oma also praktisch kaum und ist noch lange nicht in einem Alter, wo die Oma fordern könnte, ihr das Kind mitzugeben, was die Eltern auch auf keinen Fall wollen. Weder jetzt, noch später, eben aus der Erfahrung der jungen Mutter, die ihre eigene Mutter für unfähig hält, sich gut um das Kind kümmern zu können.
Bliebe also, im Falle eines gerichtlich festgesetzten Umgangsrechts nur, gezwungenermaßen, die Oma einige Tage bei sich aufzunehmen, die dann aus dem Vollen schöpft, obwohl das finanzielle Budget der jungen Familie sehr begrenzt ist und ihre Besuche eher dazu nutzt, Tochter und Schwiegersohn Machtkämpfe aufzudrücken.

Was könnten wir der jungen Familie raten, außer von ihrer Seite aus den Kontakt abzubrechen und zur Ruhe zu kommen?
Hat jemand Erfahrungen mit Großeltern, die (versucht haben) das Umgangsrecht einzuklagen?

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21 Antworten

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1 Antwort
Unter den Umständen keine Chance für die Oma . Der großelterliche Umgang ist dann gesetzlich vertretbar, wenn ein vertrauensvolles verhältnis zwischen Großeltern und Enkel besteht. Dies setzt eine Vertrauensbasis zwischen Eltern und Großeltern voraus. Die Oma hat in diesem Fall kein Anrecht auf ihren Enkel. Dafür mußte sich das Gesammtverhältnis eindeutig bessern. Kein Richter wird einem Antrag so wie die Situation jetzt ist zustimmen. Deine Freundin soll sich für eine Weile völlig abkapseln von ihrer Mutter. Wenn sie mag kann ein schriftlicher Kontakt bestehen, wo sie die Großmutter auf dem Laufenden hält inkl. 1-2 aktuelle Bilder alle paar Wochen/Monate - das muß sie aber nicht tun. Sie und ihr Mann sollen klare Grenzen abstecken und weiter darf die Oma nicht gehen. Egal was ist: Oma muß die Familienprivatsphäre deiner Freundin akzeptieren.
Solo-Mami
Solo-Mami | 20.12.2013
2 Antwort
Das Sorgerecht liegt bei den Eltern und nicht bei den Gro?eltern. Das bedeutet, dass es nicht sehr wahrscheinlich ist, dass die Großmutter Erfolg bei einer Klage sein wird, vor allem nicht bei der Vorgeschichte. Das wird ja alles berücksichtigt. Ich würde den Kontakt abbrechen und wenn das nicht hilft, kann man auch eine einstweilige Verfügung erwirken, die den Kontakt unterbindet.
CountessBathory
CountessBathory | 20.12.2013
3 Antwort
Ich schreibe Dir nur einen Satz dazu und Du hämmerst ihr den bitte ein. Großeltern haben nur das Recht auf einen geregelten Umgang, wenn es für das Enkelkind förderlich ist! Ob es in diesem Falle ist, könnt ihr Euch selbst beantworten! Und wie hoch dann die Chancen sind, damit überhaupt bis zu einem Gerichtstermin zu kommen, könnt ihr Euch ausrechnen! Sie soll den Kontakt KOMPLETT abbrechen! Für sich, ihren Freund und das Kind!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 20.12.2013
4 Antwort
Das vertraute/vertrauensvolle Verhältnis kann ja nicht bestehen, da Oma die Kleine jetzt erst einmal gesehen hat, bzw. für 3 Tage bei den jungen Eltern war. Und die Kleine ist tatsächlich ja auch noch nicht im Alter, wo es die Menschen, außer eben die engsten Vertrauten, wirklich zuordnen kann. Meiner Meinung nach, sind die Drohungen der Oma eben wieder nur ein Machtgebalze a la "Ihr geht meiner Meinung nach nicht genug auf mich ein, also werde ich alles versuchen, um mich Euch immer wieder aufzwingen zu können". Die junge Mutter zeigte mir gestern, was ihre Mutter ihr alles geschrieben hat. Sie war da zwar schon wesentlich ruhiger, als zu dem Zeitpunkt, wo die Nachrichten kamen, sie in Tränen ausbrach und wirklich trost brauchte, weil diese "Ausbrüche" ihrer Mutter sie immer wieder verunsichern und ihr Angst machen, aber man merkte eben auch, dass sie nur versuchte, gelassen zu sein. Ich denke auch, selbst WENN, was ich nicht einmal glaube, die Oma versuchen sollte, ein Umgangsrecht einzuklagen, würde auch ihre Vorgeschichte auf den Tisch kommen, wie das Verhältnis zwischen ihr und ihrer eigenen Tochter war, wo da Schwierigkeiten lagen und dass die Tochter von sich aus lieber in ein Heim ging, als bei ihrer Mutter zu bleiben. Die junge Mutter hatte keinen schönen Weg in Kindheit und Jugend, musste sehr früh Verantwortung für sich und ihre jüngere Schwester übernehmen, wenn die Mutter nach ausschweifenden Partys nicht in der Lage war und war auch den Nachstellungen eines Exfreundes ihrer Mutter ausgeliefert, wofür ihre Mutter sich nicht interessierte, weil sie den Freund nicht verlieren wollte. All das ist ja in den Akten vom JA auch festgehalten, da der Umzug der heute nun jungen Mutter, ins Heim, begründet und erklärt sein musste. Wie wir alle, sagte ich ihr gestern auch, dass das Gericht, meiner Meinung nach, in der Vergangenheit der Mutter sicher niemanden sieht, der wirklich um das Kindswohl bemüht und zu dessen Umsetzung befähigt ist. Aber die junge Mutter ist eben ein sehr leicht einschüchterbarer Mensch. Ich hoffe, dass es sie etwas mehr beruhigt, Eure Antworten hier zu lesen, um selbstbewusster einfach nur Abstand zu ihrer Mutter zu halten.
Moppelchen71
Moppelchen71 | 20.12.2013
5 Antwort
Da ihre Kindheit beim JA aktenkundig ist, bräuchte das Mädel, wenn die "liebende Oma" was versuchen sollte, dem JA nur zu sagen: Setzt Euch bitte mit dem Gericht in Verbindung und zeigt denen meine Akten" . Ich glaube auch nicht, dass da was kommt, ich habs inner Kanzlei so oft erlebt, dass die Großeltern drohten, irgendwas einzuklagen, getan haben sie es dann doch nicht! Wenn wirklich was kommen sollte, soll sie das JA ins Boot holen und dann kann ihre Mutter machen was sie will! Sie darf sich aber wirklich nicht von ihr einschüchtern lassen.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 20.12.2013
6 Antwort
@Mrs_Burns Sie versucht ihrer Mutter gegnüber nicht einzuknicken, hat, wenn überhaupt, nur kurz und knapp geantwortet und der Mutter mitgeteilt, dass sie keinen weiteren Kontakt mehr wünscht. Das ist, meiner Meinung nach, schon ein großer Fortschritt für die junge Frau. Auch ihr Ehemann hat seiner Schwiegermutter deutlich gesagt, dass spätestens jetzt ein Punkt erreicht ist, wo er den Kontakt abzubrechen entscheidet, weil das Wohl seiner kleinen Familie vorgeht. Danke für die Tipps! WIe gesagt, ich gehe davon aus, dass die junge Mutter beruhigt ist, hier noch einmal von anderen Seiten bestätigt zu bekommen, dass ihre Mutter sich nicht aufzwingen und sie beruhigt den Kontakt abbrechen kann.
Moppelchen71
Moppelchen71 | 20.12.2013
7 Antwort
wie solo-mami es schon sagte . in erster Linie muss ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen den Eltern und Großeltern bestehen, damit das auch beim Enkelkind so sein kann is diese Basis nich gegeben, haben die Großeltern i.d.r. keine Chance meine schwester, die während ihrer Ausbildung in mehreren solcher Verhandlungen saß und Protokoll führte, sagte auch, dass die Großeltern zum Großteil keine Chance haben und ihre klage nach umgangsrecht mit dem Enkelkind abgewiesen wird . das waren von den vielen Verhandlungen in denen meine schwester dabei war, und es war sehr viele, vielleicht ne Handvoll, die ein umgangsrecht bekommen haben, was dann aber auch streng festgelegt wurde . da waren die hintergründe der Familien aber auch andere und bei weitem nich so schwerwiegend, wie im fall der Freundin deiner tochter . meine schwester schüttelte nur den kopf und sagte "keine Chance für die oma", als sie sich deine Schilderungen durchgelesen hat.. denke da kann sie diesbzgl. beruhigt sein . wenn die Oma das überhaupt durchzieht . am ende sitzt sie auf den Gerichtskosten usw., die nich zu unterschätzen sind und ich würd vorrübergehend auch erstma den persönlichen kontakt abbrechen und es erstma nur auf schriftlichen kontakt beschränken via mail oder briefe . auf weitere Drohungen, sollten sie kommen, gar nich mehr eingehen
gina87
gina87 | 20.12.2013
8 Antwort
ich hatte das problem mit meinen exschwiegereltern und meiner tochter. meine tochter war bei der trennung knapp 1 jahr und die eltern von meinem ex wollten auch das umgangsrecht für großeltern, haben sie aber nicht bekommen, da sie null bezug zu ihr haben und hatten. sie ist jetzt 3, 7 jahre alt und sie haben sie bis jetzt 2 mal gesehen. sie wollten mir einfach eins reinwürgen weil ich meinen mann verlassen habe und meine tochter mitgenommen habe. ich bin zum ja gegangen und habe mit ihnen gesprochen und nebenher mir gleich eine familienanwältin geholt, die mich bzw meine tochter dann bei gericht vertreten haben. ich würde ihr raten schnellstmöglich beim ja vorzusprechen, denn die können einem da schon sehr helfen. ich habe einen gerichtlichen beschluss, da sie es vor gericht erzwingen wollten. aber der richter schon sehr schnell gemerkt hat was sache ist. das es ihnen nicht ums kind geht sondern um die macht die sie dachten über mich zu haben. jetzt lassen sie uns gott sei dank komplett in ruhe, haben sich seit über 1, 5 jahre nicht mehr gemeldet.
mami2105
mami2105 | 20.12.2013
9 Antwort
Ich bedanke mich sehr für die schnellen antworten von euch und ich muss euch sagen es beruhigt mich sehr das mein "schwiegermonster" keine größeren chancen hat das durch setztzen zu können. Meine frau ist jetzt auch sehr gelassen zumindest äuserlich sieht sie entspannt aus ich hoffe nur das ihr recht behalten werdet weil mein besagtes "schwiegermonster" ist extrem anstrengend und es war nicht das erste mal das der kontakt abgebrochen wurde aber jetzt noch mal DANKE AN ALLE Nun heißt es abwarten und tee trinken :P
kikobrow
kikobrow | 20.12.2013
10 Antwort
Ich schlisse mich meinen Vorschreiberinnen 100% an.Die Oma hat keinerlei Changse irgendwas ein zu klagen.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 20.12.2013
11 Antwort
@kikobrow Sie machte gestern Abend auch schon einen gelasseneren EIndruck, aber man sieht ihr auch an, dass sie das mehr mitnimmt, als sie zeigt. Wenn Ihr in irgendeiner Form Fragen habt, dann kann Euch hier im Forum oft gut geholfen werden. Entweder aus eigener Erfahrung oder indem man Euch bei der Suche nach kompetenten Antworten unterstützt. Gina schrieb weiter unten von den Kosten einer Klage. Hand aufs Herz, aber glaubst Du, dass Deine Schwiegermutter das auch nur im Ansatz finanziell auf die Beine kriegen würde, wo sie es noch nicht einmal geschafft hat, in den Tagen bei Euch, auch nur einen Cent dazu zu legen und lieber auf Eurer Tasche zu liegen? Außerdem, nach allem, was ich auch so in der Vergangenheit mitbekommen habe, scheint Deine Schwiegermutter viel zu sehr auf sich und ihre Präsentation wert zu legen. Ein Umgangsrechtsstreit ist kein Ort für ihre geliebten Selbstdarstellungen. Ich meine, das würde sie nie durchalten, weil sie dabei nicht die Aufmerksamkeit bekommt, die sie erhofft.
Moppelchen71
Moppelchen71 | 20.12.2013
12 Antwort
eben..ich denke allein die kosten würden sie diesbzgl. schon abschrecken . n Anwalt nimmt ja schon n haufen Geld für ne Beratung . der macht das ja auch nich für lau, auch wenn der ihr ggf gleich sagt, dass es aussichtlos für sie sein wird . ich würd mir daher deswegen gar keinen großen kopf machen..und selbst wenn sie das wirklich durchzieht und ne klage einreicht, habt ihr genug plausible Argumente, dass ihr das umgangsrecht nich zugesprochen wird..
gina87
gina87 | 20.12.2013
13 Antwort
@gina87 Das denke ich auch. Anwalt kann sie sich gar nicht leisten und übers JA direkt, würde sie sich ja gleich lächerlich machen, da dort die Akten vorliegen, in denen die Vorgeschichte zwischen ihr und ihrer Tochter steht. Meiner Meinung nach weiß sie sehr gut, dass sie ihrer Tochter schnell Druck machen kann. SIe ist abgeblitzt, hat von Tochter und Schwiegersohn deutliche Worte bekommen, dass die Beiden nicht für das Leben der Mutter/Schwiegermutter zuständig sind und da will sie jetzt eben um sich schlagen. Die Frau ist sehr egoistisch. Sie erwartet von der Tochter und dem Schwiegersohn, dass sie, obwohl selbst gerade erst Eltern geworden, dass diese sich um sie kümmern. Wäre ja bei einer älteren Dame, die körperlich gebrechlich ist, verständlich. Aber die Frau ist jünger als ich oder maximal im gleichen Alter, topfit, lebt in vollen Zügen und verfällt in eine Opferhaltung, wenn sie aus ihrem Lebenswandel Konsequenzen tragen muss. Dass da Tochter und Schwiegersohn irgendwo, im Interesse ihrer eigenen Familie sagen müssen "Hier ist jetzt Schluss!", ist für mich absolut nachvollziehbar und einfach nur gesund. Ich hoffe nur, dass die junge Mutter irgendwann wirklich verinnerlicht5, dass ihre Mutter nur soweit Macht über sie hat, wie sie ihr in die Hand gibt. Und da bestärken wir sie, wenn wir können, einfach selbstbewusster zu werden. Nicht wahr kikobrow?
Moppelchen71
Moppelchen71 | 20.12.2013
14 Antwort
Die bisherigen Antworten habe ich jetzt leider nicht mehr lesen können , aber nein, Chancen hat sie nicht und Anwalt bekommt sie gezahlt, ganz ohne Probleme, wenn sie finanziell nicht so gut steht.
Zypta
Zypta | 20.12.2013
15 Antwort
@Zypta stimmt nicht! Ganz ohne Probleme wird ihr der Anwalt nämlich nicht bezahlt. Erstmal muss sie das PKH-Verfahren überstehen und da würde das Gericht schon sagen, keine Erfolgsaussicht und ihr evtl. grad mal nen Beratungsgespräch beim Anwalt bezahlen, ABER der wird ihr auch nichts anderes sagen.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 20.12.2013
16 Antwort
Was braucht sie denn gerade mehr als ein Beratungsgespräch? Es geht doch noch nicht vor Gericht, oder habe ich das überlesen?
Zypta
Zypta | 20.12.2013
17 Antwort
@Zypta Es geht der Oma ja nicht einmal um die Enkelin, sondern darum, Macht auszuüben. Tochter und Schwiegersohn sind nicht bereit, all ihre Energie in das verkorkste Leben der Oma zu stecken, die sich in ihre Situationen selbst hinein manövriert. Sie sagen der Oma deutlich, dass sie ihre Kraft für sich und die Familie brauchen. Diese ist, nachdem was ich selbst herauslesen konnte, eingeschnappt und droht mit Einklagen des Umgangsrechts. Es klingt sehr deutlich aus ihren Nachrichten heraus, als wollte sie damit eigentlich nur ausdrücken "Ihr wollt mich nicht zum Lebensmittelpunkt machen, also werde ich dafür sorgen, dass Ihr mich nicht loswerdet. So lange, bis Ihr nachgebt." Das geht aber einfach nicht, denn die Ansprüche an Aufmerksamkeit und die Reaktionen der Oma, wenn Tochter und Schwiegersohn auch nur die kleinste Priorität für ihre eigenen kleine Familie setzen, gehen auf die Substanz der jungen Mutter. Sie muss ihren eigenen Weg finden, ihre Rolle als Mutter ausfüllen und die Oma verlangt praktisch mehr Aufmerksamkeit, als das Baby. Kriegt sie die nicht, droht sie. Und auch wenn man logisch kombiniert und weiß, dass das alles Bullshit ist, ist es doch jedes Mal erst einmal eine psychische Anspannung für die junge Mutter, die mit jeder Attacke ihrer Mutter, wieder in die Rolle der Tochter rutscht, BEVOR sie ins Heim ging. Sie würde sicher gern ein Mutter-Tochter-Verhältnis haben, in der zur Abwechslung ihre Mutter mal die Stärkere ist, aber das lässt diese ja nicht zu. Sie saugt ihre Tochter praktisch aus und sieht das als ihr Recht an. Wehrt die Tochter sich, droht sie.
Moppelchen71
Moppelchen71 | 20.12.2013
18 Antwort
Danke dir nochmal für die Zusammenfassung und so habe ich es auch verstanden. Ich weiß auch durchaus, wie sie sich fühlt, warum sie dennoch weiter auf die Oma eingeht, statt sie gänzlich zu ignorieren, was das einzige wäre, was helfen würde. Wollte nur darauf eingehen, dass sie trotz wenigem Geld die Möglichkeit einer professionellen Beratung hätte. Ich kann ihr nur das Buch "Vergiftete Kindheit" empfehlen. Wenn man sich damit befassen will und sich etwas Zeit nimmt , wird es ihr vermutlich etwas leichter fallen damit umzugehen, zu kontern und besser zu reagieren. Braucht natürlich Zeit bis man es richtig umsetzen kann. Die Oma wird so niemals aufhören, sie wird überzeugt davon sein, dass ihre Tochter ihr das schuldig ist.
Zypta
Zypta | 20.12.2013
19 Antwort
@Zypta Deshalb wollen die jungen Eltern den Kontakt zur Oma ganz abbrechen und selbst zur Ruhe kommen.
Moppelchen71
Moppelchen71 | 20.12.2013
20 Antwort
Daumen hoch, so ist es das Beste. Und wenn wieder Kontakt begonnen wird, dann vorerst nur über Dritte und erst, wenn sie sich wirklich bereit dafür sich und vor allem, weil sie es will und nicht, weil sie sich verpflichtet fühlt. Sie TRÄGT keinerlei Verantwortung für das Handeln ihrer Mutter. Alles Gute für die junge Familie.
Zypta
Zypta | 20.12.2013
21 Antwort
da ich im moment sehr lese und schreibfaul bin, lese ich mir nicht alle Antworten durch und mag auch nicht so nen langen Text verfassen . aber eines kann ich Dir dazu sagen . deine Freundin muss sich keine großartigen Sorgen machen, die Oma wird keine Chance haben . Ich kenne das aus eigener Erfahrung . . da waren die Großeltern Alki´s..und wollten dann das Umgangsrecht einklagen . die haben es noch nichtmal geschafft das Sie ihr Enkelkind im Beisein der Eltern sehen durften . also denke ich das es bei einer Oma die Suizodgefährdet ist nicht anders sein wird.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 20.12.2013

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