Mein Sohn (17) hatte gestern einen Arbeitsunfall, bei dem er sich eine größere Verletzung an der rechten Hand zuzog, die im KH behandelt und verklebt wurde. Wenn alles gut geht, kann er ab nächste Woche, mit Wundschutz, wieder zur Arbeit.
Der Kollege hat meinen Sohn ins KH gefahren, von dort dann zum AG, um die Krankmeldung abzugeben und dann nach Hause gefahren. Betrieb ist also involviert.
Nun hätte er in dieser Woche noch 2 Tage Berufsschule.
Die Berufsschule sieht es gern, wenn die Schüller die krankgeschrieben, aber nicht bettlägrig sind, trotzdem am Unterricht teilnehmen.
Generell würde für meinen Sohn nun auch nichts dagegen sprechen. Er könnte zwar nicht schreiben oder werkeln, aber zumindest so dem Unterricht folgen.
Nur, er nimmt derzeit auch noch stärkere Schmerzmittel, die ihn müde machen.
Für mich stellen sich da mehrere Fragen, bzw. Zweifel und ich hoffe, dass sich jemand mit der rechtlichen Grundlage auskennt.
Normalerweise ist der Azubi, auf dem Weg zur und von der Berufsschule, über die Schule versichert. Passiert nun etwas, tritt da die Versicherung der Schule ein. Wenn jedoch dieser Schüler gerade krankgeschrieben ist und beispielsweise stürzt, egal ob nun weil ihm schwindelig wird oder es glatt ist, könnte doch die Versicherung der Schule sich weigern zu haften, weil der Schüler ja eigentlich krankgeschrieben ist und gar nicht zur Schule kommen kiönnte, oder?
Und zusätzlich könnte die KV des Schülers, bzw. Unfallversicherung des AG, sich auch quer stellen, weil der Schüler eben nicht zu Hause geblieben ist, sondern trotzdem zur Berufsschule ging und damit den Unfall "provoziert" hat, sehe ich das richtig?
Wir haben nun entschieden, dass unser Sohn diese Woche nicht zur Berufsschule geht. Er müsste mit dem Bus knapp 1 Sunde in die Kreisstadt fahren und von dort dann noch ein gutes Stück zur Schule laufen. Gerade mit den Schmerzmitteln und der momentanen Wetterlage - bei uns ist Unwetterwarnung für Stürme, plötzliche Glätte und Schnefall bis zu 30cm - ist uns das Risiko zu hoch, dass er im Straßenverkehr unkonzentriert sein könnte, vor ein Auto läuft, stürzt oder ihm schwindelig wird.
Die Schule, bzw. der Lehrer, wird daraus wahrscheinlich wieder eine Diskussion entfachen.
Ich möchte nun wissen, ob ich mit der Gegenargumentation richtig liege, dass wir eigentlich sogar verpflichtet sind, unseren Sohn zu Hause zu lassen, um nichts zu riskieren, das ihn die Versicherung verlieren lässt, falls es zu einem Unfall kommt.
Kennt sich da jemand fundiert aus, also nicht rein nach logischem Menschenvestand, sondern mit den rechtlichen Fakten?