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Hallo,
ich hatte diesen Fall gerade.
Wichtig ist die Formulierung "Einkaufswert" oder "Mindestbestellwert".
Ich hatte einen 10Euro Gutschein, der ab einem Mindestbestellwert von 60 Euro eingelöst werden durfte.
Ich habe Sachen zu 80 Euro bestellt, habe aber insgesamt nur Sachen im Wert von 40 Euro behalten.
Gerade habe ich im Versandhaus angerufen und nachgefragt: Ich darf den Gutschein dennoch abziehen, d.h. in meinem Fall war dieser vom Endbetrag bereits abgezogen und ich musste also nur noch die Preise rausrechnen, die ich zurückgeschickt habe. So habe ich dann also 30 Euro bezahlt für Sachen im Einkaufswert von 40 euro.
Hätte ich den vollen Preis bezahlt .
Hätte ich jedoch ALLES zurückgeschickt, hätten sie es mir auch nicht gutgeschrieben.
Das Versandhaus in meinem Fall ist Walz
Aber man schon genau das Kleingedruckte lesen, um das zu kapieren . ich glaube, die machen das extra so umständlich, damit nicht so viele Leute dieses "Schlupfloch" entdecken und sich für 100 euro sachen bestellen aber nur für 10 euro was behalten, was sie dann quasi kostenlos kriegen . frag mich sowieso, wie die sich das leisten können .
HOffe, ich konnte helfen!
VLG