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Unangemeldetes Auto geblitzt

EmelieErdbeer
EmelieErdbeer
09.11.2012 | 48 Antworten
Hallo Muttis
kann mir jemand weiter helfen?
Mein Mann ist gestern ausnahmsweiße mit unserem auto das nicht angemeldet ist zur arbeit..und ist geblitzt worde ... am montag wollten wir es anmelden=(
Ja wir wissen das ist mehr als kake jetz..
Kann mir aber jemand sagen was auf uns zu kommt?
Im internet bin ich nicht so richtig fündig geworden!?
Und ich hab jetz solche angst..=(

lg
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48 Antworten

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1 Antwort
fahren ohne versicherungsschutz, fahren ohne zulassung -- das hab ich im netz gefunden : Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen. Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 09.11.2012
2 Antwort
Pflichtversicherungsgesetz § 6 Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen. Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
JonahElia
JonahElia | 09.11.2012
3 Antwort
@chrysantheme . ah . haben wir beide aber gut gefunden
JonahElia
JonahElia | 09.11.2012
4 Antwort
@JonahElia
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 09.11.2012
5 Antwort
§ 6 Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen. Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört
gina87
gina87 | 09.11.2012
6 Antwort
heißt das mein mann muss ins gefängnis?
EmelieErdbeer
EmelieErdbeer | 09.11.2012
7 Antwort
oder geldstrafe . dass sowas scheiss folgen nach sich zieht, weiss man doch aber auch .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 09.11.2012
8 Antwort
KAnn, muss nicht . auf jeden FAll ne dicke Geldstrafe, Punkte in Flensburg und ne Ohrfeige wegen Doofheit .
JonahElia
JonahElia | 09.11.2012
9 Antwort
so ein mist
EmelieErdbeer
EmelieErdbeer | 09.11.2012
10 Antwort
normalerweise wirds ne saftige geldstrafe geben und wenn er die nicht zahlen kann, würd ers absitzen müssen
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 09.11.2012
11 Antwort
das wollt och auch grad hier reinkopieren als ich gesehen habe das es schon dreifach hier gepostet wurde. wie kommt man denn bitte auf so eine idee das auto zu nehmen wenn es noch nicht angemeldet ist und kein versicherungsschutz besteht.
Smilieute
Smilieute | 09.11.2012
12 Antwort
denke auch hohe geldstrafe, punkte in flemsburg evtl.auch noch fahrverbot vorübergehend
Smilieute
Smilieute | 09.11.2012
13 Antwort
ja weil er 25kilometer weiter weg arbeitet und er sonst nicht zur arbeit gekommen wäre..tut mir leid und danke für eure antworten aber sowas doofes wie wie kann man auch nur ein unangemeltetes auto fahren bringt uns jetz auch nichts mehr..bin nur am heulen hab richtig richtig schiss..bin schwanger und nun starke unterlaibschmerzen wegen dem stress..
EmelieErdbeer
EmelieErdbeer | 09.11.2012
14 Antwort
dann geh zum arzt.wie weit bist du?
Smilieute
Smilieute | 09.11.2012
15 Antwort
na sorry, aber dann muss man halt einen tag nicht in die arbeit fahren . was wär denn gewesen wenn auch noch was passiert wäre? dann wärt ihr euer leben nicht mehr froh geworden.. bei so ner dummheit muss man damit rechnen dass auch gesagt wird dass es einfach doof war . wenn nix gewesen wär, wär er sicher am we auch noch damit rum gefahren da bin ich sicher aber reg dich nicht auf, denk an dein kind, den mist muss ER nu ausbaden und dafür gerade stehen..
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 09.11.2012
16 Antwort
16ssw ja klar aber ich brauch ihn doch . wegen sowas in knast?? ich mein er hat ja niemand umgebracht??
EmelieErdbeer
EmelieErdbeer | 09.11.2012
17 Antwort
das war aber auch keine lapalie die er begangen hat .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 09.11.2012
18 Antwort
ins gefängnis nich direkt..kommt ja auch immer auf evtl. vorhandene vorstrafen an und welcher art diese waren..jemand der schon x einträge wegen fahren mit abgemeldetem auto oder dergleichen hat, stecken sie eher in den knast als nen ersttäter er is vorsätzlich mit nem abgemeldetem pkw gefahren, was nunma ne saftige geldstrafe mit sich zieht oder eben freiheitsstrafe bis zu 1 jahr n fahrverbot kann mitunter auch ausgesprochen und 6 punkte kommen ggf auch noch dazu da kann man schon fast froh sein, dass es nur das is . stell ma vor er hätte nen unfall verursacht bei dem jemand zu schaden gekommen wär..da zahlste dein leben lang . totalschaden an nem fahrzeug reicht oft schon aus, um sich finanziell in den ruin zu treiben . er sollte bevor er in ein kfz steigt, erst sein hirn anschalten
gina87
gina87 | 09.11.2012
19 Antwort
ich weiß ja nicht ob es dich eher beruhigt bzw. etwas bringt, fahrt doch mal zum nächsten Polizeirevier aber nicht mit dem auto und sagt wie es war und erkundigt euch was auf ihn zukommt, denke da das auch mal 2 wochen dauern kann bis was kommt, würde ich diesen WEg gehen um gleich klarheit zu haben.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 09.11.2012
20 Antwort
Wegen steuerhinterziehung kommt man auch in den knast. dafür muß man längst keinen umbringen . Mensch bist du auf`m ponyhof?
susepuse
susepuse | 09.11.2012
21 Antwort
nein mein mann ist eig n ganz anständiger! Noch nie probleme mit der polizei! das war ehrlich das erste mal! Bekommt man auch eine möglichkeit die strafe in raten abzubezahlen?!
EmelieErdbeer
EmelieErdbeer | 09.11.2012
22 Antwort
Na ins Gefängnis wird er wohl nicht müssen. Außer er hat schon irgendwelche Vorstrafen - aber dann würde dir die Sache vermutlich nicht so an die Nieren gehen. Es wird eine Geldstrafe geben, Fahrverbot vielleicht sogar Führerscheinentzug mit Idiotentest und den Rest werdet ihr sehen. Mach dir nicht so nen Kopf, hautpsache es ist kein Unfall passiert und Strafe muss halt manchmal sein. Alles Gute.
Stephie25
Stephie25 | 09.11.2012
23 Antwort
wenn da die entwerteten kennzeichen des vorbesitzers dran waren, wird denke ich erstma der angeschrieben . und der muss dann zeigen, dass das auto abgemeldet is und nun jemand anderem gehört und dann wird der neue vermeintliche halter angeschrieben . is kein kennzeichen dran, bleibt abzuwarten ob überhaupt was kommt..ohne kennzeichen können sie auch kaum bis gar keinen ermitteln
gina87
gina87 | 09.11.2012
24 Antwort
sorry aber ein arbeitsweg von 25 km ist kein grund in ein auto zu steigen das nicht angemeldet ist!dann muss man ebend andere mittel wählen.mein freund fährt täglich, es sei denn er ist in der berufsschule 27km zu deinem ausbildungsbetrieb und das mit bus und bahn!dafür fährt er extra 2 1/2 std. von zu haus los um pünktlich da zu sein.klar wärs ihm lieber mit auto aber wir besitzen zur zeit keines und würden wir eines besitzen würde er sich mit sicherheit nicht reinsetzen wenns nicht angemeldet ist, denn als bald 2 fachvater sollte man schon sein gehirn einschalten bevor man etwas tut . das war echt mehr als unüberlegt und ganz und gar keine reife entscheidung.sorry . klar stresst es dich auch aber er hat es verbockt denk an dein kind. nun mach dich nicht verrückt und warte erstmal ab
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 09.11.2012
25 Antwort
Wie kam dein Freund denn bis jetzt zur Arbeit wenn das nur eine Ausnahme war? Dann hätte es doch eine andere Möglichkeit geben müssen oder hat er den Job erst seit gestern?
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 09.11.2012
26 Antwort
mit einem arbeitskollegen der jetz aber krank ist!? Danke an all die hilfreichen antworten! Muss jetz erstmal zum arzt..hoff das mit meinem baby alles okay ist
EmelieErdbeer
EmelieErdbeer | 09.11.2012
27 Antwort
Na wenn du erst 16 ssw bist, und dein Mann in Knast kommt dann kann er vielleicht bei guter Führung bei der Geburt dabei sein.
wossi2007
wossi2007 | 09.11.2012
28 Antwort
@EmelieErdbeer Ja gut, aber damit muss man rechnen das die Mitfahrgelegenheit mal ausfällt und dann ist straffällig zu werden überhaupt keine Option. Da wäre es für euch jetzt sogar billiger gewesen wenn er mit dem Taxi gefahren wäre. Genau, geh mal zum Arzt und lass schauen wenn du Schmerzen hast. Alles gute.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 09.11.2012
29 Antwort
@wossi2007
susepuse
susepuse | 09.11.2012
30 Antwort
@wossi2007
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 09.11.2012

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