5 Antwort
Der Hersteller hat dreifaches Nachbesserungsrecht, das heißt, selbst, wenn sie den Buggy jetzt noch nicht intakt wieder zurückgeben und du das noch mal reklamierst, können sie sogar noch weitere zweimal nachbessern. Wie lange sie dafür brauchen, ist Ansichtssache. Es heißt, dass es eine zumutbare Zeit sein muss und da fängt jetzt die Auslegungssache an. Denn einen Buggy braucht man ja nun mal mit einem Kind, das noch nicht wer weiß wie gut laufen kann.Da sie dir aber nun einen Leihbuggy gegeben haben, fürchte ich, können sie sich Zeit lassen. Es ist allerdings auch so, dass der Käufer, also du, EIGENTLICH entscheiden darf, ob er einen neuen Buggy haben will oder auf die Nachbesserung warten will. ABER dem Verkäufer dürfen durch den Ersatz keine unverhältnismäßigen Kosten entstehen. Ich habe keine Ahnung, wie man das auslegen kann, denn ich weiß nicht, was unverhältnismäßige KOsten sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das bei einem Buggy zutreffen kann.
Du kannst das hier mal nachlesen:
http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ128812144211101/link7068A.html
Ich empfehle dir, morgen mal bei der Verbraucherzentrale deines Landes anzurufen, die werden dir da kostenlos Auskunft geben, dafür sind sie da.