Hallo Mamis,
seit Lena Meyer-Landrut als Eurovision-Teilnehmerin feststeht, frage ich mich, wie es denn sein kann, dass eine nicht verheiratete Abiturientin einen Doppelnamen als Nachnamen hat. Eigentlich ist doch gesetzlich festgelegt, dass das Kind nur einen Nachnamen haben darf, auch wenn ein Elternteil einen Doppelnamen hat. Kennt sich da jemand aus und kann mir das erklären?
VG