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Namensrecht

Yggep79
Yggep79
29.05.2010 | 11 Antworten
Hallo Mamis,
seit Lena Meyer-Landrut als Eurovision-Teilnehmerin feststeht, frage ich mich, wie es denn sein kann, dass eine nicht verheiratete Abiturientin einen Doppelnamen als Nachnamen hat. Eigentlich ist doch gesetzlich festgelegt, dass das Kind nur einen Nachnamen haben darf, auch wenn ein Elternteil einen Doppelnamen hat. Kennt sich da jemand aus und kann mir das erklären?
VG
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11 Antworten

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1 Antwort
Vllt haben die Eltern geheiratet
und jeder wollte seinen Namen behalten und dass sie daraus einen Doppelnamen gemacht haben . Dann wäre klar, wo her sie einen doppelnachnamen hat . LG teeeny
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 29.05.2010
2 Antwort
Wenn die Eltern vorher geheiratet haben
bevor sie da war und die einen Doppelnamen gewählt haben heißt sie logischerweise auch so LG
Maxi2506
Maxi2506 | 29.05.2010
3 Antwort
@teeenyMama
Aber laut Gesetz darf in einer Ehe lediglich ein Partner seinen Namen behalten und als Zusatz den des anderen voranstellen oder anhängen. Das gilt aber nicht für die Kinder. Die dürfen eigentlich nur einen Nachnamen bekommen. Wenn sie nämlich mal heiraten, hätten sie ja dann drei Nachnamen und das geht nach dem Gesetz nicht.
Yggep79
Yggep79 | 29.05.2010
4 Antwort
der nachnahme
kommt vom papa, wahrscheinlich adlige vorfahren, damit wird der so weitergegeben
ostkind
ostkind | 29.05.2010
5 Antwort
@Yggep79
Wenn sie heiraten haben sie EINEN Namen . denn der Mädchenname verfällt wenn sie den des Mannes annimmt . was nicht geht das sie dann den Namen des Mannes mit dranhängt . sie MUß dann den des Mannes annehmen oder er ihren LG
Maxi2506
Maxi2506 | 29.05.2010
6 Antwort
@Maxi2506
Zitat Gesetz § 1355 Abs. 4 BGB : Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Das widerspricht ja Deiner Aussage. Die Ehepartner müssen nicht einen Namen haben. Entweder jeder behält seinen Namen, man wählt einen gemeinsamen oder einer hat eben einen Doppelnamen. Aber doch nicht das Kind.
Yggep79
Yggep79 | 29.05.2010
7 Antwort
@Yggep79
Naja wenn das stimmt was du sagst ist es ein Künstlername :-) LG
Maxi2506
Maxi2506 | 29.05.2010
8 Antwort
@ostkind
ich glaub da hast du recht ;) die wird von adel her den namen geerbt haben.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 29.05.2010
9 Antwort
@Maxi2506
Wollte das eben vor meiner Hochzeit auch mal wissen, wie das so mit den Nachnamen ist. Und deshalb verstehe ich es eben nicht so ganz. Aber wahrscheinlich hast Du recht und es ist tatsächlich ein Künstlername oder eben alter Adel. VG
Yggep79
Yggep79 | 29.05.2010
10 Antwort
@amysmom
Aber wie ist das denn dann, wenn sie mal heiratet? Hat sie dann drei Nachnamen oder wie geht das dann?
Yggep79
Yggep79 | 29.05.2010
11 Antwort
ihr
leiblicher vater hat den gleichen doppel nachnamen werden bei der hochzeit beide namen genommen haben mein ex hat auch zwei nachnamen
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 29.05.2010

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