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Auto ohne Fahrzeugschein gekauft! Was nun?

Baromasa
Baromasa
31.03.2010 | 4 Antworten
Habe mir einen BMW gekauft, der Verkäufer (ein Freund des Halters) hat den Fahrzeugschein verloren. Brief hab ich!
Wollte den jetzt Ummelden, da sagte die Dame, dass der Halter den in Erding neu beantragen muss! Ich hab aber keine Nummer vom Halter, weil ein Freund von ihm mir den verkauft hat! Und der erreicht ihn nicht!
Hab grad im Internet gelesen, dass zur Neubeantragung TÜV und ASU Bescheinigung gebraucht wird. Das ist aber im September abgelaufen!

Was mach ich jetzt? Zum TÜV fahren muss ich ihn erstmal anmelden und ohne TÜV krieg ich keinen neuen Schein (insofern ich den Halter irgendwie erreiche)!
Alles scheiße!
Kennt sich jemand aus, was ich tun kann da er nicht erreichbar ist? Lohnt es sich zum Anwalt zu gehen?
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1 Antwort
...
versuch ihn nochmal zu erreichen . habt ihr nen kaufvertrag gemacht? ich hoffe ja . frag auch mal auf der polizei nach und wenn gar nichts andres geht würd ich zum anwalt gehen
mamaspatz
mamaspatz | 31.03.2010
2 Antwort
ja
hab nen kaufvertrag! Hab über Lokalisten den Sohn des Halters gefunden und angeschrieben! es stimmt zumindest, dass die beiden befreundet sind! Hat ihn in seiner Freundesliste! Und da ich den Brief hier hab geh ich davon aus, dass er das Auto auch verkaufen durfte!
Baromasa
Baromasa | 31.03.2010
3 Antwort
...
widerum macht der tüv aber keine abnahme wenn kein fahrzeugschein vorliegt . man kann ein fahrzeug auch ohne tüv etc anmelden lassen . das kennzeichen wird dann reserviert und dann geht man mit aktuellem tüv bericht zur zulassungsstelle die kleben dann aufs kennzeichen ihr landeszeichen drauf und danach kann der tüv tüv und au plakette nachkleben . mit brief selber kann man ein auto meines wissens nach nur abmelden..so is es hier zumindest ..
gina87
gina87 | 31.03.2010
4 Antwort
hi
zum abmelden brauch ich auch den schein! Hab deswegen extra nachgefragt! Hab gestern mitm Anwalt telefoniert! Werd den Halter jetzt anschreiben und ihm ne Frist stezen und wenn er nicht reagiert und seiner Pflicht nicht nachkommt kann ich den Kauf sogar rückgängig machen!
Baromasa
Baromasa | 01.04.2010

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