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Arbeiten in der elternzeit?

Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer
05.02.2011 | 9 Antworten
hallo leute. ich bin noch bis ende juli in elternzeit, bekomme aber nur noch bis mai elterngeld. in meine alte firma will ich nicht zurück und habe auch schon ein anderes angebot. ich könnte mir vorstellen, ab mai dort reinzuschnuppern. ich dürfte ja bis zu 30 stunden arbeiten und auf das elterngeld hat es keine auswirkungen, weil ich dann ja keines mehr bekomme.
nun meine frage: kann ich dort arbeiten, obwohl ich noch bei der alten firma angestellt bin, oder muss ich meine alte chefin erst fragen, eventuell kündigen?
lg
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9 Antworten

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1 Antwort
du
musst laut standartarbeitsvertrag erst Fragen soweit ich weiß
Lyzaie
Lyzaie | 05.02.2011
2 Antwort
...
Entweder fragen, oder kündigen. So arbeiten darfst du nicht . glaube ich :-D
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 05.02.2011
3 Antwort
...
brauchst auf jeden fall die zustimmung deiner chefin. sonst darfst in der elternzeit nicht arbeiten.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 05.02.2011
4 Antwort
@Lyzaie
schade, fragen wär echt mist. die sind klamm mit personal. da wird sie mir kaum erlauben mich woanders auszuprobieren.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 05.02.2011
5 Antwort
@Lyzaie
nicht lt. standartarbeitsvertrag . sondern nach BEEG (Bundeselterngeld- und elternzeitgesetz @hexchen03 Dein bisheriger Arbeitgeber muss schriftlich zustimmen. Du musst ihm sagen wo du arbeiten willst und wieviele Stunden in der Woche. Und er hat dann 4 Wochen Zeit die Zustimmung zu erteilen - oder sie aus betrieblichen Gründen zu verweigern
taunusmaedel
taunusmaedel | 05.02.2011
6 Antwort
@hexchen03
dann bleibt dir nur das Arbeitsverhältnis noch in der Elternzeit zu kündigen dort und dann bei dem andern vollständig neu anzufangen. Überleg mal wenn das ginge ohne Zustimmung - das hättest du zwei normale Jobs - wie soll das gehen? Dann kündige und mache deinen Platz wieder frei so dass dein alter AG wieder jemanden neu einstellen kann. Dann kann dein alter AG wenigstens wieder jemand neu suchen u.einstellen.
taunusmaedel
taunusmaedel | 05.02.2011
7 Antwort
@taunusmaedel
mmh, hab´s befürchtet, dass es so ist. die freigabe werde ich nicht bekommen, da bei uns ständig personal fehlt. kein wunder, so wie mit den mitarbeiterinnen umgegangen wird! dann werde ich wohl vorher kündigen und die resturlaubstage auszahlen lassen müssen. danke.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 05.02.2011
8 Antwort
@hexchen03
hoffe du hast das mit den resturlaubstagen schriftlich? Wieviele das noch sind und so . Weil sonst kann das ne Streitfrage werden .
taunusmaedel
taunusmaedel | 05.02.2011
9 Antwort
@taunusmaedel
ja die urlaubstage habe ich schriftlich. die wollten mich um den urlaub aus dem beschäftigungsverbot rollen. ganze 10 tage weniger sollten mir zustehen. hat mein mann aber alarm gemacht und ist bis zum landesgeschäftsführer gegangen. danach haben wir uns das schriftlich geben lassen, sie haben sich entschuldigt, von wegen versehen und so. wer´s glaubt wird selig.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 05.02.2011

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