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Kann ich die Elternzeit abbrechen und meine jetzige Festanstellung in Vollzeit kündigen um eine neue Stelle anzunehmen?

nadinchen
nadinchen
11.02.2008 | 6 Antworten
Ich befinde mich gerade in der Elternzeit und möchte diesen abbrechen um wieder arbeiten gehen zu können. Allerdings befinde ich mich jetzt noch im Beschäftigungsverhältnis. Möchte aber zu meinem jetzigen Arbeitgeber nicht zurück, da ich auch schon mit ihm vor Gericht war. Ist es möglich diese Stelle zu kündigen und eine neue Stelle anzunehmen ohne das mir rechtlich was passieren kann oder ist es überhaupt möglich einfach in der Elternzeit zu kündigen. Bitte helft mir, weil ich in diesen Sachen gar keine Ahnung habe und auch im Internet nichts genaues darüber gefunden habe. Gruß Nadine
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6 Antworten

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1 Antwort
wie es...
. mit der elternzeit ist, weiß ich nciht, aber wenn du früher anfangen willst und es dir finanziell mehr bringt als mit elergeld, warum auch nciht? du solltest aber wenn dann schon eine andere stelle haben, sonst kanns passieren dass du ohne da stehst!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 11.02.2008
2 Antwort
Hallo ...
soviel wie ich weiss kannst du drei monate vor beendigung der Elternzeit kündigen ;-)
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 11.02.2008
3 Antwort
also ich weiß
das du während der elternzeit unter einhaltung der jeweils für dich geltende kündigungsfristen ohne jegliche begründung kündigen kannst. direkt zum ende der elternzeit, mußt du eine frist von 3 monaten beachten.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 11.02.2008
4 Antwort
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Deinen Job kannste auf jeden Fall kündigen, aber wie schon gesagt wurde, bitte hab vorher erst eine neue Arbeit, da du sonst wirklich ohne da stehst und unter umständen nach dem Elterngeld ohne ALG da stehtst. "Elternzeit" brauchst du nicht kündigen, da wenn du beim Chef kündigst, automatisch deine Elternzeit "gekündigt" ist.
Bella-Sara
Bella-Sara | 11.02.2008
5 Antwort
Während der Elternzeit...
. darf man bis zu imho 30 Stunden arbeiten gehen. Auch bei einem anderen Arbeitgeber, wenn der eigentliche AG zustimmt. Würd ich erstmal abklären.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 11.02.2008
6 Antwort
Kündigung
Kündigung und Kündigungsschutz - § 18, 19 BEEG - Grundsätzlich können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Elternzeit unter Einhaltung der gesetzlichen, tariflichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen kündigen. Falls sie zum Ende der Elternzeit kündigen wollen, ist nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz eine Sonderkündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten.
chococrossie
chococrossie | 11.02.2008

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18.02.2013 | 11 Antworten

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