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Ich bin auch im öffentlichen Dienst und habe es so gemacht. Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt und bin im zweiten Jahr in Teilzeit in der Elternzeit gegangen. Der Vorteil, den du dadurch hast, ist, dass du das dritte Jahr übertragen lassen und bis zur Vollendung des 8. Lebensjahrs neben darfst. Nimmst du nur ein Jahr Elternzeit, verfallen automatisch die anderen beiden Jahre.
Ich habe also ein Jahr voll genommen und bin dann im zweiten Jahr mit verminderter Stundenzahl wieder eingestiegen. Ich bin Lehrerin und muss normalerweise mindestens halbe Stelle arbeiten. Bei der Teilzeit in Elternzeit hast du aber das Recht, weniger als halbe Stelle zu arbeiten. Das habe ich zwar nicht in Anspruch genommen, aber die Option ist nicht blöd, denn so ein Kind schlaucht und man mag es unterschätzen, mit Kind wieder zu arbeiten.
Meine beiden Kinder sind jetzt zwei und vier. Ich arbeite seit gut 1, 5 Jahren und habe entgegen jeder vorherigen Absicht gerade heute meine Rest-Elternzeit beantragt, weil ich Job und Familie nicht gestemmt bekomme, ohne dass meine Familie und ich selber auf der Strecke bleiben. Und da ich mir die Elternzeit habe übertragen lassen, kann ich das halt auch machen. Hätte ich nur ein Jahr Elternzeit genommen, müsste ich mich beurlauben lassen und das würde bedeuten, dass ich den Anspruch auf meine Stelle verlieren würde und mich neu bewerben müsste. Es ist also nicht dumm, zwei Jahre Elternzeit zu nehmen und sich im zweiten Jahr zu vertreten. Man weiß nie, ob man das dritte Jahr Elternzeit nicht doch noch irgendwann gebrauchen kann .