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Elternteilzeit in Österreich - Viele Fragen

Winni1981
Winni1981
23.02.2010 | 1 Antwort
Hallo,

meine Karenz endet am 1. Juli, da wird mein kleiner Schatz 2 Jahre. Nun hab ich von dieser Elternteilzeit gehört, die man in Anspruch nehmen kann. Muss diese aber spätestens 3 Monate vor Inanspruchnahme mit den Chefitäten geklärt haben ..

Dazu hätte ich jetzt einige Fragen und hoffe, diese von euch beantwortet zu bekommen :)

1) Wie lange ist der Kündigungsschutz bei einem Betrieb ab 20 MA und Beschäftigungsdauer von mind. 3 durchgehenden Jahren?

2) Wie lange ist der Kündigungsschutz bei einem Betrieb unter 20 MA?

3) Was ist eine Motivkündigung, bzw. Motivkündigungsschutz?

4) Was wäre, wenn ich vor Ende der Karenz schwanger werde? Hab ich dann den gleichen Kündigungsschutz? Kann ich dann trotzdem die Elternteilzeit in Anspruch nehmen?

5) Was ist, wenn ich während der Elternteilzeit schwanger werde? Wie hoch ist dann das Wochengeld? In der Höhe des derzeitigen Gehaltes?

Sodale, ich hoffe, ihr könnt mir meine Fragen beantworten .. und danke schon mal im Voraus!

Liebe Grüße an alle Mamis!
Nicole
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hallo
bei jenen fragen würde ich mich an die arbeiterkammer wenden.. die karenz endet mit 1. juli? heißt deine kinderbetreuungszeit hast du verkürzt in anspruch genommen.. nicht 30 monate? oder is der betrieb einfach so das du nach 2 jahren arbeiten gehn musst..? sobald eine SS besteht, stehst du unter kündigungsschutz die restlichen fragen wären wohl besser bei der Arbeiterkammer zu klären.. lg aus NÖ
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 23.02.2010

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