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Darf er die Teilzeit ablehnen?

Alinazz
Alinazz
26.11.2009 | 28 Antworten
Ich habe heute Post von meinem Arbeitgeber bekommen, dass er meiner Bitte im 2. Elternzeitjahr auf Teilzeit zu arbeiten aus betrieblichen Gründen nicht entsprechen kann und daher von sich aus die Elternzeit auf 2 Jahre setzt. Wie ist das rechtlich? Normalerweise muß er mir mindestens 15 Wochenstunden Teilzeit gewähren (wir sind mehr als 15 Mitarbeiter) .. Außerdem ist meine Vertretung ja viel teurer als ich und ich kann den Job auch in 6 Stunden am Tag schaffen (mußten wir ja zu Zeiten der Kurzarbeit) ..
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28 Antworten

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1 Antwort
Teilzeit
Die Erklärung der Elternzeit und der Antrag auf Teilzeit sollten in zwei getrennten Schreiben abgegeben werden. Es ist jedoch empfehlenswert, den Wunsch nach Teilzeit während der Elternzeit und deren spätere fristgerechte, schriftliche Beantragung bereits mit der Elternzeiterklärung anzukündigen Wird zum ersten Mal Elternzeit beantragt, so muss dies für zwei Jahre verbindlich und schriftlich festgelegt werden. Dies gilt sowohl für Eltern, die direkt nach der Geburt oder der Mutterschutzfrist Elternzeit nehmen wollen, als auch für Elternteile, die z.B. ein halbes Jahr nach der Geburt erstmals Elternzeit beginnen möchten. Auch dann muss die Elternzeitplanung für die kommenden zwei Jahre schriftlich dargelegt werden. Ab der Anmeldung der Elternzeit besteht Kündigungsschutz . Eine Erweiterung des Kündigungsschutzes durch eine viel frühzeitigere Anmeldung der Elternzeit kann nicht erreicht werden; Kündigungsschutz besteht immer erst sieben Wochen vor Antritt der Elternzeit.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.11.2009
2 Antwort
Teilzeit Part II
Die Entscheidung über den Teilzeitantrag muss vom Arbeitgeber binnen vier Wochen schriftlich erfolgen. Eine Ablehnung ist nur aus dringenden betrieblichen Gründen zulässig und muss auf Schwierigkeiten beruhen, die durch die beantragte Teilzeitbeschäftigung verursacht werden. Während der Elternzeit-Teilzeit kann zweimal eine Verringerung der Arbeitszeit beansprucht werden.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.11.2009
3 Antwort
Teilzeit Part III
Wurde vor der Geburt eines Kindes eine Teilzeittätigkeit ausgeübt, die nach dem Mutterschutz fortgesetzt wird, bedarf es keines Antrags auf Teilzeit. Auf die Wiederaufnahme von Arbeitszeitumfang und Lage nach der Elterzeit besteht ebenfalls ein Anspruch. Mehr hab ich leider nicht gefunden.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.11.2009
4 Antwort
Hab doch noch eine Frage
Verstehe ich Dich richtig, dass Du zwei Jahre EZ beantragt hast und jetzt ein Jahr verkürzen und dafür in Teilzeit arbeiten möchtest? Wenn ja, dann muss Dein Arbeitgeber Deiner beantragten Verkürzung NICHT zustimmen.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.11.2009
5 Antwort
@tiki1409
Erstmal danke für die Info! Zwei Fragen: 1. wie definiert man denn betriebliche Gründe? ? 2. während der Kurzarbeit haben wir 20% weniger arbeiten müssen . Da haben wir unsere Arbeit auch geschafft. Zählt das quasi als Teilzeit?
Alinazz
Alinazz | 26.11.2009
6 Antwort
@tiki1409
Nein: ich habe zwei Jahre beantragt und habe darum gebeten, dass ich ab dem 13. Lebensmonat 30 Wochenstunden arbeiten gehen darf.
Alinazz
Alinazz | 26.11.2009
7 Antwort
Betriebliche Gründe / Kurzarbeit
Sagen wir mal so: Eine genaue Definition "betriebliche Gründe" wird es wohl niemals geben. Aber Du hast in Deinem Antrag auf Elternzeit eine bestimmte Zeit angegeben. Also geht Dein Arbeitgeber natürlich davon aus, dass Du auch diese 2 Jahre EZ nimmst und plant entsprechend. Das sind auch für Deinen Arbeitgeber "betriebliche Gründe". Ob Du schneller bist als die Ersatzkraft ist secundär.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.11.2009
8 Antwort
Äääääh
Das versteh ich jetzt ned ganz: Du hast 2 Jahre beantragt und verkürzt gleichzeitig ab den 13. Monat?
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.11.2009
9 Antwort
Kurzarbeit
Was die KU anbelangt: Nein, die KU ist keine Teilzeit, da der Tag, an dem Du KU arbeitest, Dir bezahlt wird. Wird nur anders versteuert.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.11.2009
10 Antwort
@tiki1409
Ich verkürze nicht, ich behalte mir lediglich das mir zustehende Recht vor, während der Elternzeit meine Arbeit wieder teilzeit aufzunehmen.
Alinazz
Alinazz | 26.11.2009
11 Antwort
Und wo steht das
dass Dir das Recht zusteht, während der Elternzeit Deine Arbeit wieder in TZ aufzunehmen? Das wäre/ist mir jetzt nämlich neu .
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.11.2009
12 Antwort
@tiki1409
zum Beispiel hier: http://www.abc-recht.de/ratgeber/arbeit/tipps/teilzeitarbeit_elternzeit.php oder hier: http://www.uni-stuttgart.de/uniundfamilie/gesetze/elternzeit/teilzeit/index.html
Alinazz
Alinazz | 26.11.2009
13 Antwort
Okay
aber es steht auch drin, dass er aus "dringenden betrieblichen Gründen" ablehnen kann.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.11.2009
14 Antwort
@tiki1409
das war ja meine Frage. Was sind denn betriebliche Gründe? Mich fragt ja jetzt keiner, wie ich das 2. Elternzeitjahr finanziell überleben soll. Nur von Unterhalt und Kindergeld geht das ja schlecht.
Alinazz
Alinazz | 26.11.2009
15 Antwort
betr. gr.
ich könnt mir vorstellen, dass ein betrieblicher grund zB ist, dass er jetzt mit festlaufzeit 2 Jahre eine Vertretung für dich eingestellt hat. Die kann er jetzt aber nicht runtersetzen, nur weil du teilzeit wiederkommen willst, was er vorher nicht wußte. Dann wärd ihr ja praktisch deine teilzeit lang zwei für die gleiche arbeit und müßtet beide bezahlt werden .
jettl
jettl | 26.11.2009
16 Antwort
hi
ja aber wenn du 2 jahre EZ beantragt hast plant dein AG so..da is es egal ob deine vertretung schneller is als du oder nich oder ob sie teuerer oder billiger is . klar du DARFST während der elternzeit 30stunden die woche arbeiten gehen das heißt aber noch lange nich das dein AG dem nachgehen muss wenn er ohnehin ne vertretung für dich hat während deiner beantragten 2 jahre EZ . verpflichtet is er dazu nich . betriebelich gründe werden in seinem fall warscheinlich sein 1. er hat deiner vertretung warscheinlich nen arbeitsvertrag von 2 jahren gegeben die er einhalten muss, wenn nich hat er bzw deine vertretung entsprechende kündigungsfristen in der er deine vertretung weiterhin entlohen sprich gehalt zahlen muss ehe sie weg, was heißt, dass für dich momentan kein geld da is, um dich zu bezahlen geschweige denn arbeit wenns deine vertretung doch macht . 2. hättest du dir das ganze eigentlich schon vorher ausrechnen können das es im 2.jahr evtl an geld nich reicht frage mich bloß
gina87
gina87 | 26.11.2009
17 Antwort
teil2
wenn du 2 jahre EZ beantragt hast bekommst du doch auf 24monate die hälfte der 67% deines einkommens monatlich ausbezahlt sprich du würdest im 2. EZjahr doch immernoch was an elterngeld kriegen
gina87
gina87 | 26.11.2009
18 Antwort
dann
hättest du doch mit dem elterngeld was ja fürs 2. jahr genauso hoch is wie im 1. plus kindergeld plus unterhalt genauso viel wie im ersten jahr an sich ohnehin schon . wenn das alles gar nich reicht musste dir entweder nen nebenjob suchen oder hartz4 beantragen wenns wirklich eng wird . dein AG is NICHT dazu verpflichtet deinem wunsch auf teilzeitarbeit im 2.EZjahr nachzugehen dazu sprechen allein schon die betrieblichen gründe die ich schon genannt habe und selbst wenn er keine neue für deine EZ eingestellt hätte müsste er es selbst dann nich tun auch wenn die stelle eigentlich frei und unbesetzt is
gina87
gina87 | 26.11.2009
19 Antwort
@jettl
das wußte er seit ewigkeiten, dass ich teilzeit kommen möchte. Das hab ich bereits vor drei / vier Monaten schriftlich beantragt.
Alinazz
Alinazz | 26.11.2009
20 Antwort
@gina87
Lest Ihr eigentlich richtig: ich habe von Anfang an zwei Jahre mit der option im zweiten Jahr Teilzeit beantragt. Meine Vertretung ist für ein Jahr eingestellt. Und das Elterngeld hab ich mir für 14 Monate beantragt, weil ich ja im zweiten Jahr arbeiten gehen wollte.
Alinazz
Alinazz | 26.11.2009
21 Antwort
ja
das is schon klar..aber diese option kann er sich eben offen halten genauso wie du . angenommen dein AG sagt okay abgemacht und du entscheidest dich auf einmal um und willst das 2, jahr doch noch zuhause bleiben muss er deinen wunsch akzeptieren . andersrum sieht es aber genauso aus . wenn er der option vorher zugestimmt hat dich aber aus betrieblichen gründen als teilzeitkraft im 2.jahr trotzdem nich nehmen kann is dies rechtlich gesehen okay so . betriebliche gründe sind zb. der mehrkostenaufwand für dich wenn die finanzlage dies nicht zulässt..sprich er kann dich nich bezahlen und/oder hat einfach keine arbeit und verwendung für dich . was anderes wäre es gewesen wenn du von vornherein gesagt hättest du nimmst nur ein jahr EZ und kommst dann wie vorher gewohnt wieder das is was anderes aber so kann auf beiden seiten diese option offen bleiben
gina87
gina87 | 26.11.2009
22 Antwort
@gina87
ja, super . aber im zweiten Jahr hab ich dann null Einkommen. Wie soll das denn funktionieren?
Alinazz
Alinazz | 26.11.2009
23 Antwort
@Alinazz
warum hast du dir das elterngeld nicht auf 2 jahre splitten lassen?? du wusstest doch, dass es sonst eng werden wird .
hariboenchen
hariboenchen | 26.11.2009
24 Antwort
@hariboenchen
weil ich im zweiten Jahr teilzeit arbeiten gehen wollte und das mein chef auch wußte und mir nie gesagt hat, dass das nicht gehen würde.
Alinazz
Alinazz | 26.11.2009
25 Antwort
ja
da wird er es aber noch nich gewusst haben wie die finanzielle lage aussieht wenn du wiederkommen wolltest . wenn ihr vor der geburt schon 2mon kurzarbeit gearbeitet habt war es doch irgendwo abzusehen das es nich gut läuft . kurzarbeit macht man ja nich ohne grund . aber im normalfall hättest du dir das elterngeld auf 2 jahre so oder so splitten lassen können.. du darfst ja wärhend der EZ 15stunden arbeiten gehen und dir was dazuverdienen . ob das nun verrechnet geworden wäre mit dem elterngeld oder nich hätte ja erstma keine rolle gespielt.. aber hättest du das elterngeld gleich splitten lassen, hätteste so jetzt im 2. jahr noch elterngeld bekommen wenn auch nur die hälfte wie im ersten jahr aber besser als nichts.. das hät ich zumindest von vornherein gemacht allein schon wegen der kurzarbeit vorher wäre ich da auf nummer sicher gegangen..aber die option di du gewählt hast is eben jederzeit offen für beide seiten..verpflichten tut diese nich diese auch so umzusetzen
gina87
gina87 | 27.11.2009
26 Antwort
und
was hast du davon angenommen du würdest wieder teilzeit dort arbeiten gehen und hättest keine arbeit oder dein AG könnte dich nich bezahlen . dann stehste genauso da wie jetzt . die einzige möglichkeit die du jetzt noch hast wäre sone art nebenjob den du im 2 jahr machen könntest.. weiß ich auf 400€ basis oder so..oder eben fürs 2 .jahr hartz4 beantragen welches du ja bekommen würdest, wenn der unterhalt + kindergeld nich zu hoch sind vom einkommen her..mehr wird dir außer diese beiden optionen momentan nich übrig bleiben
gina87
gina87 | 27.11.2009
27 Antwort
@gina87
Die Kurzarbeit war begrenzt von August bis September - danach war alles wieder normal! Das Elterngeld sind so schon nur 800, - und bei Fixkosten von 900, - ist das verdammt eng und wenn ich dann nur die Hälfte hätte, würde es ja mal gar nicht gehen. In keine Richtung . Nebenjobs erlaubt mein Arbeitgeber nicht!
Alinazz
Alinazz | 27.11.2009
28 Antwort
dann
bleibt nur die möglichkeit hartz4 zu beantragen für die zeit . oder eben wohngeld für die zeit damit du die mietkosten schonmal weg hast für die zeit . und dann eben sparen wos nur geht . gut ich hatte bzw hab meinen mann der arbeitet und miete+nebenkosten versicherungen use übernahm . ich hab durch meine selbstständigkeit vor der geburt nur 300€ elterngeld bekommen den mindestsatz eben u´nd hatte kein mutterschaftsgeld.. 12monate 300€ plus eben das kindergeld..damit war ich einkaufen tanken usw..und mit einkauf meine ich alles von getränken über lebensmittel bishin zu windeln und nahrung für die kleine war alles dabei und es ging..hätte ich meinen mann nich gehabt wär mir gar nichts anderes übrig geblieben als zum amt zu gehen und hartz4 zu beantragen..anders geht es nunmal in der zeit nich dann bei dir
gina87
gina87 | 27.11.2009

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27.11.2011 | 12 Antworten

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