4 Antwort
alsowenn ja, dann wird dein arbeitslosengeld nach deinem einkommen, VOR elternzeit berechnet, die elternzeit kann nicht einbezogen werden, da du davon auch keine sozialabgaben hast. und 15 stunden in der woche KANN man arbeiten, das ist dann geringfügig . und darf 165 euro nicht überschreiten, alles was drüber geht wird vom alg1 abgezogen . AB 15 st in der woche bekommt man kein alg1 mehr, egal was man verdient! um alg1 zu bekommen MUSST du dem arbeitsmarkt VOLL zur verfügung stehen!! . wenn du dein elterngeld aufgeteilt hast, können sie das auch nicht anrechnen, da die elterngeld stelle das für dich quasi nur gesparrt hat!