Hallo andere User,
ich bin aktuell mit meinem ersten Kind schwanger (Woche 11) und bin etwas überfordert, was die Beantragung der Elternzeit angeht.
Ich habe von meinem AG ein Dokument bekommen wo ich die gewünschte Elternzeit eintragen soll.
Ich habe angegeben ab Ende des Mutterschutzes nach der Geburt (weil mir gesagt wurde der Mutterschutz hat nichts mit der Elternzeit zu tun) und habe auf dieses Datum drei Jahre gerechnet, da ich die Elternzeit voll ausnutzen möchte. Bei den Bemerkungen habe ich auch noch extra geschrieben, ich möchte drei Jahre in Elternzeit gehen.
Jetzt kam der Brief mit der Bestätigung die mich leicht verwirrt. In dem Brief steht Elternzeit beginnt direkt nach der Geburt und geht nur zwei Jahre.
Kann mir der Arbeitgeber einfach so ein ganzes Jahr Elternzeit wegnehmen? Und was ist mit dem Mutterschutz nach der Geburt?
Im Internet finde ich nur Infos das der AG den Urlaub kürzen kann, aber diese Info ist nicht von Bedeutung für mich, es geht um die Elternzeit an sich.
Vielleicht weiß ja jemand hier bescheid, ob der AG das machen kann und kann mir einen Rat geben.