Hallo, ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Ich habe bei meinem Arbeitgeber drei Jahre Elternzeit beantragt (bis 25.12.2011). Nun kommt am 15.12.2010 mein zweites Kind zur Welt. Jetzt habe ich gelesen, dass man die ausstehende Elternzeit vom ersten Kind an die zweite Elternzeit ranhängen kann. Nur steh ich gerade auf dem Schlauch, was die Daten betreffen. Beginnt die zweite Elternzeit wieder erst nach dem Mutterschutz? Das wäre dann der 11.02.2011 bis zum 14.12.2013. Und wird die Elternzeit durch den Mutterschutz unterbrochen? Oder wie lange könnte ich für das erste Kind dann noch Elternzeit beantragen bzw. verlegen?
Danke für eure Antworten