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Was ist mit dem Mutterschutz bei einem befristeten Arbeitsvertrag

Katjab79
Katjab79
06.08.2008 | 7 Antworten
Hallöchen ,
kann mir jemand helfen? Mein Arbeitsvertrag ist befreistet bis zum 15.01.08.
Mein ET ist der 01.12.08, weiß jemand wie das mit der finanziellen Sache aussieht wenn mein Vertrag ausgelaufen ist? Was ich zu tun habe und wo ich mich dann melden muss?

Danke und Gruß
Katja
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7 Antworten

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1 Antwort
Sorry
. ich meine bis zum 15.01.09 ist er befristet
Katjab79
Katjab79 | 06.08.2008
2 Antwort
!!!!
na die sechs wochen und die acht wochen danach bekommst du mutterschaftsgeld und dann elterngeld.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 06.08.2008
3 Antwort
......
dann musst du wohl ALG2 beantragen!! Hatte bis 30.09.07 Vertrag und der Zwerg ist am 15.10.07 geboren. Bekommen ALG2!
mutti1000
mutti1000 | 06.08.2008
4 Antwort
hallo
also würde ich mich bei der bundeszentrale für familie mal erkundigen oder bei der erziehungsgeld-stelle . auf alle fälle bekommst du 67% deines nettogehaltes der letzten 13 monate erziehungsgeld . also keine panik . und 154 euro kindergeld bekommst du unabhängig vom früheren gehalt .
09mama
09mama | 06.08.2008
5 Antwort
War bei mir fast genau so,
die restliche Zeit bis dein Mutterschutz anfängt bezahlt das Arbeitsamt, wenn der Mutterschutz anfängt zahlt nur noch die Krankenkasse dein Mutterschaftsgeld, 6 Wochen vorher und 8 Wochen nacher und danach bekommt man das Elterngeld (wo aber die Monate mit Mutterschaftsgeld abgezogen werden. Frag mal beim Arbeitsamt nach, oder gleich bei deiner Krankenkasse. Für den Antrag auf Erziehungsgeld kannst du von deinem Arbeitgeber das Blatt ausfüllen lassen oder selbst die Gehaltsabrechnugen einschicken. Wenn du noch Fragen hast kannst mich gerne anschreiben. Liebe Grüße Bianca
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 06.08.2008
6 Antwort
Und wenn
dann bekommst du ALG 1 wenn du nicht die letzten drei Jahre mal Arbeitslos warst.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 06.08.2008
7 Antwort
Guten Morgen!
ALG 1 bekommst du sicher nicht, weil du ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen wirst in deiner Elternzeit! Also bekommst du ALG2!
mutti1000
mutti1000 | 07.08.2008

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