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Vater und Kind wollen Wechselmodell

07Jen83
07Jen83
12.04.2020 | 15 Antworten
Hallo meine Lieben...ich frage nach eurem Rat.
Meine Tochter (13) und ihr Vater wollen das Wechselmodell.
Momentan ist es so, dass meine beiden Töchter bei mir leben und jedes 2te Wochenende, sowei Montag und Dienstag Nachmittag (je ca. 4 Std.) bei ihm sind, da ich berufstätig bin. Und auch die Ferien sind zwischen uns aufgeteilt.
Ich habe nun bedenken, da es im letzten Jahr zu einigen Geschehnissen gekommen ist, die mir Sorge bereiten das Wechselmodell durchzuziehen.
1. Die Lebensgefährtin meines Ex-Mannes ist auf ihn losgegangen...Polizei war vor Ort und ich musste ihn zum nähen ins Krankenhaus fahren (häusliche Gewalt)
2. Meine Tochter ist mit einer Freundin aus seinem Haus mitten in der Nacht raus geschlichen und hat ihre jüngere Schwester angestiftet unbemerkt die Tür zu öffnen, damit sie wieder reinkommen. Die Beweise dafür habe ich auf dem Handy der kleinen gefunden.
3. Er hat die Kleine des Öfteren vergessen von der Schule abzuholen.
4. Die Kinder sind bei ihm bis ultimo (3Uhr) wach (online am Handy)
5. Die kleine hat des Öfteren geweint, weil ihr Papa keine Zeit für sie hat ist nur am arbeiten
Da die Große mit der Lebensgefährtin anscheinend sehr gut auskommt und auch mit ihrem Vater will sie jetzt zu denen im Wechsel. Ihr Vater ist nun auch noch arbeitslos.
Meine Frage/Bedenken:
-Stelle ich mich gegen den Willen meiner Tochter und lasse sie nicht zum Vater, wegen den Vorfällen.
- Kann er das Wechselmodell verlangen, wenn er arbeitslos ist?
- Wie sieht es dann mit dem Unterhalt aus?
Sorry für den langen Text und die vielen Fragen, aber wie ist eure Meinung dazu und wie würdet ihr handeln? Wie seht ihr meine Chancen wenn ich nicht zustimme. Vielen Lieben Dank
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15 Antworten

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1 Antwort
Also Unterhalt wird weniger werden, muss dennoch gezahlt werden Zu deiner 13 jährigen: Das ist in dem Alter vollkommen normal und hätte sie auch bei dir machen können Das mit den zu Bett geh Zeiten müsst ihr ein Kompromiss finden, da erkenn sie bei ihm sind das sagen hat, aber 3 geht gar nicht, höchstens am Wochenende für die große Zum wechselmodell: Du hast die Pflicht, das die Kinder ihn sehen dürfen, ansonsten kann er es wegen Entziehung seiner Kinder einklagen und das alleinige Sorgerecht beantragen Zu den Vorkommnissen: Mit dem ausschleichen, wusste er bestimmt nicht Ihr müsst mit euren Kindern reden und der großen klar machen, das sie nicht rausschleichen darf, sondern fragen soll, sie die kleine nicht anzustiften hat und der kleinen müsst ihr sagen, das sie nicht immer alles machen muss was andere sagen und auch nein sagen darf Zu den Gewalttaten der Frau: Wenn es ein einmaliger Vorfall war kannst du nix machen, sofern sie den Kindern nix getan hat, sollte es nochmal vorkommen kannst du erwirken, das deine Kinder nur zum Vater dürfen wenn die Frau nicht dabei ist
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 12.04.2020
2 Antwort
Das Problem ist, dass die kleine schon öfters gesehen hat das die Lebensgefährtin ihn „geschlagen“hat. Und laut seiner Aussage mir gegenüber hat sie auch schon eine Tür im Haus und die Arbeitsplatte demoliert. Das macht mir schon Sorgen. @Phoebs
07Jen83
07Jen83 | 12.04.2020
3 Antwort
Dann kannst du ihm sagen das er die Kinder nur haben kann, wenn die Frau nicht dabei ist Und sonst kannst du das was Ich schon schrieb einleiten
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 13.04.2020
4 Antwort
@Phoebs Sei mir bitte nicht böse, aber bitte gib hier keine falschen Ratschläge. Die TE kann nicht einfach dem Vater der Kinder das Besuchsrecht verweigern. Egal ob er Schwierigkeiten in seiner neuen Beziehung hat oder nicht. Das Besuchsrecht hat damit nichts zu tun und die TE darf es nicht verweigern, sonst könnte sie damit dann sogar das Sorgerecht riskieren. Es ist auch nicht normal, daß 13jährige sich nachts aus dem Haus schleichen. Zu den anderen Problemen: Hier bleibt nur, einen Termin beim zuständigen JA zu machen und mit den MA dort eine Lösung zu finden die für alle akzeptabel ist. Daß die 13jährige natürlich zum Vater ziehen möchte, weil sie und ihre Schwester sich dort vermeintlich mehr "Freiheiten" rausnehmen können ist nachvollziehbar. Ich würde mit ihr mal ein ruhiges Gespräch führen und ihr klarmachen, daß es so einfach nicht ist wie sie es sich vorstellt. Klar, es ist verlockend daß man bis in die Puppen aufbleiben darf, sie kann sich rausschleichen und mitten in der Nacht umherstreifen, das ist für ein Mädel in ihrem Alter ein tolles "Abenteuer". Aber sie muß verstehen, daß es hier nicht um Abenteuer erleben geht sondern um ihre Sicherheit und die ist bei diesem Vater anscheinend nicht wirklich gegeben. Auch die häusliche Gewalt scheint ja momentan in der jetzigen Beziehung des Vaters eine größere Rolle zu spielen und da ist es dann nicht sinnvoll, daß die beiden da zwischen die Fronten geraten. Auch ist es nicht gut, daß er vergisst, die Kleine von der Schule abzuholen. Ich weiß ja nicht wie alt sie ist, aber wenn sie wirklich noch nicht in der Lage sein sollte, den Weg allein zu gehen ist das natürlich auch nicht gut und kann durchaus mal gefährlich werden, sollte sie doch mal alleine losstiefeln. Ich würde da wie gesagt ein Gespräch beim JA anberaumen und dort auch mit dem Vater reden. Vielleicht kann er seiner Tochter klarmachen, daß es zur Zeit besser ist wenn alles so bleibt wie es gerade ist. Sie können sich ja regelmäßig treffen und dem stehst Du ja auch nicht im Wege. Er muß sich ja jetzt auch darauf konzentrieren einen neuen Job zu finden und auch da wäre dann wahrscheinlich nicht wirklich viel Zeit für die beiden Mädels über. Vielleicht könnt ihr ja einen Kompromiss finden und sie können sich anstatt der festen Tage Montag und Dienstag auch mal an anderen Tagen treffen. Besprecht es dann einfach bei dem Termin. Dort kann dann auch der MA vom JA Deiner Tochter vielleicht deutlich machen, daß es momentan keine gute Idee ist dieses Wechselmodell anzufangen. Oft hören die Teenies auf andere Personen besser als wenn die Eltern ihnen versuchen etwas zu erklären. Bezüglich des Unterhaltes solltest Du weil der Vater der Kinder jetzt arbeitssuchend ist Unterhaltsvorschuß beantragen, damit Du dann auch weiterhin Unterhalt bekommst bis er wieder einen Job gefunden hat. Der Vater bleibt unterhaltspflichtig und sobald er neuen Job gefunden hat muß er wieder zahlen.
babyemily1
babyemily1 | 13.04.2020
5 Antwort
@babyemily1 Danke für deine Antwort, leider bekomme ich durch die Problematik mit dem Coronavirus keinen Termin beim JA , aber sobald es möglich ist werden ich diesen natürlich ausmachen.
07Jen83
07Jen83 | 13.04.2020
6 Antwort
Babyemily1 Ich hab ja gesagt das sie es nicht kann, bitte lies richtig Ich kenn mich damit bestens aus Sie kann veranlassen, das die Frau nicht dabei sein darf Und du hast dasselbe wie ich geschrieben, nur anders formuliert und das du das mit dem Jungendamt geschrieben hast
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 13.04.2020
7 Antwort
@Phoebs Die beiden wohnen zusammen in einem Haus, daher ist es schwierig, dass sie nicht dabei sein darf wenn die Kinder zu ihm gehen.
07Jen83
07Jen83 | 13.04.2020
8 Antwort
Ok, das ist natürlich schlecht, er kann ja mit den Kindern Unternehmungen machen oder zu seinen Eltern, so hatte es meiner immer gemacht, aber ansonsten kannst du dir nur Rat von nem Jugendamt, profamila oder Anwalt holen Und mit deinem ex drüber reden
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 13.04.2020
9 Antwort
Ich würde sagen solange bedingt durch Corona kein Termin für ein Beratungsgespräch beim JA möglich ist, bleibt alles so wie es ist. Auf so ein inoffizielles Ding, was Vater und Tochter so untereinander ausgemacht haben, würde ich mich gar nicht einlassen und das auch klar kommunizieren. Des Weiteren würde ich das Gespräch zu deiner Tochter suchen und versuchen ihr zu erklären, dass sie gar nicht abschätzen kann, was diese Larifari-Erziehung zur Folge haben kann und dass du eben strengere Regeln hast, weil du sie liebst und mächtig eins auf den Deckel kriegst, wenn was passiert oder sie schulisch nicht mehr mitkommt. Erkläre ihr auch, was das für sie für Konsequenzen hat und ebenso für den Vater. Wahrscheinlich wird auch er strengere Regeln aufstellen, wenn sie dauerhaft bei ihm wohnt und nicht nur ab und zu Gast ist. Denn auch er muss dann dafür Sorge tragen, dass sie in der Schule mitkommt, ihr nichts passiert und der Alltag läuft. Dauerhaft ist es dann schwer so weiterzumachen wie vorher und das wird ihm auch das JA sagen bzw wirst du da auch ein Auge drauf haben. So eine Haltung kann man vielleicht haben, wenn man weiss dass die Kinder in ein paar Tagen wieder gehen. Jeden Tag sowas durchzuziehen wird ihm wahrscheinlich nicht mehr möglich sein. Ich bin damals auch von Zuhause weg und zu meinem Vater. Da durfte ich zwar alles, bin aber freiwillig wieder zurück weil mir die "Wärme" und das Interesse gefehlt haben. Er hat sich ja nicht mal mein Zeugnis angesehen. Bei meiner Mutter gab es zwar andere Probleme, aber was ich sagen will, ist dass ihr wahrscheinlich auch schnell diese Struktur fehlen wird, die du ihr jetzt gibst, denn das bedeutet auch Sicherheit und dass du dich um ihr Wohlergehen bemühst.
Weidenkaetzchen
Weidenkaetzchen | 13.04.2020
10 Antwort
Wenn der Vater mit seiner neuen Lebensgefährtin zusammenlebt kann die Mutter nicht darauf drängen, daß diese nicht dabei ist bei den Umgangskontakten. Wenn die Mutter einen neuen Lebensgefährten hat kann der Vater es dann genauso wenig. Der EX-Partner kann ja eine/n neue/n Lebensgefährtin/en haben, da müssen die Kinder mit klarkommen und sich daran gewöhnen. Solange sich die neue Partnerin/der neue neue Partner den Kindern gegenüber loyal und vernünftig verhält besteht kein Grund, den Umgang auszusetzen. Was in der Partnerschaft passiert und ob die zwei Erwachsenen sich streiten spielt da keine Rolle sofern keine Kindesgefährdung vorliegt. Und wenn die Beiden wie ja hier zusammen wohnen geht das schon mal gar nicht. Da kann man nur auf die Vernunft der beiden Erwachsenen hoffen, daß sie sich - wenn die Kinder bei ihnen sind - zusammenreißen und dann in der Zeit mal nicht die Teller und Tassen fliegen. Sobald die Möglichkeit nach Corona besteht auf jeden Fall einen Termin beim JA ausmachen. Das ist das Beste was Du machen kannst in so einer Situation. Der/die MA dort kann ja dann auch mal mit dem Vater sprechen und ihm sagen, was er mit seiner laissez-faire-Haltung bei den Mädels anstellt und was auch die Tobsuchtanfälle seiner Lebensgefährtin anrichten können. Oftmals hilft so ein Appell dann mal, die Augen zu öffnen und das Verhalten dann zu ändern. Es bringt nichts wenn die/der EX etwas sagt, sondern genauso wie bei Kindern, bei denen dann die Ohren bei den Eltern auf Durchzug gestellt sind wenn Kritik geäußert wird. Um das Umgangsrecht auszusetzen müsste der Elternteil schon einiges auf dem Kerbholz haben. Er/sie müßte die Kinder wirklich sträflich vernachlässigen, sie mißhandeln, Drogen- bzw. Alkoholmißbrauch betreiben oder ähnliches. Und selbst bei einem Elternteil mit Alkoholproblemen ist es oft leider noch sehr schwer, den Umgang auszusetzen sofern diese/r beim Umgangskontakt nüchtern ist. Den Umgang zu verweigern, weil die/der neue Partner/in der/s EX mal ausgerastet ist geht nicht. Da würde es nur eine Ermahnung geben sich in Gegenwart der Kinder vernünftig zu verhalten und das war´s. Der Umgang ist davon nicht betroffen und wird deswegen weder eingeschränkt noch ausgesetzt. VERLANGEN kann der Vater das Wechselmodell zwar und auch einklagen, es ist aber fraglich ob er es bekommt. Gerade wenn er dann wieder Vollzeit arbeiten geht und die Mutter . Bezüglich des Unterhalts beim Wechselmodell: Schau mal auf diese Seite:https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/unterhaltszahlungen-im-wechselmodell/04/. Da ist ganz gut beschrieben wie im Fall eines Wechselmodells beim Unterhalt verfahren wird.
babyemily1
babyemily1 | 13.04.2020
11 Antwort
Mit Deiner Tochter würde ich wie gesagt auf jeden Fall mal "von Frau zu Frau" reden. Macht Euch einen ruhigen Nachmittag und sprich dann in aller Ruhe mit ihr darüber. Wie weidenkaetzchen schon geschrieben hat, der Alltag beim Vater wird anders aussehen als die Treffen zwischendurch. Sie ist alt genug um zu verstehen, daß man bei den "Ab- und Zu-Treffen" durchaus mal "Fünfe gerade sein" lassen kann, sich das dann aber durchaus ändern würde, wenn sie ganz zum Vater ziehen würde. Sie hat halt noch ihre Schulpflichten und es geht ja auch um ihre Sicherheit und ihr Leben, wenn sie sich nachts einfach mal rausstiehlt und durch die Gegend zieht. Wenn sie aber absolut nicht verstehen will, was passieren kann wenn sie nachts mit einer Freundin durch die Straßen zieht kannst Du sie durchaus mal zur Polizei mitnehmen und die sind gerne mal bereit ihr zu sagen, was einem Mädchen nachts passieren kann. Vielleicht macht das ja dann Eindruck auf sie. Sag ihr bei dem Gespräch deutlich, daß es Dir nicht darum geht, ihr den Spaß zu verderben oder sie zu ärgern, sondern daß Du sie liebst, Dir Sorgen machst und sie nicht verlieren möchtest. Mach ihren Vater nicht schlecht bei ihr, sondern versuch ihr zu erklären, daß es einfach nicht in Ordnung ist, wenn sie und ihre Schwester nachts so lange aufbleiben durch die Woche, dauerhaft am Handy kleben und so dann die Schule vernachlässigen und daß es dann - wenn sie demnächst dann mal mit der Berufswahl anfangen wird - durchaus Probleme geben könnte wenn sie dann so weiter macht. Das Wichtigste aber ist, daß sie merkt und versteht, daß Du aus Liebe und aus Sorge um sie Grenzen setzt und nicht weil Du sie ärgern möchtest. Sollte das bei dem Gespräch nicht funktionieren würde ich dann das Gespräch beim JA abwarten. Vielleicht hilft es wie gesagt wenn der MA dort ihr alles erklärt und es kommt dann bei ihr richtig an. Teenie-Sein ist halt nicht einfach und gerade wenn die Eltern getrennt leben und man dann mit den verschiedenen Lebenseinstellungen klarkommen muß wird es nicht leichter. Sie sitzt halt zwischen den Stühlen und es ist natürlich echt verlockend zu dem Elternteil zu ziehen, wo man sich eben mehr erlauben kann. Wie dann der Alltag aussieht, so weit wird sie nicht denken.
babyemily1
babyemily1 | 13.04.2020
12 Antwort
Rechtlich bei 50/50 Modell gibt es für dieses Kind keinen Unterhalt, für 2 eventuell mehr. Wenn dein Kind das will, wirde es durchgehen mit 13
eniswiss
eniswiss | 14.04.2020
13 Antwort
Oh Mensch eniswiss, es wäre echt schön wenn Du einfach mal nicht einfach irgendwelchen Blödsinn schreibst. Nur weil das Kind es so möchte wird kein Gericht dem Wechselmodell ohne Weiteres zustimmen. Es müssen da schon noch einige andere Faktoren stimmen. Was Du meinst ist, daß ab dem 14. Lebensjahr eine Anhörung bei Gericht erfolgen muß wenn im Bereich Aufenthaltsbestimmung Uneinigkeiten bestehen. Wirklich entscheiden wo es leben möchte kann es erst mit 18 Jahren. Vorher entscheidet bei Uneinigkeiten das JA bzw. das Gericht und nicht das Kind. Und nur weil das Kind dann gerne bei einem bestimmten Elternteil leben möchte folgt es diesen Wunsch noch lange nicht. Und die Unterhaltsfrage wird auf der genannten Seite beschrieben. Vielleicht wäre es gut, wenn auch DU diese mal durchlesen würdest eniswiss bevor Du hier irgendetwas Falsches schreibst.
babyemily1
babyemily1 | 14.04.2020
14 Antwort
@eniswiss Naja, und was wenn das Kind dann nächste Woche doch wieder zur Mutter will, dann wieder zum Vater und plötzlich zur Oma? So einfach ist das ja nun auch wieder nicht. Da müssen schon ein paar Gespräche usw stattfinden.
Weidenkaetzchen
Weidenkaetzchen | 14.04.2020
15 Antwort
Teenies sind sowieso oft sehr wankelmütig bei solchen Wünschen. Sie wollen dann natürlich zu dem Elternteil wo sie sich Vorteile erhoffen. Daher geht weder das JA noch das Gericht leichtfertig auf solche Wünsche ein. Es wird dann meistens erstmal durch intensive Gesprächstermine geprüft, was wirklich sinnvoll ist und was überhaupt auch umsetzbar wäre. Denn oft stellt sich dann schnell heraus, daß dieses Modell bei vielen Familien gar nicht infrage kommt, weil bestimmte Dinge wie z.B. Arbeitszeiten o.ä. nicht passen. Der Vater hier ist ja auch z.Zt. auf Jobsuche und da muß ja dann auch erstmal abgewartet werden wie die neuen Arbeitszeiten sein werden und ob dann das Wechselmodell möglich wäre. Wenn er dann nämlich z.B. Schichtdienst hat ist es möglicherweise gar nicht machbar, daß er sich bei solchen Arbeitszeiten adäquat in dieser Form um die Kinder kümmern kann. Nur weil die Kurze jetzt zu Papi ziehen will, weil sie meint es dort besser zu haben als bei der ach so "strengen" Mama wird das bei weitem nicht ausreichen.
babyemily1
babyemily1 | 14.04.2020

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